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Veröffentlicht am 03.11.2020 - Aktualisiert am 10.11.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Informationen bzgl. des zu beantragenden Testkontingents auf seiner Webseite geändert hat, erfuhren wir heute auf Nachfrage, dass tatsächlich ein eigenes Testkontingent für Heilmittelerbringer-Praxen NICHT vorgesehen ist.

Unstrittig ist der Anspruch auf Testung von aktiv tätigen Heilmittelerbringern, sofern ein Unternehmens-Testkonzept die Testungen verlangt oder die örtlichen Gesundheitsbehörden diese Testungen vorsieht (§4 Absatz 1 TestV). Heilmittelerbringer können sich also in Testzentren oder beim Arzt kostenfrei testen lassen, haben jedoch KEINEN Anspruch auf ein eigenes Testkontingent.

In der Nationalen Teststrategie wird asymptomatisches Personal von Heilmittelpraxen ohne Kontakt zu Corona-Positiven jedoch erst mit 4. Priorität getestet. Faktisch ist es daher derzeit möglich, dass trotz Testanspruch bei begrenzten Kapazitäten eine Testung nicht erfolgen kann.
Veröffentlicht am 30.10.2020 - Aktualisiert am 03.11.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aktualisierung 03.11.2020:

Nachdem die Frage "Was müssen Pflegeeinrichtungen, Physiotherapie- und Arztpraxen tun, um Antigen-Schnelltest zu beantragen?" auf der Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in die Frage "Was müssen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser tun, um Antigen-Schnelltest zu beantragen?" inkl. der gegebenen Antwort geändert wurde, erfuhren wir vom BMG auf Nachfrage, dass tatsächlich ein eigenes Testkontingent für Heilmittelerbringer-Praxen NICHT vorgesehen ist.
Veröffentlicht am 30.10.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Im schriftlichen Beschlussverfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Sonderregelungen der Heilmittelrichtlinie nach §2a Absatz 1 mit Wirkung ab 2. November zunächst befristet bis zum 31. Januar 2021 in Kraft gesetzt.

Damit ist ab 2. November in der Ergotherapie auch wieder die Behandlung mittels Videotherapie zulässig.
Veröffentlicht am 29.10.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Ab dem 02. November treten bundesweit zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Für den Heilmittelbereich sind vorwiegend folgende relevant:
Veröffentlicht am 28.10.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 05. November 2020 steht die Entscheidung über die bundesweite Aktivierung der regionalen Ausnahmeregelungen, welche auch Videotherapie im Bereich Ergotherapie ermöglichen würde.

Die Sitzung ist öffentlich, beginnt üblicherweise um 11.00 Uhr, wird auch online als Livestream übertragen und im Anschluss in der Mediathek des G-BA zur Verfügung gestellt.

Wir werden über das Ergebnis berichten.
Veröffentlicht am 27.10.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Auch wenn derzeit im Bereich der gesetzlich Versicherten eine Behandlung mittels Videotherapie nicht zulässig ist, sind wir überzeugt, dass diese Möglichkeit in der Zukunft eine Rolle spielen wird. Mit Ihren Privatpatienten können Sie in jedem Fall schon jetzt Behandlungen mittels Videotherapie vereinbaren. Insofern freuen wir uns Ihnen unseren neuen Kooperationspartner sprechstunde.online vorzustellen.
Als Mitglied des BED können Sie den Dienst zu vergünstigten Konditionen nutzen.
Veröffentlicht am 16.10.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wie erwartet hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner gestrigen öffentlichen Sitzung beschlossen, zur Verankerung der Videotherapie in der Heilmittelrichtlinie Beratungen aufzunehmen. Wir freuen uns, dass diese sinnvolle Ergänzung nun Eingang in die Regelversorgung finden soll und erwarten den ersten Entwurf im Stellungnahmeverfahren. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie gerne informieren.
Ebenfalls gestern wurde erwartungsgemäß die Verordnungsmöglichkeit von Ergotherapie durch Psychotherapeut_innen verabschiedet.
Zu den regional geltenden Sonderregelungen bei hohen Corona-Inzidenzen wird es eine Konkretisierung geben, welche die praktische Umsetzung erleichtern soll.
Veröffentlicht am 01.10.2020 - Aktualisiert am 15.10.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wie berichtet, wurde die Möglichkeit zur Abrechnung der Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Verordnung im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verlängert und zwar für alle Heilmittel-Abrechnungen, welche bis einschließlich 31.12.2020 bei der jeweiligen Krankenkasse oder deren rechnungsprüfender Stelle eingereicht werden.
Veröffentlicht am 06.10.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wenn jetzt schon eine Verordnung auf neuem Formular in die Praxis kommt ... und grundsätzlich alle notwendigen Informationen enthalten sind, können Sie wie gewohnt mit der Therapie beginnen. Informieren Sie den Arzt sehr zeitnah, dass das neue Formular erst mit Ausstellungsdatum ab 01. Januar 2021 verwendet werden darf und bitten Sie ihn, die Verordnung daher in diesem Quartal noch einmal auf dem alten Formular auszustellen.
Veröffentlicht am 02.10.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Gerne stellen wir Ihnen heute unseren neuen Kooperationspartner vor:

Ressource - Isabel Arens bietet zukunfts- und ressourcenorientierte Beratung und Workshops für Teams aus dem Gesundheits-
und Sozialwesen. BED-Mitglieder erhalten 10% auf alle Workshops und Beratungen.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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