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Veröffentlicht am 13.12.2019 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

15 Jahre Heilmittelbranche - von Null zur Maßgeblichkeit

Ob in ihrer Funktion als Unternehmensberaterin, als Unternehmerin oder aber in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführender Vorstand des BED e.V. … es gibt nur wenige, die über ein ähnlich breites und zugleich tiefes Wissen über die gesamte Heilmittelbranche verfügen wie Christine Donner.

Dieses Wissen gibt sie in ihrem Donner-Talk nun weiter.
Stellen Sie Frau Donner Ihre Fragen, die Sie schon immer mal stellen wollten …
Veröffentlicht am 13.12.2019 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die neue Heilmittelrichtlinie wurde mit Schreiben vom 6. Dezember 2019 vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet und tritt damit am 1. Oktober 2020 in Kraft.
Trotz teilweise andernorts missverständlicher Berichterstattung findet lediglich die Aufnahme des Lipödems im Bereich Physiotherapie bereits zum 01. Januar 2020 statt.
Alle anderen Änderungen werden erst im Oktober 2020 in Kraft treten.
Veröffentlicht am 06.12.2019 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

"Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft" heißt es, doch was ist im Geschäftsleben und im Gesundheitswesen erlaubt und was ist zu beachten?

Wer versucht, sich durch Geschenke einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern zu verschaffen, wird nach § 299 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Gleiches gilt für denjenigen, der solche Geschenke annimmt und dem Schenkenden als Gegenleistung einen Vorteil verschafft oder verspricht. Mit § 299a Strafgesetzbuch (StGB) gilt dies auch für Bestechlichkeit im Gesundheitswesen.
Veröffentlicht am 06.12.2019 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Online-Akademie memole bittet um Ihre Wünsche für Kursthemen. Die kurze Umfrage läuft bis einschließlich So, 15.12.2019 unter folgendem Link:
https://www.surveymonkey.de/r/GG5ZL92
Veröffentlicht am 05.12.2019 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Offenbar eignen sich Datenschutz-Themen besonders gut, in kleineren Häppchen serviert zu werden. "Da ist doch ein Adventskalender eine gute Möglichkeit", dachten sich offenbar nicht nur die Aktiven von digitalcourage e.V. sondern auch der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz.

Die gestrige Pressemittelung über ein Bußgeld von 105.000 Euro (Geldbuße gegen Krankenhaus aufgrund von Datenschutz-Defiziten beim Patientenmanagement) verdeutlicht im Übrigen die Notwendigkeit, sich wirklich ernsthaft mit dem Thema auseinander zu setzen. Beachten Sie daher vor allem als Selbständige auch unseren Artikel Datenschutz in der Heilmittelpraxis.
Veröffentlicht am 29.11.2019 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Hören Sie hier die Sprachnachricht von Christine Donner zur Veranstaltung des Sozialverbandes VdK.

Als größter Sozialverband Deutschlands tritt dieser für die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger ein und engagiert sich dabei besonders zu Themen wie Rente, Gesundheit, Pflege, Teilhabe, etc.
Der Landesverband Hessen erwägt als Jahresthema des Bundesverbandes VdK für 2020 die desolate Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln zu favorisieren. Unterstützen Sie dieses Vorhaben, indem Sie Ihren eigenen VdK-Landesverband ebenfalls dazu auffordern, sich dieses drängenden Themas unserer Zeit anzunehmen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln sicher zu stellen.
Veröffentlicht am 29.11.2019 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22.11.19 eine Änderung zur neuen Heilmittelrichtlinie beschlossen. Für alle Heilmittelbereiche relevant ist dabei die nun doch integrierte Anlage 3, welche die Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaft ausgestellten Verordnungen regelt.
Veröffentlicht am 25.11.2019 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Bemerken Sie seit dem TSVG einen Rückgang an Heilmittelverordnungen bzw. eine Reduktion von verordnenden Behandlungseinheiten oder die vermehrte Verordnung eines günstigeren Heilmittels in Ihrer Praxis?
Hier geht´s zur Umfrage: https://www.doodle.com/poll/7qzxv36sbexe9u9y

Def. Praxis in dieser Umfrage = Praxis für Ergotherapie, Physiotherapie, Sprachtherapie oder Podologie
Veröffentlicht am 22.11.2019 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wie im TSVG festgelegt, finden Verhandlungen zwischen den Heilmittelverbänden und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) derzeit u.a. zur Einrichtung einer Schiedsstelle für den Heilmittelbereich statt. Friedrich Merz veröffentlichte dazu auf physio.de bereits am 20.11.2019 in seinem Artikel:
Das geht ja schon gut los - Errichtung der Schiedsstelle zum 15.11.19 im ersten Anlauf gescheitert. Ein Kommentar von Friedrich Merz
Veröffentlicht am 22.11.2019 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Am gestrigen Donnerstag fand der erste Verhandlungstag zwischen dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) einerseits und den Heilmittelverbänden der Ergotherapie BED und DVE andererseits in Berlin statt.
Zunächst ging es um die konkrete Vorgehensweise in den Verhandlungen, sowie in einem ersten inhaltlichen Austausch vor allem um Formalistik und Fristenregelungen.
Positiv zu vermerken ist zunächst, dass die Zusammenarbeit zwischen BED und DVE sich sehr gut gestaltet hat, indem wir uns gegenseitig in unseren jeweiligen Argumenten aus unterschiedlichen Perspektiven bestärken konnten und uns sachlich argumentativ gegenüber der Kassenseite gut ergänzt haben. Unsere unterschiedlichen Blickwinkel und Herangehensweisen ergeben in Kombination eine starke und plausible Argumentation.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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