Veröffentlicht am 16.12.2022
Praxisinhabende können ihren Mitarbeitenden seit dem 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 eine Inflationsausgleichsprämie, kurz IAP genannt, zukommen lassen.
Die IAP nach § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz ist eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung in Form von Zuschüssen und Sachbezügen in Höhe von bis zu 3000 Euro zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise.
Veröffentlicht am 25.11.2022
Ab 01. Januar 2023 hat der "Gelbe Schein" ausgedient. Stattdessen meldet der feststellende Arzt oder die feststellende Ärztin die Arbeitsunfähigkeit von gesetzlich Versicherten elektronisch an die Krankenkasse (eAU) und händigt der erkrankten Person eine ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel aus.
Der oder die Arbeitnehmende hat weiterhin die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen zu lassen und diese der oder dem Arbeitgebenden zu melden. Es entfällt jedoch die Verpflichtung, der oder dem Arbeitgebenden die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen - eine Vorlage oder gar Abgabe der ärztlichen Papierbescheinigung soll also bei gesetzlich Versicherten nicht mehr erfolgen.
Veröffentlicht am 25.11.2022
Im Zusammenhang mit Mutterschutzzeiten (Beschäftigungsverbot und Mutterschutzfrist) und Elternzeit stellen sich in der Praxis immer wieder Fragen zum Umgang mit Urlaubsansprüchen diesbezüglich. Wir geben unseren Mitgliedern hier einen Überblick und stehen Ihnen für Ihre Fragen in konkreten Fällen gerne persönlich zur Verfügung.
Veröffentlicht am 28.10.2022
Wir informieren unsere Mitglieder über die steuerlichen Möglichkeiten bei Dienstwagennutzung.
Veröffentlicht am 29.09.2022
Arbeitgeber*innen verfügen gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) über ein Direktionsrecht. Von diesem können sie auch in Bezug auf Corona-Tests Gebrauch machen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht anlässlich eines Rechtsstreits zwischen einer Flötistin und der Bayerischen Staatsoper geurteilt (BAG, Urteil vom 01.06.2022, Az.: 5 AZR 28/22).
Mitarbeiter*innen können also dazu verpflichtet werden, Corona-Tests durchzuführen.
Veröffentlicht am 22.09.2022
In einem Gerichtsurteil vom 13.09.2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass jedes Unternehmen verpflichtet ist, ein System einzuführen mit dem die von den Arbeitnehmenden geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann (AZ 1 ABR 22/21).
Grundlage für dieses Urteil ist einerseits § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) und andererseits ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019. Danach muss jede*r Arbeitgebende durch die jeweiligen Mitgliedstaaten verpflichtet werden, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit der Mitarbeitenden einzuführen (Urteil vom 14.05.2019, Az. C-55/18). Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten eingehalten würden.
In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Vorgabe, wie diese Arbeitszeiterfassung konkret auszusehen hat. Dennoch ist mit dem aktuellen Urteil des BAG eindeutig festgestellt worden, dass bereits jetzt eine Arbeitszeiterfassung in jedem Unternehmen mit Angestellten Pflicht ist.
Veröffentlicht am 10.04.2008 - Aktualisiert am 16.08.2022
Eine häufige Anfrage an den BED e.V. bezieht sich auf den Urlaubsanspruch, insbesondere den von geringfügig Beschäftigten und Teilzeitkräften.
Im Folgenden ein Überblick über die Regelungen nach dem Bundesurlaubsgesetz:
Veröffentlicht am 16.08.2022
Ab 1. Oktober 2022 treten Änderungen zum Mindestlohn sowie für geringfügige Beschäftigungen (Minijob) und Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob) nach dem Entwurf des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in Kraft.
Veröffentlicht am 22.07.2022
Durch die zum 01. August 2022 in Kraft tretende Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) sowie weiterer Gesetze ergeben sich für Arbeitgebende einige konkrete neue Verpflichtungen.
Wir informieren unsere Mitglieder über die wichtigsten Punkte.
Veröffentlicht am 21.07.2022
Die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind.
Das Bundesfinanzministerium hat gut verständliche FAQs zum Thema veröffentlicht, welche fortlaufend aktualisiert und ergänzt werden:
FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“
Für unsere Mitglieder heben wir hier einige wesentliche Punkte hervor.