Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Unterlagen für den Praxisalltag.
Veröffentlicht am 28.07.2023
Reha-Einrichtungen können für Kinder und Jugendliche nach dem Rehaaufenthalt Heilmittel im Rahmen der Nachsorge durch eine Empfehlung veranlassen. Festgelegt wurde dies in den Eckpunkten für Leistungen zur Nachsorge für Kinder und Jugendliche.
Diese Nachsorgeleistungen sollen den Erfolg der medizinischen Rehabilitation nachhaltig und langfristig sichern.
Kostenträger ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Veröffentlicht am 29.06.2018 - Aktualisiert am 04.07.2023
Sollte Ihnen eine Verordnung mit einem Kreuz im Kästchen "BVG" vorgelegt werden und als Kostenträger keine gesetzliche Krankenversicherung, sondern eine andere Stelle eingetragen sein, so reichen Sie die Verordnung sicherheitshalber VOR Behandlungsbeginn zur Genehmigung bei der zuständigen Versorgungsbehörde (je nach angegebenem Kostenträger auf der Verordnung) ein.
Veröffentlicht am 30.06.2023
Wie in der letzten Woche berichtet hat die Davaso ungerechtfertigt Rechnungskürzungen vorgenommen, da die eingereichten Verordnungen auf der Rückseite nicht mit einem Stempel der Heilmittelpraxis versehen wurden. Lesen Sie hier den kompletten Sachverhalt sowie unsere konkteten Empfehlungen dazu: Neuer Absetzungsgrund von Davaso erfunden: Heilmittelpraxisstempel fehlt ...
Wir haben umgehend die Davaso kontaktiert sowie den betroffenden Praxen die entsprechenden Handlungsempfehlungen gegeben. Bereits einige Tage später ist die Davaso zurückgerudert, offenbar habe ein Missverständnis bezüglich der Notwendigkeit des Stempels vorgelegen. In mindestens einem Fall sind mittlerweile die betroffenen Verordnungen komplett vergütet worden.
Veröffentlicht am 30.06.2023
Über die sogenannte Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbandes sind alle Heilmittelpraxen mit Kassenzulassung zu finden. So haben (zukünftige) Patient*innen, aber auch Verordnende etc. die Möglichkeit, Heilmittelpraxen z.B. an einem bestimmten Standort zu finden.
Der GKV-SV ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Liste der Leistungserbringer im Heilmittelbereich zu führen und öffentlich zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sind die zugelassenen Praxen gemäß Ergotherapievertrag dazu verpflichtet, die entsprechenden Daten an die für sie zuständige ARGE Heilmittelzulassung zu melden, welche diese dann zur Veröffentlichung weiterleiten.
Veröffentlicht am 21.06.2023
Wir erleben eine weitere Phase im Absetzungsrausch der Krankenkassen durch die Davaso.
Abgesetzt werden Verordnungen mit der Begründung, dass die Heilmittelpraxis im Unterschriftenfeld unten rechts auf der Verordnungsrückseite keinen Stempel eingedruckt hat.
Wir haben die Davaso bereits zu diesem Sachverhalt angeschrieben.
Unseren Mitgliedern geben wir konkrete Handlungsempfehlungen.
Veröffentlicht am 16.06.2023
Nachdem wir im April dieses Jahres erneut den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) angeschrieben hatten, weil es nach wie vor Probleme bei Widersprüchen zu ungerechtfertigten Absetzungen gibt, hatten wir zunächst erneut lediglich per Mail die Antwort erhalten, dass wie bereits in 2021 berichtet folgendes gilt:
Bei ungerechtfertigten Absetzungen kann ein Widerspruch formlos erfolgen.
Veröffentlicht am 19.05.2023 - Aktualisiert am 16.06.2023
Im Falle unberechtigter Absetzungen durch die Krankenkasse oder deren rechnungsprüfende Stelle stellen wir unseren Mitgliedspraxen konkrete Handlungsempfehlungen zur Verfügung.
Veröffentlicht am 15.06.2023
Unser Kooperationspartner DELL informiert über die neuesten Angebote.
Für BED-Mitglieder zusätzliche Rabatte
Als BED-Mitglied können Sie mit Rabattgutscheinen on top zu den Online-Verkaufspreisen von zusätzlichen Einsparungen profitieren.
Dell-Angebote sind bis zum 9. Juli gültig und Ihre BED-Mitgliedschaftsgutscheine sind zusätzlich auf die schon reduzierten Preise anwendbar.
Veröffentlicht am 07.01.2015 - Aktualisiert am 30.05.2023
Mit der Umsetzung einer europäischen Richtlinie gibt der Gesetzgeber Ihnen als Praxisinhaber*in die Möglichkeit, bei Zahlungsverzug der Krankenkasse ohne vorherige Ankündigung oder Mahnung eine Rechnung zu stellen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie als BED-Mitglied folgend.
Veröffentlicht am 04.05.2012 - Aktualisiert am 30.05.2023
Kleine und große Außenstände säumiger Patient*innen und Krankenkassen können Sie selbst mit einem einzigen Bescheid über das Online-Mahnverfahren eintreiben, statt auf Anwälte oder Inkassounternehmen zurückgreifen zu müssen. Erstellen Sie ganz einfach Ihren gerichtlichen Mahnbescheid auf der Internetseite www.mahngerichte.de, dem gemeinsamen Auftritt aller Mahngerichte der Bundesländer.