Veröffentlicht am 11.10.2024
Durch das Wachstumschancengesetz treten ab 01.01.2025 neue Regelungen für das Ausstellen und Empfangen von Rechnungen in Kraft.
Definition E-Rechnung
Eine E-Rechnung (alternative Schreibweise eRechnung) ist nach der EU-Richtlinie 2014/55/EU eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format (XML) ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und somit eine elektronische Verarbeitung beim Empfänger ermöglicht.
Eine im PDF-Format, JPEG oder PNG versendete Rechnung gilt somit nicht als elektronische Rechnung.
Veröffentlicht am 11.10.2024
Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hat die Vergütungspreise der seit 01.06.2024 geltenden Liste mit Wirkung für alle Behandlungen ab dem 01.10.2024 jeweils auf 10 Cent aufgerundet. Diese Liste gilt für die Direktabrechnung mit der PBeaKK bei der Behandlung von Mitgliedern der Gruppe A.
Wir bleiben mit der PBeaKK bzgl. der weiterhin nicht wirtschaftlichen Preise in Kontakt.
Unsere selbständigen Mitglieder finden alle aktuellen Preislisten auf unserer Webseite:
Unterlagen für den Praxisalltag >> Vergütungspreislisten
Veröffentlicht am 26.09.2024
VIELGEFRAGT: Sind mehr als 20 Einheiten bei Blanko zulässig?
Veröffentlicht am 01.12.2023 - Aktualisiert am 26.09.2024
Aufgrund vieler Nachfragen zu unserem Artikel WICHTIG: Behandlungsbeginn bei mehreren Verordnungen nacheinander gehen wir in diesem Artikel noch einmal ausführlich auf die Bedingungen ein, welche für die Ausnahmeregelung erfüllt sein müssen.
Veröffentlicht am 17.11.2023 - Aktualisiert am 26.09.2024
Wir erläutern unseren Mitgliedern die Grundsätze, Ausnahmen und Tücken beim Behandlungsbeginn.
Veröffentlicht am 13.09.2024
Müssen Heilmittel, Anzahl und Frequenz auf der Vorderseite der Blankoverordnung von der oder dem Heilmittelerbringenden eingetragen werden?
Muss bei Blankoverordnungen eine Leitsymptomatik auf der Verordnung notiert sein?
Veröffentlicht am 29.08.2024
Mehrfache Bestätigung von Seiten des GKV-SV gibt Sicherheit
Ausstellung währenddessen zulässig
Bereits während der Vertragsverhandlungen sowie erneut in wiederholten Gesprächen zu diesem Thema sowohl im März als auch im August dieses Jahres (2024) bestätigte der GKV-Spitzenverband ausdrücklich die gemeinsame Auffassung, dass während der noch laufenden 16-wöchigen Gültigkeit einer Blankoverordnung bereits eine nachfolgende Verordnung mit zweistellig identischem ICD-10-Code und identischer Diagnosegruppe ausgestellt werden darf.
Beginn erst nach Ablauf vorheriger Blanko
Die Regelung in § 2 Absatz 4 des Blankovertrages Ergotherapie bezieht sich insofern ausschließlich darauf, dass die nachfolgende Verordnung erst nach Ende der 16-wöchigen Gültigkeit der vorherigen Blankoverordnung begonnen werden darf.
Veröffentlicht am 16.08.2024
Hier kommt der VOCHECKER

Der VOCHECKER ermöglicht die kostenfreie Prüfung von Heilmittelverordnungen mittels KI über ein simples Foto und bewahrt damit die Therapiepaxen vor Absetzungen durch falsch ausgestellte Verordnungen.
Veröffentlicht am 21.06.2024 - Aktualisiert am 16.08.2024
Bereits im April hatten wir nach Rücksprache mit der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) darüber informiert, dass ergotherapeutische Behandlungen auch für Versicherte der PBeaKK auf Grundlage einer ab dem 1. April 2024 ausgestellten BLANKO-Verordnung möglich und abrechenbar sind. Diese Information wurde in unserem Artikel BLANKO auch bei PBeaKK veröffentlicht.
Nach neuerlichem Austausch mit der PBeaKK bleibt es auch dabei.
Allerdings verzögert sich die konkrete Abrechnung durch einen internen Zuständigkeitswechsel bei der PBeaKK, so dass es aus technischen Gründen aktuell noch nicht möglich ist, fertige Blankoverordnungen zur Abrechnung einzureichen.
Veröffentlicht am 16.08.2024
In der Preisliste der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) zur Blankoverordnung hatte sich ein Rundungsfehler bei den Positionen X4149, X4169, X4152 und X4172 (Beratung zur Integration ins häusliche und soziale Umfeld bei HLT und psychisch-funktioneller Behandlung in Präsenz oder telemedizinisch) eingeschlichen. Der Preis für das entsprechende Zeitintervall (ZI) muss korrekterweise 19,05 Euro betragen.
Unsere selbständigen Mitglieder finden die korrigierten Listen hinterlegt auf unserer Seite: Vergütungspreislisten