Veröffentlicht am 09.07.2026
Nach Unterstützung durch den BED hat die AOK Plus einen Widerspruch gegen die Komplettabsetzung einer Blankoverordnung anerkannt.
Abgesetzt worden war ursprünglich eine Verordnung mit der Diagnose F41.2 (Angst und depressive Störung, gemischt) mit der Diagnosegruppe PS3. Die Zuordnung zu dieser Diagnosegruppe ist jedoch plausibel, da es sich bei Depressionen um eine affektive Störung handelt und bei F41.2 definitionsgemäß keine der beiden Störungen eindeutig vorherrscht. Insofern liegt hier die Entscheidungsfreiheit über PS2 oder PS3 bei der oder dem Verordnenden.
Veröffentlicht am 09.07.2026
VIELGEFRAGT: Sind zwei Heilmittel auf einer Verordnung zulässig?
Veröffentlicht am 06.07.2026
Für diesen Fall ergeben sich aus unterschiedlichen Vorgaben Standard-Handlungsempfehlungen.
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 03.07.2026
In unseren Praxisvorlagen stellen wir unseren Mitgliedern Privatpatientenverträge für BLANKO und Nicht-BLANKO zur Verfügung - Ab sofort auch mit den Preisen, die nach Berechnungen von Christine Donner (Dipl.-Betriebswirt) tatsächlich wirtschaftlich für ergotherapeutische Praxen sind.
Veröffentlicht am 03.07.2026

Selbstabrechnung – das rechnet sich
Die Selbstabrechnung ist dabei weit mehr als eine Möglichkeit, Kosten zu sparen. Sie schafft Transparenz über die eigenen Abläufe und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Praxis unabhängiger zu organisieren. Voraussetzung dafür ist jedoch, die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen sicher zu beherrschen.
Veröffentlicht am 18.11.2013 - Aktualisiert am 02.07.2026
Arbeitgebende sind verpflichtet betriebliche Ersthelfende ausbilden zu lassen, damit bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann.
Ab 2 bis 20 anwesenden Mitarbeitenden (inkl. Praxisinhabende*r) muss ein*e Ersthelfende*r zur Verfügung stehen.
Bei mehr als 20 anwesenden Mitarbeitenden müssen 10 % der anwesenden Mitarbeitenden als Ersthelfende ausgebildet sein.
Veröffentlicht am 02.07.2026
Wie bereits mitgeteilt gelten für ergotherapeutische Behandlungen, die ab dem 1.7.2026 durchgeführt werden neue GKV-Preise, welche jedoch aus technischen Gründen erst ab dem 1.8.2026 abgerechnet werden dürfen.
Die Preise wurden mit einigen Ausnahmen um jeweils 4,11% angehoben.
Veröffentlicht am 02.07.2026
Die AOK Hessen informiert darüber, dass sie ab dem 1.8.2026 die Abrechnungsbearbeitung wieder selbst durchführen wird und bittet daher um Zusendung der Urbelege ab Versanddatum 29.7.2026 an die neue Anschrift.
Veröffentlicht am 28.03.2024 - Aktualisiert am 02.07.2026
Informationspflicht vor Behandlungsbeginn
Auch bei BLANKO-Verordnungen sind Leistungserbringende gemäß Patientenrechtegesetz § 630c Absatz 3 BGB verpflichtet, jeden Patienten und jede Patientin vor Behandlungsbeginn über die auf ihn oder sie zukommenden Kosten schriftlich zu informieren.
Im Fall einer BLANKO-Verordnung steht jedoch der endgültige Zuzahlungsbetrag erst nach Ablauf der 16-wöchigen Gültigkeit fest.
Wir geben unseren Mitgliedern Empfehlungen und Vorlagen an die Hand.