Veröffentlicht am 01.04.2026 - Aktualisiert am 01.04.2026
Ab heute, 1.4.2026, gelten die gemeinsam vereinbarten Aktualisierungen im Ergotherapievertrag nach § 125 inkl. der Anlagen 1, 3, 4, 5 sowie Fragen-Antworten-Katalog.
Eine Übersicht über die Änderungen haben wir Ihnen in diesem Artikel erstellt:
Veröffentlicht am 07.03.2012 - Aktualisiert am 01.04.2026
Aktualisierung - Nur für Mitglieder
Veröffentlicht am 01.04.2026
Mit Wirkung ab dem 1.4.2026 dürfen bei allen Ergotherapieverordnungen (sowohl Blanko als auch Nicht-Blanko) die durchgeführten Maßnahmen ab der ersten Zeile durch verständliche Abkürzungen notiert und von den Patient*innen bestätigt werden.
Veröffentlicht am 01.04.2026
Mit Gültigkeit ab dem 1. April 2026 haben sich die Vertragspartner Ergotherapie zumindest darauf verständigen können, dass für die Beurteilung, ob es sich um denselben Verordnungsfall handelt, augenscheinliche Abweichungen der Unterschrift der oder des Verordnenden nicht allein herangezogen werden dürfen.
Veröffentlicht am 26.03.2026
Nutzen Sie die erweiterten Möglichkeiten der Parallelbehandlung.
Sie selbst entscheiden in Absprache mit den Patient*innen sowohl bei verordneter Einzeltherapie als auch Gruppentherapie eigenständig über die Durchführung von Parallelbehandlungen - unbürokratisch und effektiv.
Veröffentlicht am 25.03.2026
Orientierung für Ergotherapierende, mit klarer Abgrenzung von Schulauftrag, Therapieautonomie und Datenschutz
In der Geschäftsstelle erreichen uns wiederkehrend Rückmeldungen aus der Praxis: Schulleitungen oder Lehrkräfte fordern im Zusammenhang mit Ergotherapie während der Unterrichtszeit oder auf dem Schulgelände Informationen ein, die weit über das hinausgehen, was für schulorganisatorische Zwecke erforderlich ist. Häufig werden Einsicht in Verordnungen, Diagnosen, Berichte, Angaben zur behandelnden Fachkraft oder detaillierte Darlegungen zur „therapeutischen Erforderlichkeit“ verlangt, teils verbunden mit der Aufforderung, schulische Formulare auszufüllen oder zu einem „klärenden Gespräch“ zu erscheinen.
Veröffentlicht am 21.09.2018 - Aktualisiert am 20.03.2026
Selbständige Ergotherapeut*innen sind kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig, da sie Ihren Umsatz nur mittelbar beeinflussen können. Dies gilt auch, wenn es sich nur um eine nebenberufliche Selbständigkeit handelt.
Dies wird so lange bestehen bleiben, bis Ergotherapeut*innen von den Ärzt*innen unabhängig werden und damit ihren Umsatz unmittelbar selbst beeinflussen können.
Wir informieren unsere Mitglieder über Befreiungsmöglichkeiten sowie Wahlmöglichkeiten zur Beitragshöhe.
Veröffentlicht am 16.01.2019 - Aktualisiert am 16.03.2026
Hier finden Sie die in den Bundesländern jeweils gültigen Beihilfefähigen Höchstsätze für Bundes- und Landesbeamte.
Veröffentlicht am 13.03.2026
Nach einigen Verhandlungsrunden sowohl in Berlin als auch online konnten die drei Vertragspartner im Bereich Ergotherapie zumindest einige Anpassungen vereinbaren. Diese werden ab dem 01. April 2026 gelten.
Veröffentlicht am 10.03.2026
VIELGEFRAGT: Dürfen Gruppe und Einzel auf 2 Verordnungen abgearbeitet werden?