Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Unterlagen für den Praxisalltag.
Veröffentlicht am 20.09.2023
Die Aktion Das Sichere Haus - Deutsches Kuratorium für Sicherheit in Heim und Freizeit e.V. (DSH) stellt kostenfrei Materialien zum Unfall- und Gesundheitsschutz zur Verfügung und freut sich, wenn diese Materialien weit verbreitet und genutzt werden.
Zudem gibt es eine Bilderbuchreihe für Kindergarten- und Vorschulkinder, einzeln oder im Gesamtset bestellbar.
Veröffentlicht am 15.09.2022 - Aktualisiert am 01.09.2023
Fachkräfte aus Gesundheitsfachberufen, welche das Anerkennungsverfahren ihres ausländischen Berufsabschlusses durchlaufen und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in Deutschland beantragt haben, müssen nach den Bestimmungen der einschlägigen Berufsgesetze „über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen“ (Eckpunktepapier der 92. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 05./06. Juni 2019).
Bisher wurden diese Kenntnisse alleinig über ein Zertifikat des Sprachniveaus B2 (Logopäd*innen: C2) nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachgewiesen. Die allgemeinsprachlichen Zertifikate reichen laut GMK jedoch nicht zur Überprüfung der im spezifischen Berufsalltag geforderten Sprachkenntnisse aus.
Veröffentlicht am 31.07.2023
Für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.07.2023 stattfindet, können die neuen bundesweit gültigen Preise der Berufsgenossenschaften abgerechnet werden.
Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse die original Preisliste inkl. der zusätzlichen Erläuterungen genau durch, damit Sie bei der Abrechnung kein Geld verschenken.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.
Alle Rahmenverträge sowie die Preislisten finden unsere selbständigen Mitglieder stets auf unserer Webseite.
Veröffentlicht am 29.06.2018 - Aktualisiert am 04.07.2023
Sollte Ihnen eine Verordnung mit einem Kreuz im Kästchen "BVG" vorgelegt werden und als Kostenträger keine gesetzliche Krankenversicherung, sondern eine andere Stelle eingetragen sein, so reichen Sie die Verordnung sicherheitshalber VOR Behandlungsbeginn zur Genehmigung bei der zuständigen Versorgungsbehörde (je nach angegebenem Kostenträger auf der Verordnung) ein.
Veröffentlicht am 30.06.2023
Wie in der letzten Woche berichtet hat die Davaso ungerechtfertigt Rechnungskürzungen vorgenommen, da die eingereichten Verordnungen auf der Rückseite nicht mit einem Stempel der Heilmittelpraxis versehen wurden. Lesen Sie hier den kompletten Sachverhalt sowie unsere konkteten Empfehlungen dazu: Neuer Absetzungsgrund von Davaso erfunden: Heilmittelpraxisstempel fehlt ...
Wir haben umgehend die Davaso kontaktiert sowie den betroffenden Praxen die entsprechenden Handlungsempfehlungen gegeben. Bereits einige Tage später ist die Davaso zurückgerudert, offenbar habe ein Missverständnis bezüglich der Notwendigkeit des Stempels vorgelegen. In mindestens einem Fall sind mittlerweile die betroffenen Verordnungen komplett vergütet worden.
Veröffentlicht am 30.06.2023
Über die sogenannte Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbandes sind alle Heilmittelpraxen mit Kassenzulassung zu finden. So haben (zukünftige) Patient*innen, aber auch Verordnende etc. die Möglichkeit, Heilmittelpraxen z.B. an einem bestimmten Standort zu finden.
Der GKV-SV ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Liste der Leistungserbringer im Heilmittelbereich zu führen und öffentlich zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sind die zugelassenen Praxen gemäß Ergotherapievertrag dazu verpflichtet, die entsprechenden Daten an die für sie zuständige ARGE Heilmittelzulassung zu melden, welche diese dann zur Veröffentlichung weiterleiten.
Veröffentlicht am 21.06.2023
Wir erleben eine weitere Phase im Absetzungsrausch der Krankenkassen durch die Davaso.
Abgesetzt werden Verordnungen mit der Begründung, dass die Heilmittelpraxis im Unterschriftenfeld unten rechts auf der Verordnungsrückseite keinen Stempel eingedruckt hat.
Wir haben die Davaso bereits zu diesem Sachverhalt angeschrieben.
Unseren Mitgliedern geben wir konkrete Handlungsempfehlungen.
Veröffentlicht am 16.06.2023
Nachdem wir im April dieses Jahres erneut den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) angeschrieben hatten, weil es nach wie vor Probleme bei Widersprüchen zu ungerechtfertigten Absetzungen gibt, hatten wir zunächst erneut lediglich per Mail die Antwort erhalten, dass wie bereits in 2021 berichtet folgendes gilt:
Bei ungerechtfertigten Absetzungen kann ein Widerspruch formlos erfolgen.
Veröffentlicht am 15.06.2023
Unser Kooperationspartner DELL informiert über die neuesten Angebote.
Für BED-Mitglieder zusätzliche Rabatte
Als BED-Mitglied können Sie mit Rabattgutscheinen on top zu den Online-Verkaufspreisen von zusätzlichen Einsparungen profitieren.
Dell-Angebote sind bis zum 9. Juli gültig und Ihre BED-Mitgliedschaftsgutscheine sind zusätzlich auf die schon reduzierten Preise anwendbar.
Veröffentlicht am 26.05.2023
Mit der Umstellung auf eine moderne Telefonanlage haben wir nun auch eine neue Telefonnummer, unter der Sie das gesamte BED-Beratungsteam ab sofort erreichen können:
+49 6438 9279 000
Über die alten Ihnen bekannten Nummern werden wir übergangsweise weiterhin erreichbar sein. Speichern Sie sich jedoch am besten sofort die neue Nummer in Ihren Geräten ab.
Bei Anfragen zur Zulassung können Sie direkt die Durchwahl 4 wählen:
+49 6438 9279 004
Falls gerade alle Mitarbeitenden im Gespräch sein sollten, sprechen Sie uns bitte auf die Mailbox. Wir werden Sie gerne zurückrufen.
Wir sind für Sie da.
Ihr Team vom BED e.V.