Archiv: Verbandspolitik

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Veröffentlicht am 27.02.2023

Trotz perfekter Vorbereitung und entsetzten Gesicherten auf Kassenseite bei Beweisdarlegung durch den BED e.V. mit einer sehr einleuchtenden Berechnung, dass auch die nun angepassten Preise NICHT kostendeckend sind, gab die Schiedsstelle am Ende nur einen konsensualen Vorschlag ab, der einer Bankrotterklärung gleicht.

Und dies, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht, dass die Preise leistungsgerecht zu sein haben. Lediglich im Protokoll empfehlen die Unparteiischen, dass die Vertragspartner in der nächsten Verhandlungsrunde, also in einem Jahr, zielorientiert zur Angemessenheit der Preise verhandeln sollen. 

Heute konnten wir zumindest die 9,48% für die Ergotherapeut*innen in eigener Praxis für alle Behandlungen ab dem 01. April 2023 mitnehmen, da unsere Klagen ja ohnehin bereits vor dem Landessozialgericht in Berlin zu den vorherigen Schiedssprüchen laufen, weil der eine Schiedsspruch unzulässig und der andere gesetzeswidrig war. Im letzten Verfahren war das nicht möglich, sonst wären wir Gefahr gelaufen, die Klagen nur aus diesem Grund zu verlieren. 

 

Veröffentlicht am 24.02.2023

Am Montag, dem 27.02. findet der Schiedsstellentermin für die Preisanpassungen im Bereich Ergotherapie statt. 

Gut vorbereitet mit schlagkräftigen Argumenten gehen wir in diesen wichtigen Termin. 

Senden Sie Ihre gedankliche Unterstützung und visionieren Sie ein gutes Ergebnis. Wir tun alles dafür, dass am Ende des Tages wirklich wirtschaftlich angemessene Preise für ergotherapeutische Behandlungen feststehen werden.

Herzliche Grüße

Ihr Team vom BED e.V.

Veröffentlicht am 06.01.2023 - Aktualisiert am 06.01.2023

Gesetzgeber setzt BED-Forderung um und verlagert erstinstanzielle Zuständigkeit bei Klagen gegen Schiedsstellenentscheidungen im Heilmittelbereich zum Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg.

Dies hat erhebliche Bedeutung für die Verbesserung der Situation der Heilmittelerbingenden.

Veröffentlicht am 16.12.2022
Wir befinden uns bzgl. der Anpassung der Vergütungspreise für Ergotherapiepraxen gerade im Schiedsverfahren und dürfen hierüber, solange das Verfahren noch läuft, keine Details veröffentlichen. 
 
Wir vom BED setzen uns mit ganzem Herzen für eine angemessene Vergütung ergotherapeutischer Leistungen ein. Hierfür haben wir mehrere Anträge mit konkreten Berechnungen und Belegen an die Schiedsstelle gesandt, auf die der GKV-SV nun noch einmal bis zum 18.01.2023 Stellung beziehen kann. Anschließend wird der Schiedstermin anberaumt, aus welchem in jedem Fall auch Preissteigerungen im Ergobereich hervor gehen werden.
 
Selbstverständlich werden wir Sie informieren, sobald es konkrete Ergebnisse zu vermelden gibt. 
 
Halten Sie durch - wir kämpfen für eine angemessene Vergütung und sind zuversichtlich, dass deutliche Steigerungen erreicht werden können.
Veröffentlicht am 15.11.2022

Wir fordern eine vorausschauende Preisanpassung wie sie in allen Branchen üblich und betriebswirtschaftlich notwendig ist.

Veröffentlicht am 14.10.2022

Im Podcast "Eckerkunst und König" war am 29. September 2022 Christine Donner telefonisch zu Gast.

Es ging um die Relevanz der Therapeut*innen in der digitalen Welt und um Berufspolitik und die Kommunikation darüber.

Veröffentlicht am 20.09.2022

Korrektur: Kalkulationsgrundlagen der Preisforderung - Folge 1: Mitarbeiter*innengehälter

Auf Folie 14 war ein Einheitenfehler.
 
Fälschlicherweise wurden die 5,85% auf 27,9% (Anteil der Personalkosten am Umsatz) angewendet und nicht auf 27,90 € (Anteil der Personalkosten absolut bei 100 € Umsatz), wie es in der Beispielrechnung mit konkreten €-Werten richtig gewesen wäre.

Veröffentlicht am 16.09.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wir haben gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband und dem anderen Berufsverband den Fragen-Antworten-Katalog (FAK) zum Ergotherapievertrag überarbeitet.

Veröffentlicht am 06.09.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wie die THERAPEUTISCHE VERSORGUNG von Morgen aussieht, bestimmen SIE!

Versenden Sie Wahlzettel an alle relevanten Politiker*innen mit nur einem Klick und bestimmen Sie damit wie die THERAPEUTISCHE VERSORGUNG von Morgen aussieht.

Sie haben es in der Hand!

Veröffentlicht am 01.09.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Eine großartige Performance und ein feines Gehör seitens der Schiedsstelle sowie der große Kompromisswille aller Beteiligten führte zu einer Einigung in allen strittigen Punkten zum Wohle der Klient*innenversorgung mit telemedizinischen Leistungen in der Ergotherapie.

Kurz zusammengefasst:

Eine Altersgrenze bei Klient*innen unter 4 Jahren wie ursprünglich vom GKV-Spitzenverband gefordert wird NICHT eingeführt. Gesetzlich wäre die Einführung einer Altersgrenze ohnehin einem gesetzeswidrigen Leistungsausschluss gleichgekommen. ...

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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