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Abrechnung

Veröffentlicht am 29.02.2024

Tipp für Selbstabrechner

Nach der digitalen Datenübertragung erhalten Sie von Ihrer Software in der Regel eine Information über die erfolgreiche Übermittlung sowie von der empfangenden Stelle eine Empfangsbestätigung. 

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Veröffentlicht am 29.02.2024

Wie angekündigt stellen wir unseren Mitgliedern das Handout zu unserer Webinarreihe BLANKO-Verordnung zur Verfügung.

Aufgrund der Dringlichkeit und der Fülle an Informationen handelt es sich hier zunächst um ein schlichtes Textdokument, in welchem Sie durch Klicken im Inhaltsverzeichnis jeweils direkt zu den Sie interessierenden Punkten gelangen können. 

Enthalten sind wie im Webinar sämtliche für die BLANKO-Versorgung entscheidenden Informationen und Empfehlungen in stichwortartiger Auflistung. Eine Videoaufzeichnung des Webinarvortrages werden wir unseren Mitgliedern im März wie angekündigt ebenfalls zur Verfügung stellen.

Für noch offene Fragen zur BLANKO-Versorgung bieten wir unseren Mitgliedern zusätzlich ein weiteres Format, nämlich die BLANKO Fragerunde an.

Veröffentlicht am 23.02.2024

Aufgrund der hohen Nachfrage zu unseren Webinaren zum Thema BLANKO-Verordnung haben wir das Kontingent der verfügbaren Plätze erhöht.

Das Webinar steht allen interessierten Personen offen.

Für BED-Mitglieder ist die Teilnahme kostenfrei. 

Eine Anmeldung ist jedoch auch für BED-Mitglieder erforderlich.
Nur angemeldete Personen werden den Link zur Veranstaltung per Mail zugesendet bekommen.

 

Veröffentlicht am 08.07.2022 - Aktualisiert am 16.02.2024

Aufgrund vermehrter Absetzungen wegen fehlender Arztunterschrift empfehlen wir dringend, jede Verordnung spätestens vor Einreichung zur Abrechnung akribisch zu kontrollieren. Die notwendigen Angaben und zulässigen Korrekturmöglichkeiten finden Sie in der Anlage 3 des Ergovertrages Nicht-BLANKO.

Beherzigen Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit die Informationen in unserer Stichwortinfo Verordnungsänderung.

Veröffentlicht am 24.03.2023 - Aktualisiert am 19.01.2024

Unsere Bitte an Verordnende

Achten Sie bitte bei Verordnungskorrekturen darauf,

  • zusätzlich zu Ihrer Unterschrift

  • auch das Korrekturdatum

  • direkt neben der Korrektur oder Ergänzung einzutragen.

Sie ersparen sich und der Heilmittelpraxis damit viel zusätzlichen Aufwand und bewahren die Heilmittelpraxen vor Vergütungsabsetzungen.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.

Veröffentlicht am 05.01.2024
  • Begründung bei Unterbrechung verpflichtend
  • Ein Buchstabe reicht
Veröffentlicht am 22.12.2023

Das niedersächsische Finanzministerium teilte uns die Anpassung der beihilfefähigen Höchstsätze der Landesbeihilfe mit.  

Die neuen Preise kommen für beihilfeberechtigte Personen für alle Behandlungen, welche ab dem 01.01.2024 stattfanden oder -finden, bei der Kostenerstattung zur Anwendung.

Veröffentlicht am 07.12.2023 - Aktualisiert am 20.12.2023

Foto © Adobe Stock - Srdjan, Text vom BED e.V. 

Verschenken Sie kein Geld: Voraussetzungen für 1.000 € -Pauschale bereits mit EINER durchgeführten Videotherapie pro Jahr, einem zertifizierten Videodienst und einer betragsunabhängigen Hardwareinvestition, erfüllt

Der Antrag für 2023 muss noch innerhalb 2023 gestellt werden und es werden auch Anschaffungsbelege aus dem Jahr 2022 anerkannt. Gerne beraten wir Sie!

Veröffentlicht am 20.12.2023

Die ergotherapeutische Behandlung einer Erkrankung derselben Diagnose auf zwei Verordnungen gleichzeitig oder überlappend ist in einer Praxis NICHT zulässig. Im Ergotherapievertrag heißt es hierzu (§3 Absatz 7):

"... Es ist unzulässig, dass die oder der zugelassene Leistungserbringende für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben Therapieziels auf Grund derselben Diagnose (endstellig identischer ICD-10- Code, ggf. an derselben Lokalisation) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog ausgestellter Verordnungen Heilmittel parallel erbringt und abrechnet. ..."

Sofern zwei oder drei ergotherapeutische Heilmittel parallel durchgeführt werden sollen, ...

Veröffentlicht am 01.12.2023

Aufgrund vieler Nachfragen zu unserem Artikel WICHTIG: Behandlungsbeginn bei mehreren Verordnungen nacheinander gehen wir in diesem Artikel noch einmal ausführlich auf die Bedingungen ein, welche für die Ausnahmeregelung erfüllt sein müssen.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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