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Veröffentlicht am 19.08.2022

Passend zum Ferienschluss hat DELL die Preise noch einmal reduziert.

Im Zeitraum vom 25.08. bis 05.09.2022 gelten auf die bereits reduzierten Preise für Verbandsmitglieder folgende Rabatte:

Veröffentlicht am 19.08.2022

Unterstützung kommt vonseiten der SPD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag. Der Sprecher der SPD-Fraktion für Gesundheit und Pflege, Florian Wahl, ist gleichzeitig auch Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration im Landtag von Baden-Württemberg.

Herr Wahl antwortete jetzt im Bezug auf unsere Stellungnahme.

Veröffentlicht am 28.03.2011 - Aktualisiert am 18.08.2022

Informationen für Mitglieder

Veröffentlicht am 18.08.2022

In der Hygienepauschaleverordnung (HygPV) ist folgendes geregelt:

"... Die nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Leistungserbringer können zur pauschalen Abgeltung der ihnen infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für jede Heilmittelverordnung, die sie im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 abrechnen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen. ..."

Ausschlaggebend ist also das Abrechnungsdatum.

Bei Verordnungen, welche ab dem 01. Juli 2022 abgerechnet werden, besteht daher kein Anspruch mehr auf Auszahlung der Hygienepauschale.

Der GKV-SV informierte uns, dass noch immer viele Abrechnung mit Hygienepauschale eingehen. Die Unterstellung des GKV-SV, "... dass hier kein Zufall vorliegt, sondern bewusst die X9944 zur Abrechnung gebracht wird, obwohl hierfür kein Anspruch mehr besteht ...", haben wir zurück gewiesen.

Veröffentlicht am 10.04.2008 - Aktualisiert am 16.08.2022

Eine häufige Anfrage an den BED e.V. bezieht sich auf den Urlaubsanspruch, insbesondere den von geringfügig Beschäftigten und Teilzeitkräften.
Im Folgenden ein Überblick über die Regelungen nach dem Bundesurlaubsgesetz:

Veröffentlicht am 16.08.2022

Ab 1. Oktober 2022 treten Änderungen zum Mindestlohn sowie für geringfügige Beschäftigungen (Minijob) und Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob) nach dem Entwurf des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in Kraft.

Veröffentlicht am 15.08.2022

Bundesbahnbeamt*innen sind privat über die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) versichert. Bei Ihnen gilt demnach die gleiche Vorgehensweise wie bei Privatpatient*innen.

Veröffentlicht am 12.08.2022
  • Fakt ist, dass der Beginn der Vergütungspreisverhandlungen NICHT mit einer Kündigung der Anlage verbunden ist 
  • Fakt ist, dass der GKV-SV daher bereits auch 3 Termine für die Vergütungspreisverhandlungen vorgesehen hat. Siehe Screenshot Mail des GKV-SV an den BED und DVE mit geplanten 3 Terminen zur Vergütungspreisverhandlung
  • Fakt ist, dass die Berufsverbände die Anlage zur Vergütung GEMEINSAM zu kündigen haben. (s. Anlage 2 des Ergovertrages Seite 12 Pkt B (8): "... Diese Anlage kann durch den GKV-Spitzenverband einerseits oder andererseits durch alle leistungserbringerseitigen Vertragspartner gemeinsam gekündigt werden. ...")
  • Fakt ist, dass stattdessen der DVE OHNE jede Rücksprache mit dem BED einseitig diese Anlage gekündigt hat. -> Vom GKV-SV wurde eine solche Kündigung im Alleingang des DVE natürlich folgerichtig abgelehnt. 
  • Fakt ist, dass mit einer wie vom DVE formulierten Kündigung die Gefahr der impliziten Anerkennung des Vertrages einhergeht, wodurch die anhängigen Klagen gegen die Schiedssprüche torpediert werden. Aus juristischen Gründen ist es dringend angezeigt einen Zusatz im Hinblick auf die Problematik der Schiedssprüche und der laufenden Gerichtsverfahren in Form eines Vorbehaltes bzw. eine Regelung zur Vorläufigkeit aufzunehmen (vgl. Urteil des Bayerischen LSG vom 03.02.2022 Aktenzeichen: L4P8/20 KL). Der BED arbeitet daher mit juristisch exakten Formulierungen, die eines gewissen zeitlichen Vorlaufs bedürfen.
  • Fakt ist, die Kündigung der Anlage zur Vergütung kann ohnehin frühestens zum 31.12.2022 mit dreimonatiger Frist (also spätestens am 30.09.22) erfolgen! (s. Anlage 2 des Ergovertrages Seite 12 Pkt B (8): "... Diese Vergütungsliste tritt am 01.01.2022 in Kraft. Ihre Laufzeit ist nicht befristet und sie kann mit einer Frist von 3 Monaten, frühestens jedoch zum 31.12.2022 schriftlich gekündigt werden. ...") Dies werden wir selbstverständlich gemeinsam mit dem DVE tun. Ein formaler Akt. Mehr nicht. 

...

Veröffentlicht am 12.08.2022

An einer aktuellen Befragung des BED e.V. zur wirtschaftlichen Situation in den Praxen nahmen 629 Praxisinhaber*innen teil. 43 % der Teilnehmenden sind im Bereich der Ergotherapie tätig, 40 % in der Physiotherapie und 23 % in der Logopädie (hier waren Mehrfachnennungen möglich). Kleinere Praxen bildeten dabei die Mehrheit der Befragten ab. (27 % Soloselbstständige, 32 % Praxen mit bis zu 3 Mitarbeitenden).

Veröffentlicht am 12.08.2022

Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens für die Verwaltungsvorschrift zur Schulgeldreduzierung haben wir erneut auf die Bedeutung der Heilmittelberufe für die Gesundheitsversorgung und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg hingewiesen.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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