Veröffentlicht am 12.07.2024
Das Polizeiverwaltungsamt in Sachsen teilte uns mit, dass nach rechtlicher Prüfung unserer Anfrage die für in der GKV versicherte Patienten geltende Regelung zu den „Blanko-Verordnungen“ nach § 125a SGB V im Bereich der Ergotherapie für Heilfürsorgeberechtigte der sächsischen Polizei entsprechende Anwendung findet.
Veröffentlicht am 20.06.2024
Infolge der Preisanpassung der gesetzlichen Krankenversicherungen, haben wir auch mit der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) für die Mitgliedergruppe A eine Preiserhöhung für alle Behandlungen ab dem 01.06.2024 vereinbart.
Die Abrechnung der neuen Preise ist aus technischen Gründen erst ab dem 01.07.2024 möglich. Reichen Sie abgeschlossene Verordnungen, mit Behandlungen ab dem 01.06., daher erst nach diesem Datum zur Abrechnung ein, um kein Geld zu verschenken.
Veröffentlicht am 28.07.2023 - Aktualisiert am 11.06.2024
Reha-Einrichtungen können für Kinder und Jugendliche nach dem Rehaaufenthalt Heilmittel im Rahmen der Nachsorge durch eine Empfehlung veranlassen, sofern die deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) Kostenträger der Rehamaßnahme ist. Festgelegt wurde dies in den Eckpunkten für Leistungen zur Nachsorge für Kinder und Jugendliche.
Diese Nachsorgeleistungen sollen den Erfolg der medizinischen Rehabilitation nachhaltig und langfristig sichern.
Kostenträger ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Veröffentlicht am 04.04.2024
Wir beantworten Ihre Fragen zur BLANKO-Verordnung im Videotalk. In unserer kommenden Fragerunde am Mittwoch, 10. April von 12:30 - 14:30 Uhr sind noch Plätze frei.
In der 2-stündigen Fragerunde gehen wir jeweils themenbezogen auf Ihre Fragen ein.
Die Teilnahme ist BED-Mitglieder vorbehalten.
Veröffentlicht am 04.04.2024
Die DAK-Gesundheit informierte uns in einem Schreiben darüber, dass ab dem 01.05.2024 die GfS GmbH als Dienstleistungsunternehmen die Heilmittelabrechnungen für die DAK-Gesundheit entgegennehmen wird.
Neben der Daten- und Belegannahme wird die GfS GmbH auch die vollständige Bearbeitung der Abrechnungen von Heilmitteln nach § 32 SGB V und Kurmitteln nach § 23 Abs. 2 SGB V für die DAK-Gesundheit übernehmen. Zuvor war dies die Aufgabe der DAVASO GmbH. Das Kostenträgerverzeichnis wird entsprechend angepasst.
Veröffentlicht am 25.03.2024
Das erklärt Christine Donner im folgenden Video.
Wichtig: Hier finden Sie die Entwurfsvorlage mit der Sie selbst aktiv werden!
Veröffentlicht am 29.02.2024
Tipp für Selbstabrechner
Nach der digitalen Datenübertragung erhalten Sie von Ihrer Software in der Regel eine Information über die erfolgreiche Übermittlung sowie von der empfangenden Stelle eine Empfangsbestätigung.
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Veröffentlicht am 29.02.2024
Wie angekündigt stellen wir unseren Mitgliedern das Handout zu unserer Webinarreihe BLANKO-Verordnung zur Verfügung.
Aufgrund der Dringlichkeit und der Fülle an Informationen handelt es sich hier zunächst um ein schlichtes Textdokument, in welchem Sie durch Klicken im Inhaltsverzeichnis jeweils direkt zu den Sie interessierenden Punkten gelangen können.
Enthalten sind wie im Webinar sämtliche für die BLANKO-Versorgung entscheidenden Informationen und Empfehlungen in stichwortartiger Auflistung. Eine Videoaufzeichnung des Webinarvortrages werden wir unseren Mitgliedern im März wie angekündigt ebenfalls zur Verfügung stellen.
Für noch offene Fragen zur BLANKO-Versorgung bieten wir unseren Mitgliedern zusätzlich ein weiteres Format, nämlich die BLANKO Fragerunde an.
Veröffentlicht am 23.02.2024
Aufgrund der hohen Nachfrage zu unseren Webinaren zum Thema BLANKO-Verordnung haben wir das Kontingent der verfügbaren Plätze erhöht.
Das Webinar steht allen interessierten Personen offen.
Für BED-Mitglieder ist die Teilnahme kostenfrei.
Eine Anmeldung ist jedoch auch für BED-Mitglieder erforderlich.
Nur angemeldete Personen werden den Link zur Veranstaltung per Mail zugesendet bekommen.
Veröffentlicht am 08.07.2022 - Aktualisiert am 16.02.2024
Aufgrund vermehrter Absetzungen wegen fehlender Arztunterschrift empfehlen wir dringend, jede Verordnung spätestens vor Einreichung zur Abrechnung akribisch zu kontrollieren. Die notwendigen Angaben und zulässigen Korrekturmöglichkeiten finden Sie in der Anlage 3 des Ergovertrages Nicht-BLANKO.
Beherzigen Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit die Informationen in unserer Stichwortinfo Verordnungsänderung.