Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik
Berufspolitische Informationen.
Veröffentlicht am 17.12.2021
Darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen:
Infame 5,85% plus statt leistungsgerechter Vergütungssteigerung von 80,5% plus in der Ergotherapie
Eine Allee voller Purzelbäume unter Jauchzen und Springen müssten die Ergotherapeut:innen nun aus Sicht des GKV-SV schlagen angesichts der mit 5,85% plus üppig sprudelnden Vergütungsquelle.
Mit 5,85 % plus sollen also nach unzulässigem Spruch der Schiedsstelle wettbewerbsfähige Tarifentgelte für die therapeutischen Mitarbeiter:innen bezahlt werden können, sowie daraus ein angemessenes Entgelt für Ergotherapiepraxisinhaber:innen resultieren, die Inflation kompensiert, der Investitionsstau behoben, 20 Jahre Unterbezahlung neutralisiert, Altersarmut abgewendet und die deutlichen Steigerungen bei den Sachkosten aufgefangen werden…
Wer das ernsthaft glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Veröffentlicht am 17.11.2021 - Aktualisiert am 16.12.2021
Aktualisierung nach erneuter Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 10.12.2021
Veröffentlicht am 14.12.2021
Sie haben es in der Hand!
Nehmen Sie in 6 Schritten Einfluss auf die Gesundheitspolitik.
Der beste Zeitpunkt dafür ist: JETZT!
Veröffentlicht am 10.12.2021
Der BED e.V. tritt für die Selbstbestimmung der Leistungererbringer:innen ein und hat hierzu einen praktikablen Vorschlag an die Entscheidungsträger:innen gesendet:
Veröffentlicht am 10.12.2021
Mit breiter Mehrheit hat heute der deutsche Bundestag den Gesetzentwurf 20/188 zur Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie weiterer Anpassungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verabschiedet. Die Zustimmung durch den Bundesrat erfolgte bereits ebenfalls. Die Änderungen betreffen für Heilmittelerbringer:innen vor allem folgende Punkte:
Veröffentlicht am 03.12.2021 - Aktualisiert am 03.12.2021
Hintergrund:
Der Bundesrechnungshof (BRH) veröffentlichte Mitte Juni 2021 seinen Bericht zur Beschaffung der Schutzmasken durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Es stellte sich heraus, dass das BMG 2020 in der Höchstpreisphase ein Vielfaches des festgestellten Bedarfs an persönlicher Schutzausrüstung beschaffte.
5,8 Milliarden Schutzmasken wurden bis Ende 2021 beschafft, bis Juli 2020 wurden jedoch lediglich 111 Mio. partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2) und 281 Mio. Mund-Nasen-Schutzmasken ausgeliefert.
Diese vermeidbare Überbeschaffung führt bis heute zu hohen Lagerbeständen, zahlreichen Gerichtsverfahren und daraus folgenden Kostenrisiken, bemängelt der Bundesrechnungshof.
Dieser forderte das BMG daher auf zu prüfen, inwieweit aus den vorhandenen Lagerbeständen Schutzmasken, nach Klärung konkreter Bedarfe mit möglichen Empfängern, noch zeitnah zur Bekämpfung der COVID-19- Pandemie verteilt werden können. Dabei sollte insbesondere eine möglicherweise andernfalls drohende Vernichtung vorhandener Bestände sowie ein weiteres Anwachsen von Kosten vermieden werden.
Veröffentlicht am 01.12.2021
Eine qualitativ hochwertige, evidenzbasierte, barrierefreie sowie zeit- und wohnortnahe Versorgung mit ergotherapeutischen Leistungen hilft auf vielen Ebenen und in unterschiedlichen Settings, die kommenden Herausforderungen einer älter werdenden und bewegungsarmen Informationsgesellschaft zu meistern. Doch um diese Wirkung entfalten zu können, müssen die Rahmenbedingungen angepasst werden, damit Ergotherapeut:innen die ihnen anvertrauten Patient:innen optimal versorgen können.
Zusammengefasst in sieben Themenfeldern erläutern wir die Punkte, die aus Sicht des Bundesverbandes für Ergotherapeut:innen BED e.V. beachtet werden müssen, um die Rahmenbedingungen für eine bessere und effizientere Patient:innenversorgung zu schaffen.
Veröffentlicht am 01.12.2021
Auf den ersten Blick scheint nichts dabei zu sein, sich in ein zweites Schiedsverfahren zu begeben, denn der 2. Schiedsspruch kann im Nachgang ja auch einfach beklagt werden.
Und durch die Beteiligung an einem 2. Verfahren hätte man zumindest schon mal irgendwelche Vergütungserhöhungen, der Vertrag könnte in Kraft treten und die Verhandlungen über die Blankoverordnung und die Videotherapie könnten endlich beginnen.
Klingt doch alles schick und einleuchtend, oder etwa nicht?!?
Warum beteiligt sich der BED e.V. dann nicht einfach daran?
Veröffentlicht am 25.11.2021 - Aktualisiert am 26.11.2021
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat heute folgenden Beschluss gefasst:
"... 1. Die GMK fordert den Bundesgesetzgeber auf, umgehend klarzustellen, dass für die immunisierten Beschäftigten in den in § 28b Absatz 2 IfSG genannten Einrichtungen eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung ausreichend ist.
Zudem fordert die GMK den Bundesgesetzgeber umgehend zu einer entsprechen Korrektur der gesetzlichen Regelung auf.
Die Gesundheitsministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind sich einig, dass bis dahin die Regelungen in §28b Absatz 2 im vorgenannten Sinne für Immunisierte nicht angewendet werden. Dies gilt auch für das Aussetzen von Dokumentations- und Berichtspflichten.
2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die TestV dahingehend anzupassen, dass eine vollständige Refinanzierung aller sich aus § 28b Absatz 2 ergebenden Testpflichten verbunden ist. ..."
Veröffentlicht am 22.11.2021
Themen:
- BMG-Bescheid zur Abberufung und die Folgen
- Schiedsverfahren ist und bleibt unzulässig
- Wie geht es weiter?: GKV-SV in der Pflicht zu einer Übergangszahlung an Ergotherapiepraxen
- Krankenkassen hantieren mit falschen Zahlen – eine Folgenabschätzung