Unterlagen für den Praxisalltag

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Unterlagen für den Praxisalltag.
Veröffentlicht am 27.03.2025

Heilmittel nur gemäß Diagnosegruppe wählbar

Bei Blankoverordnungen wählen Sie das passende Heilmittel für die Behandlung aus. Beachten Sie dabei jedoch unbedingt, dass nur die Heilmittel zur Auswahl stehen, die in der verordneten Diagnosegruppe im Heilmittelkatalog als vorrangige oder ergänzende Heilmittel zugelassen sind.

Veröffentlicht am 09.02.2016 - Aktualisiert am 27.03.2025

Bei der Behandlung von Privatpatient*innen gibt es nur wenige Vorgaben und in der Preisgestaltung sind Sie als Praxisinhabende*r grundsätzlich frei wie beispielsweise jeder Handwerker auch. Laut Patientenrechtegesetz sind Sie verpflichtet, die Patient*innen vor Behandlungsbeginn über die auf sie zukommende Kosten in Textform zu informieren.

Hierzu empfehlen wir direkt einen Behandlungsvertrag abzuschließen, wofür wir eine Vertragsvorlage bei unseren Praxisvorlagen für unsere Mitglieder bereitgestellt haben.

Veröffentlicht am 27.03.2025

VIELGEFRAGT: Was heißt Minutenpreis von 1,94 Euro?

Der Minutenpreis benennt den Preis, der von der jeweiligen Krankenkasse für eine Leistungsminute gezahlt wird.

Veröffentlicht am 19.03.2025 - Aktualisiert am 27.03.2025

Grundsätzlich gilt wie im gemeinsamen Fragen-Antworten-Katalog der Ergotherapieverbände mit dem GKV-Spitzenverband festgehalten, dass das Ausstellungsdatum vom Verordnenden geändert werden darf. Hierbei muss wie bei allen Änderungen das Korrekturdatum nebst Unterschrift notiert werden.

Zum geänderten Ausstellungsdatum muss von der oder dem Verordnenden neben der Unterschrift also zusätzlich auch das Korrekturdatum notiert werden.

Unsere Mitglieder informieren wir über weitere Besonderheiten.

Veröffentlicht am 03.04.2020 - Aktualisiert am 19.03.2025

Medizinische Kinderschutzhotline für Fachpersonal

Wenden Sie sich rund um die Uhr an die Medizinische Kinderschutzhotline: Ein te­le­fo­ni­sches Be­ra­tungs­an­ge­bot für Fach­per­so­nal bei Kin­der­schutz­fra­gen

0800 1921 000

Veröffentlicht am 19.03.2025

Gemäß Patientenrechtegesetz sowie den Vorgaben aus dem Ergotherapievertrag nach § 125 SGB V obliegt der oder dem Praxisinhabenden die Aufbewahrungspflicht für Patientenakten in Teilen für zehn Jahre und in Teilen für kürzere Zeiträume, s. Stichwortinfo Aufbewahrungspflicht

Bei einer Praxisübergabe bleibt die Aufbewahrungspflicht grundsätzlich bei der oder dem ursprünglichen Praxisinhabenden. Die Patientenkartei kann jedoch vertraglich geregelt an den oder die neue Praxisinhabende in "gehörige Obhut" übergeben werden.

Wie das datenschutzkonform gelingt, erläutern wir hier unseren selbständigen Mitgliedern.

Veröffentlicht am 11.03.2025

Gerne leiten wir hier eine Information der BGW weiter:

Es sind gefälschte Zahlungsaufforderungen im Umlauf, die den Eindruck erwecken, von der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu stammen. Diese erreichten nun auch erste Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Veröffentlicht am 07.03.2025

Die Umbenennung von Gesetzen erfordert ggf. Aktualisierungen auf Ihrer Webseite.

Veröffentlicht am 15.06.2018 - Aktualisiert am 07.03.2025

Jede Person, die eine Internetseite besucht, hat das Recht zu erfahren, ob und zu welchem Zweck durch den Besuch der Seite oder die Nutzung der dortigen Angebote welche personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

Daher müssen auf jeder Webseite - egal ob gewerblich oder privat - Informationen zum Datenschutz gut sichtbar vorhanden sein. Es gibt nur wenige Ausnahmen für z.B. nicht öffentlich zugängliche private Webseiten. Die Bestimmungen dazu waren bis 2021 im §13 Telemediengesetz (TMG) geregelt. Das Telemediengesetz gibt es mittlerweile aber nicht mehr.

Veröffentlicht am 07.03.2025

Vermeiden Sie bitte derartige Absetzungen:

F45.41 Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren

Diagnosegruppe: SB1

Leitsymptomatik a und b

Blankoverordnung, wurde mit motorisch-funktioneller Behandlung passend zu SB1 durchgeführt

=> Betrag: 1.100 Euro nicht bezahlt

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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