Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik
Berufspolitische Informationen.
Veröffentlicht am 11.01.2022
Liebe Therapeut:innen,
die Debatte um die Impfpflicht in Einrichtungen wurde viel zu oberflächlich geführt, denn zu viele grundlegende Fragen sind offen geblieben:
- Welche Lösung sieht der Gesetzgeber für Therapiepraxisinhabende vor, deren Existenz sich durch die zwangsweise Entlassung von ungeimpften Mitarbeitenden bei Fachkräftemangel in Luft auflöst?
- Wie lässt sich das mit der Arbeitgeber:innenverantwortung, für das Wohl seiner/ihrer Mitarbeitenden zu sorgen, vereinbaren?
- Welche Lösung sieht der Gesetzgeber für Therapeut:innen vor, die andere Maßnahmen an Stelle einer Impfpflicht bevorzugen und damit vor einem Berufsverbot stehen? – (siehe Artikel: Die Fragen zu einer Impfpflicht in einer Demokratie)
- Was bedeutet das für die Patient:innenversorgung mit Heilmitteln?
Die Frage nach der politischen Verantwortung stellt sich unweigerlich, denn die Bundespolitik hat etliche Jahre tatenlos und nachweisbar wissentlich zugeschaut, wie sich die Situation der Therapiefachberufe mehr und mehr verschlechtert hat.
Veröffentlicht am 11.01.2022
Um es vorweg in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir empfehlen die Impfung gegen Corona. Warum?: Weil es eine wirksame Maßnahme ist. Punkt.
Eine Verpflichtung zur Impfung bedarf der Antworten auf sehr viel tiefere Fragen, als eine Empfehlung zu einer solchen Maßnahme.
Wenn eine Maßnahme in Grundrechte eingreift, dann ist die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme unter Abwägen aller Umstände die Entscheidungsgrundlage.
Veröffentlicht am 17.12.2021 - Aktualisiert am 07.01.2022
Der unzulässige 2. Schiedsspruch zum bundesweiten Ergotherapievertrag wirft Fragen auf, die wir hier gerne beantworten:
Veröffentlicht am 20.12.2021
Liebe Ergotherapeut:innen,
anders als am Freitag verlautbart, empfehlen wir derzeit KEINE Gegenzeichnung des neuen Vertrages im Bereich Ergotherapie!
Durch Ihre Unterschrift könnte eine Akzeptanz der 5,85 % als leistungsgerechte Vergütungssteigerung Ihrerseits angenommen oder behauptet werden, die im schlimmsten Fall das Rechtsschutzbedürfnis aushebeln und jede Klage (auch bereits laufende) damit vereiteln würde.
Nach § 124 SGB V Absatz 6 gilt ein neuer Vertrag auf Bundesebene die ersten 6 Monate sowieso ohne jede Unterschrift:
Veröffentlicht am 17.12.2021
Darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen:
Infame 5,85% plus statt leistungsgerechter Vergütungssteigerung von 80,5% plus in der Ergotherapie
Eine Allee voller Purzelbäume unter Jauchzen und Springen müssten die Ergotherapeut:innen nun aus Sicht des GKV-SV schlagen angesichts der mit 5,85% plus üppig sprudelnden Vergütungsquelle.
Mit 5,85 % plus sollen also nach unzulässigem Spruch der Schiedsstelle wettbewerbsfähige Tarifentgelte für die therapeutischen Mitarbeiter:innen bezahlt werden können, sowie daraus ein angemessenes Entgelt für Ergotherapiepraxisinhaber:innen resultieren, die Inflation kompensiert, der Investitionsstau behoben, 20 Jahre Unterbezahlung neutralisiert, Altersarmut abgewendet und die deutlichen Steigerungen bei den Sachkosten aufgefangen werden…
Wer das ernsthaft glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Veröffentlicht am 17.11.2021 - Aktualisiert am 16.12.2021
Aktualisierung nach erneuter Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 10.12.2021
Veröffentlicht am 14.12.2021
Sie haben es in der Hand!
Nehmen Sie in 6 Schritten Einfluss auf die Gesundheitspolitik.
Der beste Zeitpunkt dafür ist: JETZT!
Veröffentlicht am 10.12.2021
Der BED e.V. tritt für die Selbstbestimmung der Leistungererbringer:innen ein und hat hierzu einen praktikablen Vorschlag an die Entscheidungsträger:innen gesendet:
Veröffentlicht am 10.12.2021
Mit breiter Mehrheit hat heute der deutsche Bundestag den Gesetzentwurf 20/188 zur Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie weiterer Anpassungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verabschiedet. Die Zustimmung durch den Bundesrat erfolgte bereits ebenfalls. Die Änderungen betreffen für Heilmittelerbringer:innen vor allem folgende Punkte:
Veröffentlicht am 03.12.2021 - Aktualisiert am 03.12.2021
Hintergrund:
Der Bundesrechnungshof (BRH) veröffentlichte Mitte Juni 2021 seinen Bericht zur Beschaffung der Schutzmasken durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Es stellte sich heraus, dass das BMG 2020 in der Höchstpreisphase ein Vielfaches des festgestellten Bedarfs an persönlicher Schutzausrüstung beschaffte.
5,8 Milliarden Schutzmasken wurden bis Ende 2021 beschafft, bis Juli 2020 wurden jedoch lediglich 111 Mio. partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2) und 281 Mio. Mund-Nasen-Schutzmasken ausgeliefert.
Diese vermeidbare Überbeschaffung führt bis heute zu hohen Lagerbeständen, zahlreichen Gerichtsverfahren und daraus folgenden Kostenrisiken, bemängelt der Bundesrechnungshof.
Dieser forderte das BMG daher auf zu prüfen, inwieweit aus den vorhandenen Lagerbeständen Schutzmasken, nach Klärung konkreter Bedarfe mit möglichen Empfängern, noch zeitnah zur Bekämpfung der COVID-19- Pandemie verteilt werden können. Dabei sollte insbesondere eine möglicherweise andernfalls drohende Vernichtung vorhandener Bestände sowie ein weiteres Anwachsen von Kosten vermieden werden.