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Veröffentlicht am 12.08.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
  • Fakt ist, dass der Beginn der Vergütungspreisverhandlungen NICHT mit einer Kündigung der Anlage verbunden ist 
  • Fakt ist, dass der GKV-SV daher bereits auch 3 Termine für die Vergütungspreisverhandlungen vorgesehen hat. Siehe Screenshot Mail des GKV-SV an den BED und DVE mit geplanten 3 Terminen zur Vergütungspreisverhandlung
  • Fakt ist, dass die Berufsverbände die Anlage zur Vergütung GEMEINSAM zu kündigen haben. (s. Anlage 2 des Ergovertrages Seite 12 Pkt B (8): "... Diese Anlage kann durch den GKV-Spitzenverband einerseits oder andererseits durch alle leistungserbringerseitigen Vertragspartner gemeinsam gekündigt werden. ...")
  • Fakt ist, dass stattdessen der DVE OHNE jede Rücksprache mit dem BED einseitig diese Anlage gekündigt hat. -> Vom GKV-SV wurde eine solche Kündigung im Alleingang des DVE natürlich folgerichtig abgelehnt. 
  • Fakt ist, dass mit einer wie vom DVE formulierten Kündigung die Gefahr der impliziten Anerkennung des Vertrages einhergeht, wodurch die anhängigen Klagen gegen die Schiedssprüche torpediert werden. Aus juristischen Gründen ist es dringend angezeigt einen Zusatz im Hinblick auf die Problematik der Schiedssprüche und der laufenden Gerichtsverfahren in Form eines Vorbehaltes bzw. eine Regelung zur Vorläufigkeit aufzunehmen (vgl. Urteil des Bayerischen LSG vom 03.02.2022 Aktenzeichen: L4P8/20 KL). Der BED arbeitet daher mit juristisch exakten Formulierungen, die eines gewissen zeitlichen Vorlaufs bedürfen.
  • Fakt ist, die Kündigung der Anlage zur Vergütung kann ohnehin frühestens zum 31.12.2022 mit dreimonatiger Frist (also spätestens am 30.09.22) erfolgen! (s. Anlage 2 des Ergovertrages Seite 12 Pkt B (8): "... Diese Vergütungsliste tritt am 01.01.2022 in Kraft. Ihre Laufzeit ist nicht befristet und sie kann mit einer Frist von 3 Monaten, frühestens jedoch zum 31.12.2022 schriftlich gekündigt werden. ...") Dies werden wir selbstverständlich gemeinsam mit dem DVE tun. Ein formaler Akt. Mehr nicht. 

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Veröffentlicht am 12.08.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

An einer aktuellen Befragung des BED e.V. zur wirtschaftlichen Situation in den Praxen nahmen 629 Praxisinhaber*innen teil. 43 % der Teilnehmenden sind im Bereich der Ergotherapie tätig, 40 % in der Physiotherapie und 23 % in der Logopädie (hier waren Mehrfachnennungen möglich). Kleinere Praxen bildeten dabei die Mehrheit der Befragten ab. (27 % Soloselbstständige, 32 % Praxen mit bis zu 3 Mitarbeitenden).

Veröffentlicht am 12.08.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens für die Verwaltungsvorschrift zur Schulgeldreduzierung haben wir erneut auf die Bedeutung der Heilmittelberufe für die Gesundheitsversorgung und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg hingewiesen.

Veröffentlicht am 11.08.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Bis Inkrafttreten des neuen Vertrages mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), zusammengefasst unter dem Begriff der Berufsgenossenschaften (BG), gelten übergangsweise erweiterte Unterbrechungsregelungen für BG-Verordnungen.

Veröffentlicht am 05.08.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wie zuvor informiert hat im Rahmen des Forschungsprojekts digiDEM Bayern an der FAU Erlangen—Nürnberg am 26.07.22 ein wissenschaftlich fundiertes Webinar zum Thema „Ergotherapie bei Demenz“ mit dem Gastreferenten Dr. Sebastian Voigt-Radloff vom Universitätsklinikum Freiburg stattgefunden.

Die Aufzeichnung des Webinars ist nun online kostenfrei für alle Interessierten über folgende Webseite abrufbar:

Ergotherapie bei Demenz – digiDEM Bayern (digidem-bayern.de)

 

Veröffentlicht am 04.08.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wie bereits berichtet, müssen seit dem 01. März 2020 alle Beschäftigten in u.a. medizinischen Einrichtungen wie z.B. Krankenhäusern und Heilmittelpraxen gegen Masern geimpft oder immun sein – sofern sie nach 1970 geboren sind.

Für alle, die bereits vor dem 01. März 2020 in einer Praxis oder Einrichtung tätig waren, bestand zur Vorlage der Nachweise eine Übergangsfrist  bis zum 31.07.2022.

Veröffentlicht am 25.07.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Der Schiedsspruch zum Ergotherapievertrag hat einen Ausgleich für die später in Kraft getretene Preiserhöhung in Form einer neunmonatigen Zusatzvergütung (Januar bis September 2022) beinhaltet. Konkret folgt daraus, dass sich für alle Behandlungen ab dem 01. Oktober 2022 die Preise erneut ändern, nämlich absenken auf die eigentliche Preissteigerung in Höhe von 5,85 % bezogen auf die bis 31.12.2021 geltenden Preise. Die konkreten Zahlen finden Sie in der Vergütungspreisliste.

Veröffentlicht am 25.07.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Im Rahmen des Forschungsprojekts digiDEM Bayern an der FAU Erlangen—Nürnberg wird am morgigen Dienstag, den 26.07. um 11:00 Uhr ein Webinar zum Thema „Ergotherapie bei Demenz“ mit dem Gastreferenten Dr. Sebastian Voigt-Radloff vom Universitätsklinikum Freiburg veranstaltet. Eine Anmeldung zu der kostenfreien Veranstaltung ist noch möglich unter:

Anmeldung zum Webinar Ergotherapie bei Demenz – mit Dr. Sebastian Voigt-Radloff  

Das Video wird anschließend genau wie die anderen Folgen von digiDEM Bayern Science Watch LIVE in der Mediathek zu finden sein:

Mediathek digiDEM Bayern Science Watch LIVE 

Veröffentlicht am 22.07.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Durch die zum 01. August 2022 in Kraft tretende Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) sowie weiterer Gesetze ergeben sich für Arbeitgebende einige konkrete neue Verpflichtungen. 

Wir informieren unsere Mitglieder über die wichtigsten Punkte.

Veröffentlicht am 21.07.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind.

Das Bundesfinanzministerium hat gut verständliche FAQs zum Thema veröffentlicht, welche fortlaufend aktualisiert und ergänzt werden:

FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“

Für unsere Mitglieder heben wir hier einige wesentliche Punkte hervor.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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