Unterlagen für den Praxisalltag

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Unterlagen für den Praxisalltag.
Veröffentlicht am 14.10.2009 - Aktualisiert am 06.01.2023

Sobald eine Angestellte bekannt gibt, dass sie schwanger ist, ist die oder der Arbeitgebende laut Mutterschutzgesetz dazu verpflichtet, die Schwangerschaft der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung) zu melden. Oft sind sich ergotherapeutische Praxisinhaber*innen nicht der Gefahren bewusst, die durch eine weitere Arbeitsausübung einer ergotherapeutischen Fachkraft trotz Schwangerschaft entstehen bzw. welche Vorsichtmaßnahmen und Regelungen dann einzuhalten sind.

Veröffentlicht am 05.01.2023

In den Jahren 2021 und 2022 sind durch die Überarbeitung der DIN-Normen die Anforderungen an betriebliche Verbandskästen sowie an den Kfz-Verbandskasten erneuert worden. Eine Aufstockung um das entsprechende Erste-Hilfe-Material in den betrieblichen Verbandskästen musste wie berichtet bis 30. April 2022 erfolgt sein.

Für Kfz-Verbandskästen gilt hierbei noch eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2023.

Veröffentlicht am 30.12.2022

In den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Informationen unserer Mitglieder, dass die DDG, welche die Abrechnungen für die Barmer prüft, Verordnungsduplikate nicht mehr anerkennen will. 

In der Vergangenheit war es problemlos möglich, ein Verordnungsduplikat einzureichen, wenn gleichzeitig versichert wurde, dass das Original nicht mehr vorhanden ist und das Original also nicht abgerechnet wird.

Veröffentlicht am 27.12.2022

Die Regelungen zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht in § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) laufen am 31. Dezember 2022 aus. Ab dem 01. Januar 2023 entfallen daher alle im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht bestehenden Nachweis- und Benachrichtigungspflichten. Es besteht kein gesetzliches Betretungs- oder Tätigkeitsverbot mehr für nicht gegen COVID-19 geimpfte Personen, die eine neue Tätigkeit im Gesundheits- oder Pflegebereich aufnehmen wollen.

Weiterhin gelten Corona-Schutz-Regeln auf Bundes- und Landesebene, welche wir unseren Mitgliedern jeweils bezogen auf den Heilmittelbereich im jeweiligen Bundesland aufbereitet zur Verfügung stellen:

Veröffentlicht am 22.12.2022

Grundsätzlich ist die korrekt ausgestellte und ausgefüllte Verordnung die Grundlage für die Vergütung Ihrer erbrachten Leistung. Dies wurde mehrfach gerichtlich bestätigt. Wir vom BED e.V. bieten Ihnen daher auf unserer Webseite viele wertvolle Informationen zu diesem Thema, damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen. 

Sollte es trotzdem einmal zu Absetzungen kommen, unterstützen wir Sie auch bei Widersprüchen, damit Sie Ihre Leistung bezahlt bekommen. Heute berichten wir wieder über zwei derartige Fälle, die zeigen, dass es sich lohnt gemeinsam mit dem BED e.V. in Widerspruch zu gehen.

Veröffentlicht am 16.12.2022

Widerspruch bei Rechnungsabsetzung lohnt sich! Dies können viele unserer Mitglieder aus eigener Erfahrung bestätigen, wie z.B. die folgenden Fälle belegen:

Veröffentlicht am 06.01.2017 - Aktualisiert am 15.12.2022

Nach §275 SGB V sind Krankenkassen verpflichtet, bei Erbringung von Leistungen bzw. zur Prüfung von Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistung eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) einzuholen. Als Grundlage für ein entsprechendes Gutachten kann der MD Befunde und Berichte bei Leistungserbringenden anfordern.

Veröffentlicht am 15.12.2022

Die korrekt ausgefüllte Verordnung ist Grundlage Ihrer Behandlung und Vergütung. In mehreren Gerichtsurteilen wurde auf Bundesebene klar gestellt, dass nur durch eine korrekt ausgestellte Verordnung ein Behandlungsauftrag zustande kommt. Insofern kontrollieren Sie in Ihrem eigenen Interesse jede Verordnung am besten bereits vor Beginn der Therapie, indem Sie sich diese z.B. vorab aushändigen lassen. 

Unseren Mitgliedern stellen wir unseren BED-VO-Check zur Verfügung, anhand dessen Sie Schritt für Schritt die Verordnung prüfen können. Sie finden ihn in zwei Versionen zum Herunterladen und Ausdrucken bei unseren Praxisvorlagen.

Veröffentlicht am 02.12.2022 - Aktualisiert am 06.12.2022

Auf Nachfrage teilte uns der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) mit, dass die Positionen der Telemedizinischen Leistungen (TML) im Bereich Ergotherapie noch nicht in der Heilmittelstammdatei enthalten sind, weil diese Datei gemäß § 73 Absatz 10 SGB V zur Bereitstellung der Preise für zu verordnende Heilmittel in der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware (PVS) dient. Da Vertragsärzt*innen telemedizinische Leistungen nicht gesondert verordnen, wurde auf eine Aufnahme der Preise zu diesen Positionen bislang verzichtet. Bisher war dem GKV-SV offenbar nicht bekannt, dass auch Softwareanbieter von Praxissoftware im Heilmittelbereich auf diese Datei zugreifen, um die Positionen inkl. der Preise in die Systeme einzupflegen.

Update 06.12.2022:

 
Der GKV-SV hat in Rücksprache mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entschieden, dass zukünftig auch TML-Positionsnummer in der Stammdatei enthalten sein sollen. In Bezug auf die Ergotherapie werden diese Positionsnummern bei der turnusmäßigen Aktualisierung Anfang Januar 2023 mit aufgenommen.

 

Veröffentlicht am 18.11.2022 - Aktualisiert am 25.11.2022

Vermehrt berichten unsere Mitgliedspraxen derzeit über Rückzahlungsforderungen von KKH, DAK und mittlerweile auch der TK mit der Begründung fehlerhafter Abrechnung von Hausbesuchspauschalen. Die nachgelagerte Rechnungsprüfung bezieht sich dabei teilweise auf Zeiträume bis zurück ins Jahr 2017. 

Diese Rückforderungen sind teilweise berechtigt. Unseren Mitgliedern stellen wir detaillierte Informationen zur Verfügung.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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