Hier stellen wir an zentraler Stelle alle aktuellen Informationen zum Thema Corona zur Verfügung.
Beachten Sie bitte auch das jeweilige Aktualisierungsdatum der jeweiligen Meldungen.
Veröffentlicht am 23.03.2020 - Aktualisiert am 23.04.2020
Hier finden Sie Informationen über konkrete Bundes- und Landeshilfen zur Liquiditätssicherung.
Diese dienen zunächst lediglich zur Überbrückung von akuten finanziellen Engpässen und ersetzen selbstverständlich NICHT eine Entschädigung für die massiven Einnahmeverluste, welchen sich viele Heilmittelpraxen derzeit gegenüber sehen.
Veröffentlicht am 20.04.2020
Derzeit steht noch nicht endgültig fest, wie die genaue Formulierung im Gesetzestext zum Rettungsschirm für Heilmittelerbringer ausfallen wird. Grundlage für die Auszahlung der Beträge aus dem Rettungsschirm soll jedoch in jedem Fall das 4. Quartal 2019 sein.
Rechnen Sie daher sicherheitshalber JETZT SOFORT alle Behandlungen aus dem 4. Quartal 2019 ab, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Falls notwendig, nutzen Sie hierfür die aktuell zulässige Möglichkeit der Teilabrechnung, welche im Punkt 5 der Sonderregelungen aufgeführt ist:
Veröffentlicht am 17.04.2020
Referentenentwurf - Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Schutz der Versorgungsstrukturen im Bereich der Heilmittelversorgung -
Nicht erbrachte Therapien im Bereich der Heilmittelversorgung - für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 - durch die SARS-CoV-2-Epidemie können nicht nachgeholt und die daraus resultierenden Umsatzeinbußen damit später nicht einfach ausgeglichen werden. Deshalb wird an jeden zugelassenen Leistungserbringer ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 40 Prozent des im vierten Quartal 2019 von der gesetzlichen Krankenversicherung erhaltenen Vergütungsvolumens geleistet, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Veröffentlicht am 17.04.2020
Als unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitswesens ist die Erbringung von Heilmittelbehandlungen in jedem Fall als systemrelevant einzustufen.
Sofern Sie auf die Betreuung Ihrer Kinder angewiesen sind, um Ihre Tätigkeit als Heilmittelerbringer*in ausüben zu können, wenden Sie sich an die Einrichtung, in welcher Ihre Kinder üblicherweise untergebracht sind. Falls sie abgewiesen werden sollten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Einrichtung und senden diese gleichzeitig in Kopie an Ihre zuständige Stadt- oder Kreisbehörde.
Sollte Ihnen weiterhin die Betreuung Ihrer Kinder verwehrt werden, senden Sie uns das Ablehnungsschreiben bitte per Mail zu, damit wir Sie diesbezüglich unterstützen können.
Veröffentlicht am 17.04.2020
Wie angekündigt können selbständige BED-Mitglieder AB SOFORT und alle anderen selbständigen Heilmittelerbringer ab 21.04.2020 über den BED e.V. FFP2-Masken, Mund-Nase-Schutz und Alkoholisches Schnell-Desinfektionsmittel zur Flächen- und Handdesinfektion bestellen.
BED-Mitglieder erhalten einen Rabatt auf die Desinfektionsmittel -> Loggen Sie sich dafür bitte ein !!
Veröffentlicht am 17.04.2020
In der zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) vom 16. April 2020 wird bzgl. Heilmittelerbringung unverändert folgende Aussage getroffen:
Veröffentlicht am 15.04.2020
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stelle einen Flyer zum Umgang mit Verdachts- und Erkrankungsfällen im Betrieb zur Verfügung:
Veröffentlicht am 15.04.2020
Die Politiker möchten gerne mit Heilmittelerbringern sprechen, wie sich Corona konkret auf die Situation der Praxen sowie auf die Situation der angestellten Heilmittelerbringer auswirkt.
Was müsste aus Sicht der Ergotherapeut*innen getan werden, damit Sie als Ergotherapeutin/als Ergotherapeut mit eigener Praxis oder als Angestellte diese Krise überstehen?
Veröffentlicht am 09.04.2020 - Aktualisiert am 14.04.2020
Gerne weisen wir auf eine Videotherapie-Plattform mit erweiterten Möglichkeiten zum gemeinsamen Arbeiten am Bildschirm hin. Der Anbieter schreibt dazu:
Ein relativ junges deutsches Unternehmen hatte schon lange vor Covid-19 gemeinsam mit der cereneo Klinik damit begonnen, eine Telemedizin-Plattform gezielt für Therapeuten zu entwickeln. Diese wird jetzt wegen der aktuellen Situation ein paar Wochen früher zur Verfügung gestellt.
ErgotherapeutInnen können ALVE derzeit gratis für ihre Therapie nutzen.
14.4.2020: Umbenennung aus markenschutzrechtlichen Gründen in ALVE
Veröffentlicht am 14.04.2020
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schreibt:
Auch die Einnahmeausfälle von Heilmittelerbringern (Physiotherapeuten, etc.), Zahnärzten und Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren sollen abgefedert werden. Das ist Ziel eines weiteren finanziellen Schutzschirms, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant.