Hier stellen wir an zentraler Stelle alle aktuellen Informationen zum Thema Corona zur Verfügung.
Beachten Sie bitte auch das jeweilige Aktualisierungsdatum der jeweiligen Meldungen.
Veröffentlicht am 27.12.2022
Die Regelungen zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht in § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) laufen am 31. Dezember 2022 aus. Ab dem 01. Januar 2023 entfallen daher alle im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht bestehenden Nachweis- und Benachrichtigungspflichten. Es besteht kein gesetzliches Betretungs- oder Tätigkeitsverbot mehr für nicht gegen COVID-19 geimpfte Personen, die eine neue Tätigkeit im Gesundheits- oder Pflegebereich aufnehmen wollen.
Weiterhin gelten Corona-Schutz-Regeln auf Bundes- und Landesebene, welche wir unseren Mitgliedern jeweils bezogen auf den Heilmittelbereich im jeweiligen Bundesland aufbereitet zur Verfügung stellen:
Veröffentlicht am 24.04.2020 - Aktualisiert am 25.11.2022
Gerne stellen wir unseren Mitgliedspraxen hier eine aktualisierte Vorlage für eine Einwilligungserklärung zur Verfügung, welche Sie vor der Weitergabe von Patientendaten an einen Videodienstanbieter von der Patientin oder dem Patienten ausfüllen und unterschreiben lassen.
Veröffentlicht am 15.12.2020 - Aktualisiert am 09.11.2022
Wir stellen unseren Mitgliedern hier eine Übersicht der Corona-bedingten Sonderregelungen zur Verfügung.
Veröffentlicht am 12.11.2020 - Aktualisiert am 18.10.2022
Arbeitgeber und Selbstständige können nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Erstattung von Verdienstausfällen beantragen, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmer*innen wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots entstanden sind.
Anträge müssen spätestens 24 Monate (Stand 06.09.21) nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder dem Ende der Quarantäne gestellt werden. Für die Wahrung der Antragsfrist kommt es darauf an, dass die Antragsunterlagen bei der zuständigen Behörde auf Landesebene eingegangen sind.
Veröffentlicht am 15.03.2022 - Aktualisiert am 13.10.2022
Wir informieren unsere Mitglieder über die Regelungen zur Definition und Gültigkeit von Impf- und Genesenennachweisen.
Veröffentlicht am 29.09.2022
Vom BMG sind für Heilmittelerbringende noch immer Restbestände an Mund-Nase-Schutz (OP-Masken) vorhanden, welche in einer nun allerletzten Aktion erneut kostenfrei abgegeben und ebenfalls kostenfrei von Buchner & Partner GmbH versandt werden können, wofür wir uns im Namen unserer Mitglieder erneut herzlich bedanken.
Veröffentlicht am 29.09.2022
Arbeitgeber*innen verfügen gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) über ein Direktionsrecht. Von diesem können sie auch in Bezug auf Corona-Tests Gebrauch machen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht anlässlich eines Rechtsstreits zwischen einer Flötistin und der Bayerischen Staatsoper geurteilt (BAG, Urteil vom 01.06.2022, Az.: 5 AZR 28/22).
Mitarbeiter*innen können also dazu verpflichtet werden, Corona-Tests durchzuführen.
Veröffentlicht am 21.09.2022
Am Freitag, den 16. September 2022, hat der Bundesrat über das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 abgestimmt. Hierin sind Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) enthalten.
Im IfSG werden die bundesweit geltenden Basisschutzmaßnahmen vom 01. Oktober 2022 bis zum 07. April 2023 geregelt.
Ebenfalls im Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 07. April 2022 soll die neu gefasste SARS-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) gelten.
Veröffentlicht am 08.07.2022
Unser Kooperationspartner bietet seit dieser Woche für Sie aktuelle Coronatests mit hoher Sensitivität an. Die Green Spring Tests erkennen 86% der Infizierten über alle Viruslasten und 100% mit sehr hohen Viruslasten, siehe https://schnelltesttest.de/result/AT417%2F20
Diese Test sind für den professionellen Einsatz und können für alle vier Arten der Probenahme genutzt werden:
- Speichel (Lolly-Test) —— speziell geeignet für Kinder !
- Anterio-nasaler Abstrich (Nasal)
- Nasopharyngealabstrich (Nase-Rachen)
- Oropharyngealabstrich (Mund-Rachen)
Weitere Informationen und die Bestellmöglichkeit finden Sie in unserem (auch jederzeit auf unserer Startseite im Coronakasten aufrufbar):
Veröffentlicht am 30.06.2022 - Aktualisiert am 06.07.2022
Mit den Änderungen der Testverordnung (TestV), welche zum 30.06. und 01.07.2022 in Kraft treten, entfallen u.a. die kostenfreien Bürgertests. Weiterhin Anspruch auf kostenfreie Bürgertests haben jedoch Besucher*innen von Menschen in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Das Bundesgesundheitsministerium hat für diese Personen ein Musterformular zur Verfügung gestellt, welches von der Einrichtung unterzeichnet werden muss: