Archiv: Berufspolitische Informationen

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Veröffentlicht am 06.09.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

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Veröffentlicht am 18.08.2022 - Aktualisiert am 19.08.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Gerne geben wir hier einen Überblick über die aktuelle berufspolitische Situation im Bereich Ergotherapie.

Veröffentlicht am 19.08.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Unterstützung kommt vonseiten der SPD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag. Der Sprecher der SPD-Fraktion für Gesundheit und Pflege, Florian Wahl, ist gleichzeitig auch Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration im Landtag von Baden-Württemberg.

Herr Wahl antwortete jetzt im Bezug auf unsere Stellungnahme.

Veröffentlicht am 12.08.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
  • Fakt ist, dass der Beginn der Vergütungspreisverhandlungen NICHT mit einer Kündigung der Anlage verbunden ist 
  • Fakt ist, dass der GKV-SV daher bereits auch 3 Termine für die Vergütungspreisverhandlungen vorgesehen hat. Siehe Screenshot Mail des GKV-SV an den BED und DVE mit geplanten 3 Terminen zur Vergütungspreisverhandlung
  • Fakt ist, dass die Berufsverbände die Anlage zur Vergütung GEMEINSAM zu kündigen haben. (s. Anlage 2 des Ergovertrages Seite 12 Pkt B (8): "... Diese Anlage kann durch den GKV-Spitzenverband einerseits oder andererseits durch alle leistungserbringerseitigen Vertragspartner gemeinsam gekündigt werden. ...")
  • Fakt ist, dass stattdessen der DVE OHNE jede Rücksprache mit dem BED einseitig diese Anlage gekündigt hat. -> Vom GKV-SV wurde eine solche Kündigung im Alleingang des DVE natürlich folgerichtig abgelehnt. 
  • Fakt ist, dass mit einer wie vom DVE formulierten Kündigung die Gefahr der impliziten Anerkennung des Vertrages einhergeht, wodurch die anhängigen Klagen gegen die Schiedssprüche torpediert werden. Aus juristischen Gründen ist es dringend angezeigt einen Zusatz im Hinblick auf die Problematik der Schiedssprüche und der laufenden Gerichtsverfahren in Form eines Vorbehaltes bzw. eine Regelung zur Vorläufigkeit aufzunehmen (vgl. Urteil des Bayerischen LSG vom 03.02.2022 Aktenzeichen: L4P8/20 KL). Der BED arbeitet daher mit juristisch exakten Formulierungen, die eines gewissen zeitlichen Vorlaufs bedürfen.
  • Fakt ist, die Kündigung der Anlage zur Vergütung kann ohnehin frühestens zum 31.12.2022 mit dreimonatiger Frist (also spätestens am 30.09.22) erfolgen! (s. Anlage 2 des Ergovertrages Seite 12 Pkt B (8): "... Diese Vergütungsliste tritt am 01.01.2022 in Kraft. Ihre Laufzeit ist nicht befristet und sie kann mit einer Frist von 3 Monaten, frühestens jedoch zum 31.12.2022 schriftlich gekündigt werden. ...") Dies werden wir selbstverständlich gemeinsam mit dem DVE tun. Ein formaler Akt. Mehr nicht. 

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Veröffentlicht am 12.08.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

An einer aktuellen Befragung des BED e.V. zur wirtschaftlichen Situation in den Praxen nahmen 629 Praxisinhaber*innen teil. 43 % der Teilnehmenden sind im Bereich der Ergotherapie tätig, 40 % in der Physiotherapie und 23 % in der Logopädie (hier waren Mehrfachnennungen möglich). Kleinere Praxen bildeten dabei die Mehrheit der Befragten ab. (27 % Soloselbstständige, 32 % Praxen mit bis zu 3 Mitarbeitenden).

Veröffentlicht am 12.08.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens für die Verwaltungsvorschrift zur Schulgeldreduzierung haben wir erneut auf die Bedeutung der Heilmittelberufe für die Gesundheitsversorgung und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg hingewiesen.

Veröffentlicht am 04.08.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wie bereits berichtet, müssen seit dem 01. März 2020 alle Beschäftigten in u.a. medizinischen Einrichtungen wie z.B. Krankenhäusern und Heilmittelpraxen gegen Masern geimpft oder immun sein – sofern sie nach 1970 geboren sind.

Für alle, die bereits vor dem 01. März 2020 in einer Praxis oder Einrichtung tätig waren, bestand zur Vorlage der Nachweise eine Übergangsfrist  bis zum 31.07.2022.

Veröffentlicht am 30.06.2022 - Aktualisiert am 06.07.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Mit den Änderungen der Testverordnung (TestV), welche zum 30.06. und 01.07.2022 in Kraft treten, entfallen u.a. die kostenfreien Bürgertests. Weiterhin Anspruch auf kostenfreie Bürgertests haben jedoch Besucher*innen von Menschen in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Das Bundesgesundheitsministerium hat für diese Personen ein Musterformular zur Verfügung gestellt, welches von der Einrichtung unterzeichnet werden muss:

Veröffentlicht am 01.07.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Zeichnen Sie diese Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages mit, um die Rechte selbständiger Schwangerer zu stärken. 

Aus dem Petitionstext: "Selbstständige Schwangere müssen den gleichen gesetzlichen Mutterschutz genießen wie Angestellte. Eine Schwangerschaft darf keine Existenzbedrohung darstellen oder zu einer Chancenungleichheit auf dem Arbeitsmarkt führen. Vor allem für Gründerinnen, Chefinnen in investitionsintensiven Branchen und Selbstständige in körperlich arbeitenden Berufszweigen müssen Instrumente geschaffen werden, die schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern. ..."

Epetition:  Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbstständige Schwangere

Veröffentlicht am 02.06.2022 - Aktualisiert am 24.06.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Frist für die Anerkennung des Vertrages: 30. Juni 2022 

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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