Veröffentlicht am 30.04.2026
VIELGEFRAGT: Was tun, wenn die Zuzahlung nicht eingeht?
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 29.04.2026
Uns erreichen vermehrt Fragen zu BG- und DGUV-Verordnungen und insbesondere dazu, welche Angaben verpflichtend sind und zwingend ausgefüllt werden müssen.
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 24.04.2026
Patient*innenfeedback ist ein zentraler Baustein für die Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in ergotherapeutischen Praxen. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Leistungen aus Sicht der Patient*innen systematisch zu erfassen und gezielt zu verbessern.
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern eine entsprechende Vorlage für einen Feedbackbogen zur Verfügung.
Veröffentlicht am 23.04.2026
VIELGEFRAGT: Ist bei Namensänderung ein neuer eHBA erforderlich?
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 22.04.2026

Foto ©pixabay_christophmeinersmann
Häufig stehen hinter den ICD-10 Codes von Diagnosen auf einer Verordnung Zusatzbuchstaben wie G, Z oder auch L. In diesem Artikel klären wir, was für Buchstaben hier stehen können, welche Bedeutung sie haben und inwiefern sie für Ergotherapierende relevant sind.
Veröffentlicht am 01.04.2026 - Aktualisiert am 01.04.2026
Ab heute, 1.4.2026, gelten die gemeinsam vereinbarten Aktualisierungen im Ergotherapievertrag nach § 125 inkl. der Anlagen 1, 3, 4, 5 sowie Fragen-Antworten-Katalog.
Eine Übersicht über die Änderungen haben wir Ihnen in diesem Artikel erstellt:
Veröffentlicht am 07.03.2012 - Aktualisiert am 01.04.2026
Aktualisierung - Nur für Mitglieder
Veröffentlicht am 01.04.2026
Mit Wirkung ab dem 1.4.2026 dürfen bei allen Ergotherapieverordnungen (sowohl Blanko als auch Nicht-Blanko) die durchgeführten Maßnahmen ab der ersten Zeile durch verständliche Abkürzungen notiert und von den Patient*innen bestätigt werden.
Veröffentlicht am 01.04.2026
Mit Gültigkeit ab dem 1. April 2026 haben sich die Vertragspartner Ergotherapie zumindest darauf verständigen können, dass für die Beurteilung, ob es sich um denselben Verordnungsfall handelt, augenscheinliche Abweichungen der Unterschrift der oder des Verordnenden nicht allein herangezogen werden dürfen.
Veröffentlicht am 26.03.2026
Nutzen Sie die erweiterten Möglichkeiten der Parallelbehandlung.
Sie selbst entscheiden in Absprache mit den Patient*innen sowohl bei verordneter Einzeltherapie als auch Gruppentherapie eigenständig über die Durchführung von Parallelbehandlungen - unbürokratisch und effektiv.