Unterlagen für den Praxisalltag

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Unterlagen für den Praxisalltag.
Veröffentlicht am 11.10.2024

Zum 01. Oktober 2024 trat eine Aktualisierung

  • der Heilmittelrichtlinie
  • des Heilmittelkataloges
  • der Diagnoseliste zum Langfristigen Heilmittelbedarf 

in Kraft. 

Inhaltlich gab es dabei für den Bereich Ergotherapie keinerlei Änderungen. 

Unsere Mitglieder finden die jeweils aktuellen Versionen auf unserer Webseite.

Veröffentlicht am 02.10.2024

Wir freuen uns unseren BED-Mitgliedern für die beiden bevorstehenden Messen kostenlose Tickets durch unseren Kooperationspartners TherapieFix anbieten zu können.

Veröffentlicht am 20.09.2024 - Aktualisiert am 20.09.2024

VIELGEFRAGT: Muss auf das VND-ZI* Zuzahlung geleistet werden?

*VND-ZI = Zeitintervall pro Termin für Vor- und Nachbereitung inkl. Dokumentation

Veröffentlicht am 28.03.2024 - Aktualisiert am 20.09.2024

Informationspflicht vor Behandlungsbeginn

Auch bei BLANKO-Verordnungen sind Leistungserbringende gemäß Patientenrechtegesetz § 630c Absatz 3 BGB verpflichtet, jeden Patienten und jede Patientin vor Behandlungsbeginn über die auf ihn oder sie zukommenden Kosten schriftlich zu informieren.

Im Fall einer BLANKO-Verordnung steht jedoch der endgültige Zuzahlungsbetrag erst nach Ablauf der 16-wöchigen Gültigkeit fest.

Wir geben unseren Mitgliedern Empfehlungen und Vorlagen an die Hand.

Veröffentlicht am 01.12.2023 - Aktualisiert am 19.09.2024

Verschenken Sie kein Geld

VORAUSSETZUNGEN FÜR 1.000 € -PAUSCHALE

  • EINE durchgeführte Videotherapie pro Jahr,
  • Vertrag mit einem zertifizierten Videodienstanbieter, z.B. kostenfrei durch kostenfreie Vor-Registrierung bei TherapieFix UND
  • Nachweis über den Kauf einer Hardwarekomponente, z.B. Kabel, Kamera, Maus, Tablett, PC, o.ä., wobei der Kaufpreis im jeweiligen Jahr auch deutlich unter 1.000 Euro liegen kann

Der Antrag für 2024 muss noch innerhalb 2024 gestellt werden. Gerne beraten wir Sie!

Veröffentlicht am 13.09.2024

Müssen Heilmittel, Anzahl und Frequenz auf der Vorderseite der Blankoverordnung von der oder dem Heilmittelerbringenden eingetragen werden?

Muss bei Blankoverordnungen eine Leitsymptomatik auf der Verordnung notiert sein?

Veröffentlicht am 03.09.2024

Der zwischen den Vertragspateien konsentierte Fragen-Antworten-Katalog zum Ergotherapievertrag nach §125 SGB V (Nicht-Blanko) wurde aktualisiert und veröffentlicht. 

Dankenswerterweise hat der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) immerhin der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Frage zu den zulässigen Abkürzungen auf der Verordnungsrückseite zugestimmt. Dies ist wichtig, weil es tatsächlich Kassen gab, die mit Verweis auf die zeitliche Befristung dieser Information im Fragen-Antworten-Katalog Vergütungen verweigerten, obwohl die zeitliche Befristung lediglich damit begründet war, dass die Inhalte mittlerweile allen bekannt sein müssten. Hier haben wir also nun wieder mehr Klarheit.

Andere von beiden Berufsverbänden erbetene Ergänzungen zu Arztunterschriftenregelungen bei Vertretungs- und Assistenzärzten wurden hingegen vom GKV-SV abgelehnt.

Veröffentlicht am 07.03.2012 - Aktualisiert am 02.09.2024

Aktualisierung - Nur für Mitglieder

Veröffentlicht am 29.08.2024

Mehrfache Bestätigung von Seiten des GKV-SV gibt Sicherheit

Ausstellung währenddessen zulässig

Bereits während der Vertragsverhandlungen sowie erneut in wiederholten Gesprächen zu diesem Thema sowohl im März als auch im August dieses Jahres (2024) bestätigte der GKV-Spitzenverband ausdrücklich die gemeinsame Auffassung, dass während der noch laufenden 16-wöchigen Gültigkeit einer Blankoverordnung bereits eine nachfolgende Verordnung mit zweistellig identischem ICD-10-Code und identischer Diagnosegruppe ausgestellt werden darf. 

Beginn erst nach Ablauf vorheriger Blanko

Die Regelung in § 2 Absatz 4 des Blankovertrages Ergotherapie bezieht sich insofern ausschließlich darauf, dass die nachfolgende Verordnung erst nach Ende der 16-wöchigen Gültigkeit der vorherigen Blankoverordnung begonnen werden darf. 

Veröffentlicht am 16.08.2024

Hier kommt der VOCHECKER

Der VOCHECKER ermöglicht die kostenfreie Prüfung von Heilmittelverordnungen mittels KI über ein simples Foto und bewahrt damit die Therapiepaxen vor Absetzungen durch falsch ausgestellte Verordnungen.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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