Veröffentlicht am 09.02.2016 - Aktualisiert am 27.03.2025
Bei der Behandlung von Privatpatient*innen gibt es nur wenige Vorgaben und in der Preisgestaltung sind Sie als Praxisinhabende*r grundsätzlich frei wie beispielsweise jeder Handwerker auch. Laut Patientenrechtegesetz sind Sie verpflichtet, die Patient*innen vor Behandlungsbeginn über die auf sie zukommende Kosten in Textform zu informieren.
Hierzu empfehlen wir direkt einen Behandlungsvertrag abzuschließen, wofür wir eine Vertragsvorlage bei unseren Praxisvorlagen für unsere Mitglieder bereitgestellt haben.
Veröffentlicht am 19.03.2025 - Aktualisiert am 27.03.2025
Grundsätzlich gilt wie im gemeinsamen Fragen-Antworten-Katalog der Ergotherapieverbände mit dem GKV-Spitzenverband festgehalten, dass das Ausstellungsdatum vom Verordnenden geändert werden darf. Hierbei muss wie bei allen Änderungen das Korrekturdatum nebst Unterschrift notiert werden.
Zum geänderten Ausstellungsdatum muss von der oder dem Verordnenden neben der Unterschrift also zusätzlich auch das Korrekturdatum notiert werden.
Unsere Mitglieder informieren wir über weitere Besonderheiten.
Veröffentlicht am 07.03.2025
Vermeiden Sie bitte derartige Absetzungen:
F45.41 Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren
Diagnosegruppe: SB1
Leitsymptomatik a und b
Blankoverordnung, wurde mit motorisch-funktioneller Behandlung passend zu SB1 durchgeführt
=> Betrag: 1.100 Euro nicht bezahlt
Veröffentlicht am 25.02.2025
Das BED-Finanzmodul ist nicht nur unsere verbandseigene Online-Verbraucherberatungsstelle zu allen Finanz- und Versicherungsfragen.
Das BED-Finanzmodul hilft auch den „Abrechnungs-Stress“ mit Privatpatient*innen zu lindern.
Veröffentlicht am 14.02.2025
VIELGEFRAGT: Darf bei Nicht-Blanko auf der VO-Rückseite die Minutenzahl eingetragen werden?
Veröffentlicht am 14.02.2025
VIELGEFRAGT: Muss bei Ergotherapie auf der VO-Rückseite die Spalte "Leistungserbringer" ausgefüllt werden?
Veröffentlicht am 14.02.2025
Im Rahmen der Abrechnung ist es erforderlich, dass Sie stets die jeweils zutreffende Positionsnummer verwenden. Tatsächlich gibt es je nach Verordnung und Art der Heilmittelleistung für dasselbe Heilmittel unterschiedliche Positionsnummern. Dies dient u.a. der statistischen Zuordnung, aus der sich u.a. berufspolitische Maßnahmen ableiten lassen.
Veröffentlicht am 07.02.2025
VIELGEFRAGT: Darf ich eine Blankoverordnung schon vor Ablauf der 16 Wochen abrechnen?
Veröffentlicht am 16.01.2019 - Aktualisiert am 10.01.2025
Hier finden Sie die in den Bundesländern jeweils gültigen Beihilfefähigen Höchstsätze für Bundes- und Landesbeamte.
Veröffentlicht am 13.12.2024
Bei der Beantragung für die 1.000,- Euro Pauschale im Zusammenhang mit der telemedizinischen Leistung (ERGO-TML), welche jetzt noch für das Jahr 2024 beantragt werden kann, benötigen Sie Ihren Benutzernamen aus dem letzten Jahr, sofern Sie sich bereits im letzten Jahr im Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) angemeldet haben.
Leider ist beim Aufsetzen des Systems das Vergessen des Benutzernamens offenbar nicht berücksichtigt worden und eine erneute Registrierung mit derselben IK-Nummer ist auch nicht möglich. Insofern können Sie nur den Support direkt kontaktieren, falls Sie Ihren eingegebenen Benutzernamen nicht mehr wissen sollten.