Folgend finden Sie eine Übersicht aktueller Informationen und Beiträge.
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Veröffentlicht am 10.03.2017 - Aktualisiert am 24.06.2025
Wer seinen Berufsabschluss außerhalb von Deutschland erworben hat, benötigt für die Ausübung des Berufes in Deutschland zwingend eine offizielle Feststellung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit einer in Deutschland erworbenen Berufsurkunde sowie für die Berufsausübung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache.
Veröffentlicht am 24.06.2025
Wer seinen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, aber in Deutschland als Ergotherapeut*in arbeiten möchte, muss dafür einen Anerkennungsantrag stellen.
In Bayern sind dafür bis zum 30. Juni 2025 noch die jeweiligen Bezirksregierungen zuständig. Ab dem 01. Juli 2025 übernimmt das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) die Zuständigkeit für die Anerkennung.
Veröffentlicht am 20.06.2025
Ein Kommentar von Christine Donner und Volker Brünger

In einem persönlichen Kommentar befassen sich Christine Donner und Volker Brünger mit der aktuell stark überregulierten Heilmittelversorgung und thematisieren eine mögliche Abkehr von der vorherrschenden Misstrauenskultur und Rechtfertigungsbürokratie.
Veröffentlicht am 04.12.2019 - Aktualisiert am 20.06.2025
In der DGUV-Vorschrift 3 ist die Prüfpflicht aller elektrischen Geräte festgelegt.
Dies betrifft vereinfacht gesagt sämtliche Geräte mit elektrischem Antrieb.
Medizinprodukte unterliegen weitergehenden Vorschriften.
Veröffentlicht am 20.06.2025
Absolut – und zwar in vielfältiger Form
Der BED e.V. bietet engagierten Therapierenden zahlreiche Wege, sich aktiv einzubringen. Ob ehrenamtlich oder – abhängig von Projekt und Umfang – mit entsprechender Vergütung: Mitgestaltung ist ausdrücklich erwünscht. Das Besondere dabei? Beim BED stehen keine starren Vorgaben im Vordergrund, sondern die persönlichen Anliegen und Herzensthemen der Therapierenden.
Wer ein Thema hat, das ihm oder ihr besonders wichtig ist, kann dies direkt an den Verband herantragen.
Veröffentlicht am 20.06.2025
Flexibilität, Wirksamkeit, Zukunftssicherheit: Die Teletherapie ist längst mehr als nur ein Notfallplan. Digitale Behandlungsmöglichkeiten sind fester Bestandteil der ergotherapeutischen Regelversorgung.
In diesem Workshop lernen Sie, wie Sie Videotherapie fachlich fundiert und patient*innenorientiert umsetzen – mit praktischen Übungen, konstruktivem Feedback und einem klaren Konzept für Ihren Berufsalltag.
Selbstverständlich mit 20 % BED-Rabatt für Mitglieder sowie attraktiven Gruppentarifen (Details siehe Kursbeschreibung).
Veröffentlicht am 20.06.2025
Trotz angespannter GKV-Finanzen wurde eine Vergütungsanpassung durchgesetzt – basierend auf Inflation, Tarifabschluss im öffentlichen Dienst und Gewerbemietenindex. Die Anpassung erfolgt in zwei Stufen, mit besonderem Fokus auf den Hausbesuchszuschlag.
Veröffentlicht am 20.06.2025
Einst hatte die Athera GmbH über 120 Praxisstandorte für Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie und Osteopathie in ihrem Verbund. Seit längerem wurde über Probleme gemunkelt, die nun zur Gewissheit wurden: Die Apelos Therapie GmbH (ehemals Physio Holding GmbH) übernimmt zum 1.8.2025 rund 60 Standorte von Athera.
Veröffentlicht am 17.06.2025 - Aktualisiert am 18.06.2025
Auf jeder Messe begegnen uns immer wieder Praxisinhabende, die bis heute davon überzeugt sind, dass Sie als Selbständige verpflichtet seien, im DVE Mitglied zu sein, und allein deshalb schon ihre Mitgliedschaft dort weiterhin aufrecht erhalten.
Diese Annahme ist jedoch falsch!
Im Heilmittelbereich ist niemand verpflichtet in einem Berufsverband Mitglied zu sein. Weder gesetzlich noch berufsrechtlich. Selbstverständlich kann eine Mitgliedschaft sinnvoll sein – verpflichtend ist sie jedoch nicht.
Wichtig ist: Sie entscheiden selbst, welcher Verband der passende Partner für Sie ist. Dabei lohnt es sich, genau hinzuschauen.
Veröffentlicht am 17.06.2025
Seit vielen Jahren werden leichte kognitive Störungen (ICD-10-Code F06.7) mit der Diagnosegruppe PS4 (dementielle Syndrome) verordnet. Bis zur Einführung der Blankoverordnung war das auch nie ein Problem.
Neuerdings wurden solche Verordnungen jedoch von einigen Krankenkassen nicht mehr vergütet, weil F06.7 angeblich nicht zur Diagnosegruppe PS4 passend sei.
Dementielle Syndrome sind ein weiter gefasster Begriff, der nicht nur diagnostizierte Demenzerkrankungen beinhaltet, sondern auch Störungen, die durch die Kombination von verschiedenen dementiellen Krankheitszeichen charakterisiert sind.
Diesbezügliche Absetzungen sind also nicht berechtigt.