Veröffentlicht am 26.08.2022 - Aktualisiert am 18.09.2026
Wir informieren unsere Mitglieder über Frequenz, Einheitenzählung, den Umgang bei Doppelbehandlung über zwei Verordnungen, und weitere Themen.
Veröffentlicht am 20.12.2023 - Aktualisiert am 18.09.2026
Und bei Blanko noch strengere Regelungen
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 18.09.2026
BG-/DGUV-Langzeitverordnungen müssen VOR Behandlungsbeginn genehmigt worden sein.
Das bringt zwei Herausforderungen mit sich:
- Kann die erforderliche Therapie zeitnah begonnen werden?
- Kann die formale Beginnfrist eingehalten werden?
Wir informieren unsere Mitglieder
Veröffentlicht am 17.09.2026
Uns erreichen vermehrt Meldungen über nicht fristgerechte Rechnungsbegleichung einiger BG-/DGUV-Kostenträger.
Das vertraglich vereinbarte Zahlungsziel lautet: unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nach Rechnungseingang. Sofern diese Frist nicht eingehalten werden kann, ist der Kostenträger verpflichtet, die Praxis zumindest zu informieren.
Veröffentlicht am 11.09.2026
Gesundheitsdaten - und dazu zählt bereits die Tatsache, dass eine Person überhaupt Ergotherapie erhält - gehören zu den besonders sensiblen personenbezogenen Daten, die entsprechend in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu den besonders zu schützenden Daten zählen.
Insofern unterliegen Sie mit Ihrer ergotherapeutischen Tätigkeit grundsätzlich der Schweigepflicht und dem Datenschutz.
Hierbei sind zwei Kategorien von Datenverarbeitungen zu unterscheiden. Die Details finden unsere selbständigen Mitglieder in unserer neuen Stichwortinfo Schweigepflicht.
Veröffentlicht am 11.09.2026
In letzter Zeit erreichten uns Informationen über Absetzungen, weil sogenannte Globalunterschriften geleistet worden waren.
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 08.09.2026
Da wir in unserer Beratung hin und wieder mit angeblichen Aussagen von Dienstleistern aus der Branche konfrontiert werden, haben wir ein Informationsschreiben bzgl. Dokumentation und Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen an Anbieter von Praxisverwaltungssoftware und Abrechnungsdienstleistungen gesandt.
Veröffentlicht am 09.02.2016 - Aktualisiert am 08.09.2026
Bei der Behandlung von Privatpatient*innen gibt es nur wenige Vorgaben und in der Preisgestaltung sind Sie als Praxisinhabende*r grundsätzlich frei wie beispielsweise jeder Handwerker auch. Laut Patientenrechtegesetz sind Sie verpflichtet, die Patient*innen vor Behandlungsbeginn über die auf sie zukommende Kosten in Textform zu informieren.
Hierzu empfehlen wir direkt einen Behandlungsvertrag abzuschließen, wofür wir eine Vertragsvorlage bei unseren Praxisvorlagen für unsere Mitglieder bereitgestellt haben.
Veröffentlicht am 03.09.2026
Die Durchführung der Therapie müssen Sie sich vom Patienten per Unterschrift auf der Verordnungsrückseite bestätigen lassen.
Wir informieren unsere Mitglieder über Details und Tücken.
Veröffentlicht am 02.09.2026
VIELGEFRAGT: Nachdem die versorgungsbezogene Pauschale wegfällt - muss ich trotzdem noch meine Entscheidungsbegründungen bei Blanko dokumentieren?
Wir informieren unsere Mitglieder.