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Veröffentlicht am 18.11.2014 - Aktualisiert am 22.12.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Seit dem 01.01.2015 gilt bundesweit und weitestgehend branchenunabhängig ein Mindestlohn.
Der Mindestlohn gilt auch für geringfügig Beschäftigte (bis zu 450 € Monat).

Veröffentlicht am 21.12.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Bitte beachten Sie die Erhöhung des Mindestlohn zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro pro Stunde.

Veröffentlicht am 20.12.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe Ergotherapeut:innen,

anders als am Freitag verlautbart, empfehlen wir derzeit KEINE Gegenzeichnung des neuen Vertrages im Bereich Ergotherapie!

Durch Ihre Unterschrift könnte eine Akzeptanz der 5,85 % als leistungsgerechte Vergütungssteigerung Ihrerseits angenommen oder behauptet werden, die im schlimmsten Fall das Rechtsschutzbedürfnis aushebeln und jede Klage (auch bereits laufende) damit vereiteln würde.

Nach § 124 SGB V Absatz 6 gilt ein neuer Vertrag auf Bundesebene die ersten 6 Monate sowieso ohne jede Unterschrift:

Veröffentlicht am 17.12.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen:
Infame 5,85% plus statt leistungsgerechter Vergütungssteigerung von 80,5% plus in der Ergotherapie

Eine Allee voller Purzelbäume unter Jauchzen und Springen müssten die Ergotherapeut:innen nun aus Sicht des GKV-SV schlagen angesichts der mit 5,85% plus üppig sprudelnden Vergütungsquelle.

Mit 5,85 % plus sollen also nach unzulässigem Spruch der Schiedsstelle wettbewerbsfähige Tarifentgelte für die therapeutischen Mitarbeiter:innen bezahlt werden können, sowie daraus ein angemessenes Entgelt für Ergotherapiepraxisinhaber:innen resultieren, die Inflation kompensiert, der Investitionsstau behoben, 20 Jahre Unterbezahlung neutralisiert, Altersarmut abgewendet und die deutlichen Steigerungen bei den Sachkosten aufgefangen werden…

Wer das ernsthaft glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.

Veröffentlicht am 17.11.2021 - Aktualisiert am 16.12.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aktualisierung nach erneuter Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 10.12.2021

Veröffentlicht am 14.12.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Sie haben es in der Hand!

Nehmen Sie in 6 Schritten Einfluss auf die Gesundheitspolitik.

Der beste Zeitpunkt dafür ist: JETZT!

Veröffentlicht am 10.12.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Der BED e.V. tritt für die Selbstbestimmung der Leistungererbringer:innen ein und hat hierzu einen praktikablen Vorschlag an die Entscheidungsträger:innen gesendet:

Veröffentlicht am 10.12.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Mit breiter Mehrheit hat heute der deutsche Bundestag den Gesetzentwurf 20/188 zur Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie weiterer Anpassungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verabschiedet. Die Zustimmung durch den Bundesrat erfolgte bereits ebenfalls. Die Änderungen betreffen für Heilmittelerbringer:innen vor allem folgende Punkte:

Veröffentlicht am 03.12.2021 - Aktualisiert am 03.12.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Hintergrund:

Der Bundesrechnungshof (BRH) veröffentlichte Mitte Juni 2021 seinen Bericht zur Beschaffung der Schutzmasken durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Es stellte sich heraus, dass das BMG 2020 in der Höchstpreisphase ein Vielfaches des festgestellten Bedarfs an persönlicher Schutzausrüstung beschaffte. 

5,8 Milliarden Schutzmasken wurden bis Ende 2021 beschafft, bis Juli 2020 wurden jedoch lediglich 111 Mio. partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2) und 281 Mio. Mund-Nasen-Schutzmasken ausgeliefert. 

Diese vermeidbare Überbeschaffung führt bis heute zu hohen Lagerbeständen, zahlreichen Gerichtsverfahren und daraus folgenden Kostenrisiken, bemängelt der Bundesrechnungshof.

Dieser forderte das BMG daher auf zu prüfen, inwieweit aus den vorhandenen Lagerbeständen Schutzmasken, nach Klärung konkreter Bedarfe mit möglichen Empfängern, noch zeitnah zur Bekämpfung der COVID-19- Pandemie verteilt werden können. Dabei sollte insbesondere eine möglicherweise andernfalls drohende Vernichtung vorhandener Bestände sowie ein weiteres Anwachsen von Kosten vermieden werden. 

 

Veröffentlicht am 03.12.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zum 24.11.2021 sowie die daraus folgenden Änderungen der Landesverordnungen, sich widersprechende Aussagen und die mit all´ diesen Themen verbundenen Fragen und Probleme Ihrerseits haben in den vergangenen 2 Wochen zu einem verständlicherweise extrem hohen Anfragenaufkommen geführt. Im Sinne effektiver Recherche und Informationsweitergabe haben wir vom BED-Team uns in dieser Situation darauf konzentriert, die für alle wichtigen Informationen so schnell wie möglich auf unserer Webseite und per Mail zur Verfügung zu stellen. Ebenso intensiv agierten und agieren wir auf politischer Ebene mit dem Ziel, praxistaugliche Rahmenbedingungen für den Heilmittelbereich zu erwirken.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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