Unterlagen für den Praxisalltag

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Unterlagen für den Praxisalltag.
Veröffentlicht am 04.06.2025

Nur Praxen mit 10 oder mehr Mitarbeitenden oder mehr als 2 Mio Euro Jahresumsatz müssen nur die interaktiven Bereiche zum Geschäftsverkehr auf ihrer Webseite ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei gestaltet haben.

Veröffentlicht am 30.05.2025 - Aktualisiert am 04.06.2025

TI-Anbindung -> Für BED-Mitglieder ein Guthaben-Geschäft

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran – ab sofort können sich nun auch Ergotherapeut*innen anschließen lassen.

Für kleine Praxen gut zu wissen: Für den TI-Zugang ist KEINE Praxisverwaltungssoftware notwendig.

Die dazu notwendige TI-Finanzierungsvereinbarung (Vereinbarung zur Telematikinfrastruktur-Finanzierung) zwischen den Berufsverbänden und dem Verband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) tritt dazu rückwirkend zum 01.07.2024 in Kraft.

Veröffentlicht am 20.05.2022 - Aktualisiert am 04.06.2025

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt unterschiedliche Leistungserbringende im deutschen Gesundheitswesen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) spricht dabei von der Datenautobahn des Gesundheitswesens. Eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringenden soll mit Hilfe der TI ermöglicht werden. Medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt werden, sind so schneller und einfacher verfügbar, so die KBV.

Wir erläutern hier die Grundbegriffe.

Veröffentlicht am 30.05.2025 - Aktualisiert am 04.06.2025

Unseren Mitgliedspraxen stellen wir hier weitere Informationen zur TI-Anbindung sowie deren Refinanzierung zur Verfügung.

Veröffentlicht am 05.07.2024 - Aktualisiert am 04.06.2025

Überblick

  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) Ergotherapie kann ab sofort bundesweit beantragt werden
  • Mit Vorliegen des eHBA kann anschließend der Institutionsausweis (SMC-B) beantragt werden
  • Die Refinanzierung ist gesetzlich vorgeschrieben - Details werden derzeit noch verhandelt
  • Handlungsempfehlung und Ablauf im Kurzüberblick s. ganz unten
Veröffentlicht am 29.08.2024 - Aktualisiert am 03.06.2025

Mehrfache Bestätigung von Seiten des GKV-SV gibt Sicherheit

Ausstellung währenddessen zulässig

Bereits während der Vertragsverhandlungen sowie erneut in wiederholten Gesprächen zu diesem Thema sowohl im März als auch im August des Jahres (2024) bestätigte der GKV-Spitzenverband ausdrücklich die gemeinsame Auffassung, dass während der noch laufenden 16-wöchigen Gültigkeit einer Blankoverordnung bereits eine nachfolgende Verordnung mit zweistellig identischem ICD-10-Code und identischer Diagnosegruppe ausgestellt werden darf. 

Beginn erst nach Ablauf vorheriger Blanko

Die Regelung in § 2 Absatz 4 des Blankovertrages Ergotherapie bezieht sich insofern ausschließlich darauf, dass die nachfolgende Verordnung erst nach Ende der 16-wöchigen Gültigkeit der vorherigen Blankoverordnung begonnen werden darf. 

Veröffentlicht am 26.09.2024 - Aktualisiert am 28.05.2025

VIELGEFRAGT: Sind mehr als 20 Einheiten bei Blanko zulässig?

Veröffentlicht am 16.05.2025

VIELGEFRAGT: Behandlungsbeginn am Ausstellungstag zulässig?

Veröffentlicht am 16.05.2025

Am Anfang steht die Diagnose, die die verordnende Person stellt und direkt danach folgt die gewählte Diagnosegruppe, aus der sich die weiteren Möglichkeiten einer Heilmittelverordnung ergeben. Insofern ist die zur Diagnose korrekt gewählte Diagnosegruppe Voraussetzung für die Vergütung Ihrer Leistung. 

Aktuell gibt es keine automatisierte Kontrollmöglichkeit, sodass Sie selbst in der Verantwortung sind, die korrekte Zuordnung nach fachlichen Gesichtspunkten zu prüfen.

Lassen Sie sich nicht von am Markt befindlichen Heilmittelkatalog-Versionen irritieren und ersparen Sie sich unnötige Arbeit und Ärger mit Arztpraxen.

Veröffentlicht am 09.05.2025

Wir freuen uns Ihnen heute das Alltagshelfer-Brett von Gudrun Denker vorstellen zu können.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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