Unterlagen für den Praxisalltag

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Unterlagen für den Praxisalltag.
Veröffentlicht am 07.02.2025

VIELGEFRAGT: Darf ich eine Blankoverordnung schon vor Ablauf der 16 Wochen abrechnen?

Veröffentlicht am 07.02.2025

Hin und wieder erfahren wir von Praxisinhabenden und Freien Mitarbeitenden, dass sie die Rechnungstellungen zeitlich nach ihrem finanziellen Bedarf durchführen. Abgearbeitete Verordnungen werden also bewusst zunächst liegen gelassen und erst abgerechnet, wenn dies aus Liquiditätsgründen gerade sinnvoll erscheint. Warum dieses Vorgehen nicht empfehlenswert ist, erläutern wir im Folgenden. 

Veröffentlicht am 20.05.2022 - Aktualisiert am 07.02.2025

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt unterschiedliche Leistungserbringer*innen im deutschen Gesundheitswesen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) spricht dabei von der Datenautobahn des Gesundheitswesens. Eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Krankenhäusern und anderen soll mit Hilfe der TI ermöglicht werden.  Medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt werden, sind so schneller und einfacher verfügbar, so die KBV.

Veröffentlicht am 06.02.2025

Es kommt immer wieder zu Absetzungen bei der Abrechnung von Blankoverordnungen. Ursache ist unter anderem die falsche Auswahl der Heilmittel.

Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir hier einen kleinen, aber entscheidenden Hinweis. 

Veröffentlicht am 09.02.2016 - Aktualisiert am 27.01.2025

Bei der Behandlung von Privatpatient*innen gibt es nur wenige Vorgaben und in der Preisgestaltung sind Sie als Praxisinhabende*r grundsätzlich frei wie beispielsweise jeder Handwerker auch. Laut Patientenrechtegesetz sind Sie verpflichtet, den Patienten vor Behandlungsbeginn über die auf ihn zukommenden Kosten in Textform zu informieren.

Hierzu empfehlen wir direkt einen Behandlungsvertrag abzuschließen, wofür wir eine Vertragsvorlage bei unseren Praxisvorlagen für Sie bereitgestellt haben.

Veröffentlicht am 14.11.2008 - Aktualisiert am 24.01.2025

Bildungsurlaub ist Weiterbildung bei Fortzahlung des Gehalts. In der Regel teilen sich Arbeitnehmer*in (Seminargebühren) und Arbeitgeber*in (Lohnfortzahlung) die Kosten. Der Anspruch der Arbeitstage richtet sich in der Regel nach der Beschäftigungszeit.

In allen Bundesländern bis auf Bayern und Sachsen ist ein Recht auf Bildungszeit von in der Regel 5 Arbeitstagen pro Jahr gesetzlich festgelegt bezogen auf eine 5-Tage-Woche. Wer anspruchsberechtigt ist und welche Weiterbildungen anerkannt werden, regeln die Landesgesetze (s. unten).

Veröffentlicht am 22.01.2025

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) kann mittlerweile von allen Ergotherapeut*innen in allen Bundesländern beantragt werden. Das wurde uns auf Nachfrage vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) mitgeteilt.

Detaillierte Informationen zur Beantragung finden unsere Mitglieder in unserem Artikel:

Veröffentlicht am 05.07.2024 - Aktualisiert am 22.01.2025

Überblick

  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) Ergotherapie kann ab sofort bundesweit beantragt werden
  • Mit Vorliegen des eHBA kann anschließend der Institutionsausweis (SMC-B) beantragt werden
  • Die Refinanzierung ist gesetzlich vorgeschrieben - Details werden derzeit noch verhandelt
  • Handlungsempfehlung und Ablauf im Kurzüberblick s. ganz unten
Veröffentlicht am 16.01.2019 - Aktualisiert am 10.01.2025

Hier finden Sie die in den Bundesländern jeweils gültigen Beihilfefähigen Höchstsätze für Bundes- und Landesbeamte.

Veröffentlicht am 11.03.2022 - Aktualisiert am 23.12.2024

Die Arbeits- und sicherheitstechnische Betreuung ist für alle Praxisinhabenden ab einer*m Angestellten gesetzlich vorgeschrieben. Details dazu entnehmen Sie bitte unserer Stichwortinfo Sicherheitstechnische Betreuung.

Für die alternative Betreuungsform (möglich bei bis zu 50 Angestellten) finden Sie die neuen Schulungstermine (Präsenz und online) auf der Kooperationspartnerseite für die Sicherheitstechnische Betreuung Harald Blum.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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