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Aktualisierte Fragen und Antworten zum Inkrafttreten des Ergotherapievertrages

Veröffentlicht am 17.12.2021
Aktualisiert am 07.01.2022

Der unzulässige 2. Schiedsspruch zum bundesweiten Ergotherapievertrag wirft Fragen auf, die wir hier gerne beantworten:

Gilt nun tatsächlich ab 01.01.2022 der neue Vertrag?

Ja, durch die Entscheidung der Schiedsstelle tritt der neue Vertrag bundesweit mit Wirkung für alle gesetzlichen und Ersatzkassen sowie für alle zugelassenen Ergotherapiepraxen automatisch zum 01.01.2022 in Kraft.

Der BED wird diesen Vertrag anfechten, weil er die gesetzlichen Vorgaben vor allem bzgl. der wirtschaftlichen Preise nicht erfüllt und zudem in einem unzulässigen Schiedsverfahren beschlossen wurde. Bis diese Anfechtung erfolgreich ist, gilt aber ab 01.01.2022 der geschiedste Vertrag inkl. aller Anlagen und mit allen darin enthaltenen Vorgaben. Wir werden nicht müde uns für eine angemessene Vergütung für Ergotherapeut:innen einzusetzen und informieren hierüber fortlaufend in unserer Rubrik >> Bundesrahmenvertrag

Für welche Behandlungen gilt der neue Vertrag?

Der Regelungen des neuen Vertrages gelten für alle Verordnungen, auf denen mindestens eine Behandlung ab dem 01.01.2022 durchgeführt wird.

Die neuen Preise gelten für alle Behandlungen, die ab dem 01.01.2022 an GKV-Versicherten durchgeführt werden, wobei Verordnungen mit neuen Preisen aus technischen Gründen erst ab dem 15.02.2022 zur Abrechnung eingereicht werden können.

Neue Preise erst ab 15.02.22 abrechenbar?

Gemäß Schiedsspruch sind die neuen Preise aufgrund der technischen Umstellung bei den Krankenkassen erst ab dem 15.02.2022 abrechenbar. Auf Nachfrage teilte uns der GKV-Spitzenverband mit, dass es NICHT möglich ist, eine Teilabrechnung mit den alten Preisen durchzuführen und später die Differenz nachzuberechnen. 

Alternative Möglichkeiten zur Sicherung der Liquidität:

  • Sprechen Sie mit Ihrer Bank über eine absehbar vorübergehende Erhöhung des Kontokurrentrahmens zu Sonderkonditionen oder einen sehr kurzfristigen Kredit
  • Kontaktieren Sie ein Abrechnungszentrum und erfragen dort die Möglichkeiten von (kostenfreien) Probeabrechnungen und Vorauszahlungen. Unsere Kooperationspartner freuen sich über Ihre Kontaktaufnahme:
  • Prüfen und verhandeln Sie, ob Sie anstehende Zahlungen z.B. an das Finanzamt, den Vermieter, etc. verschieben können.

Gilt der Vertrag auch für die Behandlung von BG-Patient:innen?

Nein. Für die Behandlung von BG-Patient:innen gilt weiterhin der mit den gesetzlichen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften geschlossene Vertrag.
 

Soll ich den neuen Vertrag anerkennen, also die Anerkenntniserklärung unterzeichnen?

Im Falle eines Umzuges oder einer Neuzulassung, müssen Sie den neuen Vertrag anerkennen, weil Sie sonst die Zulassung nicht erhalten. Dies ist unschädlich, da es nur einen kleinen Teil der Praxen betrifft und für diese Praxen auch künftig keinen Nachteil bedeutet. 

Für alle bereits zugelassenen Praxisinhaber:innen tritt der neue Vertrag zunächst automatisch in Kraft und sollte zum jetzigen Zeitpunkt NICHT zusätzlich aktiv anerkennt werden, um die Anfechtung zur Durchsetzung höherer Preise nicht zu gefährden. Auch ohne Anerkennung gelten bis einschließlich 30.06.2022 die neuen Regelungen und Preise für bereits zugelassene Praxen. 

Führen Sie daher als bereits zugelassene Praxis die aktive Anerkennung des Vertrages noch NICHT durch! - Da die Frist zur Anerkennung bis zum 30.06.2022 läuft, entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil. Sie erhöhen aber die Erfolgsaussichten bzgl. der rechtlichen Schritte gegen die geschiedsten Preise. Wir werden Sie informieren, wie es weiter geht. 

Kann ich trotzdem schon die neuen Preise abrechnen?

Ja, die neuen Preise abzurechnen ist unbedenklich, da der Vertrag und damit die neuen Preise automatisch gelten. Achten Sie jedoch auf die Frist, s. o. >> Neue Preise erst ab 15.02.22 abrechenbar?

Wie und bis wann kann ich den neuen Vertrag anerkennen?

Als Inhaber:in einer ergotherapeutischen Praxis haben Sie bis einschließlich 30. Juni 2022 Zeit, den bundesweit gültigen Vertrag zur Ergotherapie anzuerkennen.

Warten Sie hiermit jedoch bitte noch, damit unsere Klage gegen diesen Schiedsspruch bzgl. der Preise Aussicht auf Erfolg haben kann. 

Die ARGEn in der Verantwortung des vdek werden Ihnen auf dem Heilmittel-Webportal zeitnah die Anerkenntnis ermöglichen.
Sofern Ihre Praxis in den Zuständigkeitsbereich einer ARGE in der Verantwortung der Primärkassen liegt, können Sie die Anerkenntniserklärung ausgefüllt und unterschrieben dorthin senden.

Wo ist der neue Vertragstext?

Den Vertragstext finden Sie wie gewohnt auf unserer Seite: Unterlagen für den Praxisalltag >> Verträge

 

Was ändert sich inhaltlich?

Eine Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen steht unseren Mitgliedern hier zur Verfügung:

Was ist neu im neuen Vertrag

Zudem finden Sie hier den mit dem GKV-SV konsentierten Fragen- und Antwortenkatalog:

Fragen- und Antwortenkatalog zum Vertrag Ergotherapie Stand 22.12.2021

 

Weitere Artikel zum Thema:

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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