Corona - Alle Infos auf einen Blick

Hier stellen wir an zentraler Stelle alle aktuellen Informationen zum Thema Corona zur Verfügung.
Beachten Sie bitte auch das jeweilige Aktualisierungsdatum der jeweiligen Meldungen.
Veröffentlicht am 23.03.2020 - Aktualisiert am 14.04.2020

Aktualisierung 31.03.2020 und 14.04.2020

Auf Länderebene wurden weitere Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen.

Für Verunsicherung hatte vor allem die Formulierung in NRW gesorgt, dass nur bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes die Behandlungen fortgesetzt werden dürfe. Nun hat das Ministerium klar gestellt, dass die normale ärztlich ausgestellte Heilmittelverordnung in diesem Zusammenhang ein solches Attest darstellt, ein zusätzliches Attest zusätzlich zur Heilmittelverordnung also NICHT erforderlich ist.
Veröffentlicht am 09.04.2020

Mit folgendem Schreiben haben wir die Bundesländer aufgefordert, die Therapeuten zum Wohl dieses Landes ihre Arbeit tun zu lassen und sie zu unterstützen, anstatt für unnötige Verunsicherung zu sorgen, die dazu führt, dass Patienten nicht behandelt werden können und Therapeuten die Insolvenz droht.
Veröffentlicht am 08.04.2020

Die Corona-Pandemie erschwert Heilmittelerbringern zunehmend die ambulante Behandlung.
Unser Kooperationspartner HASOMED bietet daher vorübergehend* die kostenlose Nutzung des Hometrainings der Software für kognitive Therapie „RehaCom“ an. So können Sie Ihre Patienten mit kognitiven Störungen auch in dieser Ausnahmesituation versorgen.
Veröffentlicht am 07.04.2020

Sofern Sie ein Schreiben oder eine andere schriftliche Information von einem Gesundheitsamt, einer anderen Behörde oder einem Ministerium erhalten haben, aus dem hervor geht, dass derzeit aufgrund der coronabedingten Maßnahmen eine normale Heilmittel-Verordnung angeblich für die Durchführung einer Behandlung nicht ausreichend sei,

SENDEN SIE UNS DIESES SCHREIBEN BITTE UMGEHEND ZU!

Geklärt ist dieses Thema mittlerweile in Niedersachsen und auch in NRW.

In Bayern scheint es diesbezüglich noch Probleme zu geben und möglicherweise auch in anderen Bundesländern.
Veröffentlicht am 03.04.2020

- Wir sollten uns daher darauf einrichten, dass der „Ausnahmezustand“ zum temporären Normalzustand wird! -

Zusammenfassung vorweg:
Therapeut UND Patient können Mund-Nase-Schutz (MNS) tragen, welcher jedoch gewechselt werden muss, sobald er durchfeuchtet ist, spätestens jedoch nach 2 Stunden. Ein Mund-Nase-Schutz schützt immer nur den jeweils anderen, weshalb er von beiden Personen getragen werden muss und auch von Patienten getragen werden sollte, wenn mehr als ein Patient in der Praxis ist, um die Gefahr der Ansteckung untereinander zu minimieren. Ein Mund-Nase-Schutz ist insofern KEIN Atemschutz. Bei länger andauernder Therapie ist daher ein Atemschutz (FFP2-Maske) für den Therapeuten deutlich komfortabler.
Veröffentlicht am 03.04.2020

In der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 27.03.2020 gibt es ähnlich wie in der vorangegangenen Allgemeinverfügung folgende Regelung:
Veröffentlicht am 03.04.2020

Gerne verweisen wir auf ein Tutorial zur Videotherapie.

Das Video ist sehr anschaulich und gut nachvollziehbar. Kleinteilig Schritt für Schritt wird die technische Seite der Videotherapie anhand eines Beispiels erklärt und vorgeführt. Es wird deutlich, dass die Nutzung eines Angebotes der zertifizierten Anbieter auch für Therapeuten machbar ist, welche sich ansonsten wenig mit IT-Technik beschäftigen.

Herzlichen Dank für diese hilfreiche Unterstützung, welche der DVE beauftragt und Michael Schiewack wunderbar umgesetzt hat.
Veröffentlicht am 01.04.2020

Zeitlich begrenzt bis zunächst 30.06.2020 erhalten Ärzte die Portokosten erstattet, wenn sie für bekannte Patienten eine Folgeverordnung ausstellen und diese postalisch versenden, damit der Patient nicht in die Praxis kommen muss. Als bekannter Patient gilt, wer im laufenden oder im Vorquartal persönlich beim Arzt vorstellig wurde. Die elektronische Gesundheitskarte muss hierfür nicht vorgelegt werden.

Siehe Meldung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Veröffentlicht am 01.04.2020

Gerne stellen wir Ihnen hier eine Information an Ärzte zur Verfügung, welche Sie direkt per Mail oder auch ausgedruckt postalisch an Ihre verordnenden Ärztinnen und Ärzte geben können. Legen Sie gerne als Anlage die aktuellen Sonderregelungen der Kassenverbände unter Verweis auf Punkt 8 (Teletherapie) bei und weisen Sie auch auf die Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 31.3.2020 hin, in welchen unter anderem auf folgendes hingewiesen wird:
Veröffentlicht am 27.03.2020 - Aktualisiert am 01.04.2020

Die zunächst dankenswerterweise aufgelegten Soforthilfe-Programme des Bundes und der Länder dienen der kurzzeitigen Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in kleinen Unternehmen. Das Ziel ist die Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Insolvenz aufgrund akuter Zahlungsunfähigkeit durch laufende Betriebskosten wie Löhne, Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten usw.

Diese Soforthilfe ersetzt keine Entschädigung, auch wenn in vielen Antwortschreiben von Politikern zunächst auf die Soforthilfen hingewiesen wird.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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