Folgend können Sie Ihre Suche in unserem Archiv auf Kategorie und/oder Erscheinungsjahr einschränken.
Kategorie:
Erscheinungsjahr:
Veröffentlicht am 13.12.2022
- Aktualisiert am 21.04.2023
Am 02.12.2022 konnten wir uns gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband auf eine Vereinbarung zur pauschalen Abgeltung der Kosten für Hard- und Software jeweils in Höhe von 1.000 Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025 einigen.
Für die Beantragung der Pauschalen in 2023 können auch Kosten aus dem Jahr 2022 geltend gemacht werden.
Veröffentlicht am 12.04.2023
- Aktualisiert am 12.04.2023
Durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt eine weitere Änderung der Heilmittelrichtlinie am heutigen 12. April 2023 in Kraft.
Zulässig ist für Verordnende nun auch die Ausstellung von Heilmittelverordnungen im Rahmen einer Videosprechstunde oder einer Telefonsprechstunde gemäß der Ergänzung des neuen Absatzes 3a in § 3 der Heilmittelrichtlinie.
Für Heilmittelerbringende ändert sich dadurch nichts.
Veröffentlicht am 23.01.2023
- Aktualisiert am 12.04.2023
Am 19.01.2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Änderung der Heilmittelrichtlinie beschlossen. Diese Änderung tritt durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 12.04.2023 in Kraft.
Dann gilt: Nach Ausstellung einer erstmaligen Heilmittelverordnung im Rahmen eines unmittelbar persönlichen Kontaktes mit dem Verordnenden in einem Verordnungsfall, können weitere Heilmittelverordnungen per Videosprechstunde oder nach telefonischem Kontakt ausgestellt werden.
Veröffentlicht am 05.04.2023

Foto © madedee /stock.adobe.com
Neben der Heilmittel-Richtlinie und der Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL) erweitert der BED e.V. damit sein Stellungnahmerecht im Gemeinsamen Bundesausschuss.
Weiterhin strebt der BED e.V. sein Stellungnahmerecht bei der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte an und hatte seinerzeit Klage eingereicht. Die Entscheidung des Gerichtes dazu steht weiterhin noch aus.
Veröffentlicht am 06.03.2023
Wir erläutern unter anderem den Revisionsvorbehalt, Faktoren der Preisanpassung, Wechselwirkung mit anderen Heilmittelbereichen, nächste Schritte ...
.jpeg)
Foto: © yana_novak22 / stock.adobe.com
Veröffentlicht am 27.02.2023
Trotz perfekter Vorbereitung und entsetzten Gesicherten auf Kassenseite bei Beweisdarlegung durch den BED e.V. mit einer sehr einleuchtenden Berechnung, dass auch die nun angepassten Preise NICHT kostendeckend sind, gab die Schiedsstelle am Ende nur einen konsensualen Vorschlag ab, der einer Bankrotterklärung gleicht.
Und dies, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht, dass die Preise leistungsgerecht zu sein haben. Lediglich im Protokoll empfehlen die Unparteiischen, dass die Vertragspartner in der nächsten Verhandlungsrunde, also in einem Jahr, zielorientiert zur Angemessenheit der Preise verhandeln sollen.
Heute konnten wir zumindest die 9,48% für die Ergotherapeut*innen in eigener Praxis für alle Behandlungen ab dem 01. April 2023 mitnehmen, da unsere Klagen ja ohnehin bereits vor dem Landessozialgericht in Berlin zu den vorherigen Schiedssprüchen laufen, weil der eine Schiedsspruch unzulässig und der andere gesetzeswidrig war. Im letzten Verfahren war das nicht möglich, sonst wären wir Gefahr gelaufen, die Klagen nur aus diesem Grund zu verlieren.
Veröffentlicht am 24.02.2023
Am Montag, dem 27.02. findet der Schiedsstellentermin für die Preisanpassungen im Bereich Ergotherapie statt.
Gut vorbereitet mit schlagkräftigen Argumenten gehen wir in diesen wichtigen Termin.
Senden Sie Ihre gedankliche Unterstützung und visionieren Sie ein gutes Ergebnis. Wir tun alles dafür, dass am Ende des Tages wirklich wirtschaftlich angemessene Preise für ergotherapeutische Behandlungen feststehen werden.
Herzliche Grüße
Ihr Team vom BED e.V.
Veröffentlicht am 06.01.2023
- Aktualisiert am 06.01.2023
Gesetzgeber setzt BED-Forderung um und verlagert erstinstanzielle Zuständigkeit bei Klagen gegen Schiedsstellenentscheidungen im Heilmittelbereich zum Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg.
Dies hat erhebliche Bedeutung für die Verbesserung der Situation der Heilmittelerbingenden.
Veröffentlicht am 16.12.2022
Wir befinden uns bzgl. der Anpassung der Vergütungspreise für Ergotherapiepraxen gerade im Schiedsverfahren und dürfen hierüber, solange das Verfahren noch läuft, keine Details veröffentlichen.
Wir vom BED setzen uns mit ganzem Herzen für eine angemessene Vergütung ergotherapeutischer Leistungen ein. Hierfür haben wir mehrere Anträge mit konkreten Berechnungen und Belegen an die Schiedsstelle gesandt, auf die der GKV-SV nun noch einmal bis zum 18.01.2023 Stellung beziehen kann. Anschließend wird der Schiedstermin anberaumt, aus welchem in jedem Fall auch Preissteigerungen im Ergobereich hervor gehen werden.
Selbstverständlich werden wir Sie informieren, sobald es konkrete Ergebnisse zu vermelden gibt.
Halten Sie durch - wir kämpfen für eine angemessene Vergütung und sind zuversichtlich, dass deutliche Steigerungen erreicht werden können.
Veröffentlicht am 15.11.2022
Wir fordern eine vorausschauende Preisanpassung wie sie in allen Branchen üblich und betriebswirtschaftlich notwendig ist.