Veröffentlicht am 12.05.2023
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Foto: © Fokussiert / stock.adobe.com
Die PBeaKK ist keine gesetzliche Krankenkasse, sondern fungiert im Grunde als Beihilfestelle. Praxisinhabende haben daher bei Versicherten der Mitgliedergruppe A die Wahl zwischen zwei verschiedenen Vorgehensweisen.
Veröffentlicht am 28.04.2023 - Aktualisiert am 09.05.2023
Aktualisierung 9.5.2023:
Sowohl Bitmarck als auch die Davaso teilen auf ihren Webseiten mit, dass ein Großteil der Funktionen wieder hergestellt seien, lediglich Krankenkassen in Süddeutschland noch teilweise von Ausfällen betroffen sein könnten.
Insofern führen Sie Ihre Abrechnungen nun wieder wie gewohnt durch und achten Sie dabei besonders darauf, ob Sie Fehler- oder Übertragungsfehlermeldungen erhalten und kontrollieren Sie sorgfältig die Übertragungsprotokolle, um sicher zu gehen, dass die Datenübertragung funktioniert hat.
Hintergrund: Aufgrund eines Hackerangriffs auf Bitmarck, einen Dienstleister insbesondere für deutsche Krankenkassen, waren einige auch abrechnungsrelevante IT-Systeme vom Netz genommen worden.
Veröffentlicht am 28.04.2023
In einer Vorgriffregelung sind die beihilfefähigen Höchstsätze für Beihilfeberechtigte des Bundes mit Wirkung zum 1. Mai 2023 auf GKV-Niveau angehoben worden.
Vorgriffregelung bedeutet, dass die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) selbst erst zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert wird, durch die Vorgriffregelung jedoch bereits jetzt die beihilfefähigen Höchstsätze zumindest auf das GKV-Niveau angehoben werden.
Wir erläutern den Zusammenhang zu Privatpreisen.
Veröffentlicht am 26.10.2018 - Aktualisiert am 28.04.2023
Information für Mitglieder.
Veröffentlicht am 09.02.2016 - Aktualisiert am 21.04.2023
Bei der Behandlung von Privatpatienten gibt es nur wenige Vorgaben und in der Preisgestaltung sind Sie als Praxisinhaber grundsätzlich frei wie beispielsweise jeder Handwerker auch. Laut Patientenrechtegesetz sind Sie verpflichtet, den Patienten vor Behandlungsbeginn über die auf ihn zukommenden Kosten schriftlich zu informieren. Hierzu empfehlen wir Ihnen direkt einen Behandlungsvertrag abzuschließen, wofür wir eine Vertragsvorlage bei unseren Praxisvorlagen für Sie bereitgestellt haben.
Veröffentlicht am 13.12.2022 - Aktualisiert am 21.04.2023
Am 02.12. konnten wir uns gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband auf eine Vereinbarung zur pauschalen Abgeltung der Kosten für Hard- und Software in Höhe von 1.000 Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025 einigen.
Für die Beantragung der Pauschalen in 2023 können auch Kosten aus dem Jahr 2022 geltend gemacht werden.
Veröffentlicht am 30.03.2023 - Aktualisiert am 31.03.2023
Wir haben mit der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) einen aktualisierten Rahmenvertrag mit Wirkung ab dem 01.04.2023 (Ausstellungsdatum) geschlossen. Landläufig wird in diesen Fällen von "BG-Verordnungen" gesprochen.
Die Verhandlungen fanden in konstruktiver Atmosphäre statt und so konnten wir viele Punkte zufriedenstellend klären. Unsere Vertragspartner sicherten uns zudem zu, dass sie bei auftauchenden Problemen gemeinsam mit uns an lösungsorientierten Nachbesserungen interessiert sind.
Empfehlung
Lesen Sie in Ruhe den Vertrag sowie den dazu erstellten Fragen-Antworten-Katalog durch und machen Sie sich dadurch mit den Voraussetzungen und Grundlagen Ihrer Behandlung von BG-Patient*innen und deren Abrechnung vertraut.
DGUV/SVLFG - BED Rahmenvertrag ab 1.4.2023
FAK zum DGUV/SVLFG - BED Rahmenvertrag ab 1.4.2023
Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem vorherigen Vertrag sowie wichtige Erläuterungen stellen wir unseren Mitgliedern vor.
Veröffentlicht am 24.03.2023
Unsere Bitte an Verordnende
Achten Sie bitte bei Verordnungskorrekturen darauf,
Sie ersparen sich und der Heilmittelpraxis damit viel zusätzlichen Aufwand und bewahren die Heilmittelpraxen vor Vergütungsabsetzungen.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.
Veröffentlicht am 14.03.2023
Gerne stellen wir unseren Mitgliedspraxen hier vorab die neue Vergütungspreisliste zwecks Kalkulation und Umstellungsvorbereitung zur Verfügung.
Veröffentlicht am 17.02.2023
Die Anlage 3 des Ergotherapievertrages beinhaltet die Vorgaben für Verordnungsänderungen und ist dabei relativ umfangreich.
Unseren Mitgliedern stellen wir eine Kompaktansicht mit Schnellfinder zur Verfügung.