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Abrechnung

Veröffentlicht am 22.07.2025

Wie auch schon bei den vergangenen Preisanpassungen ist für die technische Umsetzung ein zeitlicher Vorlauf erforderlich, aufgrund dessen Sie die höheren Preise für alle Behandlungen ab 01. August erst ab dem 01. September zur Abrechnung bei den Kassen einreichen können. 

Da Teilabrechnungen nicht zulässig sind, rechnen Sie alle Verordnungen mit Behandlungen im August daher erst ab September ab. Sofern ein Abrechnungszentrum die Abrechnung für Sie übernimmt, klären Sie mit diesem, wie die Abläufe gestaltet sind, damit Sie in jedem Fall die volle Vergütung erhalten. 

Veröffentlicht am 18.07.2025 - Aktualisiert am 18.07.2025

Mit der aktuellen Preiserhöhung für alle Behandlungen ab dem 01. August 2025 erhalten auf Wunsch der GKV aus organisatorischen und statistischen Gründen einige Positionen andere Positionsnummern. 

Die betrifft ausschließlich folgende drei Leistungen bei Nicht-Blankoverordnungen:

  • Übermittlungsgebühr für Mitteilung/Bericht an die Verordnende oder den Verordnenden
  • Hausbesuch inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale)
  • Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale)
Veröffentlicht am 18.07.2025 - Aktualisiert am 18.07.2025

Wie bereits berichtet gibt es aufgrund der Einigung vor der Schiedsstelle neue Preise für alle Behandlungen ab August 2025. 

Wir informieren unsere Mitglieder über weitere Details:

  • Grundsätzlich 7,89 %
  • Zusatzaufschlag nur für August und September
  • Nicht oder nur geringer erhöhte Positionen
  • Positionsnummernänderung

Unsere selbständigen Mitglieder finden die Preislisten bereits auf unserer Webseite eingestellt.

Veröffentlicht am 18.07.2025

Der Absetzungsrausch bei der Barmer geht weiter. Diese Kasse tut sich unter allen anderen seit geraumer Zeit besonders negativ hervor.

Veröffentlicht am 03.07.2025

Gemäß § 12 Abs. 8 Heilmittelrichtlinie soll im Bereich Ergotherapie an einem Tag nur ein Heilmittel - ggfs. mit ergänzendem Heilmittel - erbracht werden. Dies gilt jedenfalls für Behandlungen aufgrund derselben Erkrankung (3-stellig identischer ICD-10-Code). 

Veröffentlicht am 27.06.2025

Seit Inkrafttreten des bundesweit gültigen Ergotherapievertrages zum 01.01.2022 gibt es deutlich mehr Spielraum für Verordnungsunterbrechungen als vorher:

Zulässig sind pro Verordnung in Summe bis zu 70 begründete behandlungsfreie Tage - und zwar zusätzlich zu den 14 Tagen Unterbrechung, für die keine Begründung erforderlich ist.

Veröffentlicht am 12.07.2024 - Aktualisiert am 26.06.2025

Das Polizeiverwaltungsamt in Sachsen teilte uns mit, dass nach rechtlicher Prüfung unserer Anfrage die für GKV-versicherte Personen geltenden Regelungen inkl. der Abrechnungsmodalitäten zu den „Blanko-Verordnungen“ nach § 125a SGB V im Bereich der Ergotherapie für Heilfürsorgeberechtigte der sächsischen Polizei ebenfalls angewendet werden. 

Veröffentlicht am 13.06.2025

Immer mal wieder erhalten wir Informationen über offenbar falsche Aussagen durch Kassenmitarbeitende, Softwareanbieter oder Abrechnungszentren.

Ob tatsächlich falsche Aussagen getroffen wurden oder "nur" ein Missverständnis besteht, können wir nicht immer nachvollziehen, weil wir natürlich bei den Telefonaten, welche Sie mit den betreffenden Stellen führen, nicht dabei sind. 

Teilweise liegen uns jedoch auch schriftliche Falschaussagen oder mindestens irreführende unvollständige Aussagen vor.

Veröffentlicht am 29.08.2024 - Aktualisiert am 03.06.2025

Mehrfache Bestätigung von Seiten des GKV-SV gibt Sicherheit

Ausstellung währenddessen zulässig

Bereits während der Vertragsverhandlungen sowie erneut in wiederholten Gesprächen zu diesem Thema sowohl im März als auch im August des Jahres (2024) bestätigte der GKV-Spitzenverband ausdrücklich die gemeinsame Auffassung, dass während der noch laufenden 16-wöchigen Gültigkeit einer Blankoverordnung bereits eine nachfolgende Verordnung mit zweistellig identischem ICD-10-Code und identischer Diagnosegruppe ausgestellt werden darf. 

Beginn erst nach Ablauf vorheriger Blanko

Die Regelung in § 2 Absatz 4 des Blankovertrages Ergotherapie bezieht sich insofern ausschließlich darauf, dass die nachfolgende Verordnung erst nach Ende der 16-wöchigen Gültigkeit der vorherigen Blankoverordnung begonnen werden darf. 

Veröffentlicht am 26.09.2024 - Aktualisiert am 28.05.2025

VIELGEFRAGT: Sind mehr als 20 Einheiten bei Blanko zulässig?

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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