Berufspolitische Informationen

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Berufspolitische Informationen.
Veröffentlicht am 11.09.2020 - Aktualisiert am 30.09.2020

Aktualisierung 30.9.2020: Beachten Sie bitte die tatsächlich veröffentlichten Sonderregelungen

– anlässlich der Verzögerung des In Kraft-Tretens der bundeseinheitlichen Rahmenverträge – auf Grund der Verschiebung der neuen Heilmittelrichtlinie –

Grundsätzlich zeigten sich die Krankenkassen bei den einzelnen Maßnahmen sehr kompromissbereit. Das ist insoweit jedoch nicht überraschend, da der Gesetzgeber den GKV-SV zu dieser Maßnahme auch angehalten hat.
Alle folgend benannten Maßnahmen unterliegen dennoch dem Vorbehalt, da der GKV-SV sich dazu noch einmal abstimmt.
Veröffentlicht am 18.09.2020

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 17.09.2020 die Möglichkeit von regional begrenzten Ausnahmeregelungen, welche im Bedarfsfall kurzfristig vom G-BA durch einen gesonderten Beschluss räumlich und zeitlich begrenzt in Kraft gesetzt werden können.
Veröffentlicht am 16.09.2020

Dass es sich lohnt offen Missstände anzusprechen, zeigt ein aktuelles Beispiel der Therapeuten am Limit:
https://therapeuten-am-limit.de/fehlentwicklungen-offen-ansprechen/

Das Bundesamt für soziale Sicherung informierte, dass nicht nur die betreffenden Krankenkassen zugesichert haben, die in der Vergangenheit betriebene Einflussnahme auf das Verordnungsverhalten in der ambulanten Heilmittelversorgung aktuell nicht anzuwenden, sondern dass das Bundesamt für Soziale Sicherung seinerseits die grundsätzliche Bedeutung der Einflussnahme von Krankenkassen auf das Verordnungsverhalten weiter mit den Krankenkassen erörtern wird.
Veröffentlicht am 12.09.2020

Liebe Therapeuten,
senden Sie folgende Mail an das zuständige Referat im Hause des Bundesministeriums für Gesundheit 227@bmg.bund.de
Durch Ihre Stimme, unterstreichen Sie unsere Forderung nach einer höheren Hygienepauschale für die Therapiepraxen
Veröffentlicht am 12.09.2020

Liebe Therapeuten,
senden Sie folgende Mail an das zuständige Referat im Hause des Bundesministeriums für Gesundheit 227@bmg.bund.de und fordern Sie einen Ausgleich, sollte es durch die Verschiebung der Rahmenverträge, auch zu einer Verschiebung des Gültigkeitszeitpunktes von neuen Vergütungspreisen kommen.
Durch Ihre Stimme, verleihen Sie unserer Forderung entsprechenden Nachdruck.
Veröffentlicht am 10.09.2020

Zunächst einmal ist es eine Unverfrorenheit, die maßgeblichen Berufsverbände im Heilmittelbereich nicht unmittelbar am Entscheidungsprozess der Verschiebung der Heilmittelrichtlinie zu beteiligen, sondern lediglich darüber zu informieren. Laut Verfahrensordnung ist der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA dazu zwar derzeit nicht verpflichtet, weil sich durch den Beschluss inhaltlich nichts an der Heilmittelrichtlinie ändert.

Da die Auswirkungen der Richtlinienverschiebung auf die Therapeuten jedoch massiv sind- siehe:
- Verschiebung der dringend notwendigen bundeseinheitlichen Rahmenverträge mit vielen bürokratischen Erleichterungen
- Verschiebung der Erhöhung der existenziell bedrohlichen Vergütungspreise im Heilmittelbereich
wirkt diese fehlende Anhörung nahezu dekadent.
Veröffentlicht am 09.09.2020

Große Bemühungen gab es auf beiden Seiten. Einigkeit konnte dahingehend erzielt werden, dass die Einflussfaktoren: zu Grunde liegende Jahresarbeitszeit, das Unternehmereinkommen der Praxisinhaber, eine angemessene Tarifvergütung der Mitarbeiter, sowie die durchschnittlich laufenden Kosten einer Praxen, maßgeblich die Vergütungspreise in der Ergotherapie bestimmen. Die konkreten Angaben zu den einzelnen Einflussfaktoren unterschieden sich jedoch...
Veröffentlicht am 04.09.2020

Am Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Verschiebung der Heilmittelrichtlinie (HMR) beschlossen, so dass die neue überarbeitete HMR erst zum 01.01.2021 in Kraft treten wird.

Wie zuvor berichtet, hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beim G-BA die Verschiebung des Inkrafttretens der Heilmittelrichtlinie um ein Quartal beantragt, da noch nicht bei allen Anbietern die Zertifizierung der Praxisverwaltungssoftware abgeschlossen sei (siehe Pressemittteilung G-BA).

Die Haltung des BED e.V. bleibt unverändert: Sofern auch die neuen bundesweiten Rahmenverträge erst später gültig werden können, muss der entstehende Schaden durch die unverschuldete spätere Preiserhöhung für die Heilmittelerbringer ausgeglichen werden. Beteiligen Sie sich daher unbedingt an unserer Aktion: Aufruf! Keine Verschiebung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge OHNE Nachteilsausgleich für Therapeuten!
Veröffentlicht am 02.09.2020 - Aktualisiert am 02.09.2020

Liebe Therapeuten,

sagt dem BMG und den Politikern, dass eine neuerliche Verschiebung Eurer neuen, angemessenen Vergütungspreise ohne Nachteilsausgleich für Euch nicht in Frage kommt.

Sendet dazu einfach folgende Mail:
Betreff: Keine Verschiebung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge OHNE Nachteilsausgleich
Veröffentlicht am 02.09.2020

Liebe Mitglieder,

folgend finden Sie unser Schreiben an das BMG:

Sehr verehrte Damen und Herren vom Bundesministerium für Gesundheit,

auf Grund verspäteter Zertifizierungsanträge privatwirtschaftlicher Arztsoftwareanbieter soll die neue Heilmittelrichtlinie statt zum 01.10.2020, voraussichtlich erst zum 01.01.2021 in Kraft treten. Der G-BA trifft seine Entscheidung dazu am 03.09.
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