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Veröffentlicht am 16.04.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Das Bundeskabinett hat am 13.04.2021 die erneute Erhöhung der Zahl der Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte (nach § 45 SGB V) auf den Weg gebracht. Der Anspruch soll von derzeit 20 auf künftig 30 Tage pro Kind und Elternteil steigen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch demnach von 40 auf 60 Tage. Die Neuregelung wurde vom Kabinett in Verbindung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen und soll vorraussichtlich nächste Woche (KW 16) nach Entscheidung durch den Bundestag in Kraft treten.

Bereits seit Januar 2021 gelten dazu folgende Regelungen:
Veröffentlicht am 16.04.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Für alle Heilmittelerbringenden in Berlin gibt es nun die Möglichkeit zur Impfung.

Entnehmen Sie alle Informationen dem unten stehenden Schreiben und beachten die Rückmeldefrist bis zum 30.04.2021.
Veröffentlicht am 31.03.2021 - Aktualisiert am 09.04.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aktualisierung 9.4.2021:
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt informierte uns über den Kabinettsbeschluss, welcher morgen (10.04.2021) in Kraft treten wird. Danach wird klar gestellt, dass bei medizinisch notwendigen Therapien keine Testpflicht besteht. Der entsprechende Absatz 4b in § 5 der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung –SächsCoronaSchVO lautet dann:

"Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen nach Absatz 4a Satz 1 ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden notwendig. Dies gilt nicht für Musikschülerinnen und -schüler, die im Rahmen der Testungen in den Schulen beim letzten Test in der Kalenderwoche negativ getestet wurden und für körpernahe Dienstleistungen soweit sie medizinisch notwendig sind."
Veröffentlicht am 08.04.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Auf Nachfrage teilte uns die KV Hessen folgendes mit:

Veröffentlicht am 01.04.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Ergotherapeutischen Berufsverbände haben sich miteinander darauf verständigt die differenten Rechtsauffassungen (wir berichteten) zu einer gemeinsamen juristischen Haltung zusammen führen zu wollen.

Es gilt weiterhin eine pragmatische Zwischenlösung zu finden, die es ermöglicht den, bis auf die Vergütungspreise, bereits vollständig konsentierten Vertrag mit sämtlichen Anlagen in Kraft treten zu lassen.

Ziel ist diese Zwischenlösung sodann mit dem GKV-Spitzenverband am 04.05.2021 abzustimmen.
Veröffentlicht am 26.03.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten,

der andere ergotherapeutische Berufsverband hat von seinem Gremienvorbehalt Gebrauch gemacht und die pragmatische Zwischenlösung, die eine vorläufige Preissteigerung von 3,41 Prozent, ohne Anerkenntnis einer Wirtschaftlichkeit ermöglicht hätte, leider abgelehnt.

Was bedeutet das nun für Sie als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut konkret?
Veröffentlicht am 26.03.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Hamburger Sozialbehörde hat uns gebeten folgende Informationen weiterzuleiten:

Vorgezogene Impfmöglichkeit für die Berufsgruppe der Heilmittelerbringer, die in der Freien und Hansestadt Hamburg wohnhaft oder niedergelassen sind

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass auch die Berufsgruppe der Ergotherapeuten/Ergotherapeutinnen ab sofort in der Freien und Hansestadt Hamburg Impftermine vereinbaren können. Sukzessiv werden weitere Berufsgruppen der Heilmittelerbringer aufgerufen.
Veröffentlicht am 25.03.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Der BED begrüßt ausdrücklich die Initiative und Vorleistung auf Landesebene für die Schulgeldfreiheit der Gesundheitsfachberufe, welche in dieser Legislaturperiode auf Bundesebene nicht mehr zustanden kommen wird.
Veröffentlicht am 24.03.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Diese Informationen stehen ausschließlich unseren Mitgliedern zur Verfügung.
Veröffentlicht am 23.03.2021 - Aktualisiert am 24.03.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Stand 24.03.2021 um 13:00 Uhr

Medienberichten zufolge wird es nun doch KEINE erweiterte Ruhezeit zu Ostern geben. Der Punkt 4 des Bund-Länder-Beschlusses wird in der Form vom 22.03.2021 also NICHT umgesetzt.

Die übrigen Punkte des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22. März 2020 müssen jeweils in den einzelnen Bundesländern im Rahmen der Landesverordnungen umgesetzt werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist dies noch nicht geschehen. Wir werden diese wie gewohnt fortlaufend hier aktualisieren:
Corona - Regelungen der Bundesländer bzgl. Heilmittelerbringung
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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