Veröffentlicht am 16.01.2026
Insbesondere die Barmer hat nach wie vor offenbar nichts besseres zu tun als Heilmittelerbringende aufgrund angeblich nicht verständlicher Einträge des Heilmittels auf der Verordnungsrückseite zu gängeln. Abkürzungen, die in weit verbreiteten Praxissoftwareprogrammen verwendet werden und jahrzehntelang offenbar verständlich genug waren, führen heute zu Absetzungen mit einem daraus folgenden enormen bürokratischen Verwaltungsaufwand nicht nur in den Heilmittelpraxen sondern ganz offensichtlich auch auf Krankenkassenseite, weil die korrigierte Verordnung ja auch erneut geprüft werden muss. Irgendjemand scheint aber der Ansicht zu sein, dass sich dieses Vorgehen trotzdem unterm Strich für die Kasse lohnt - vielleicht, weil nicht alle Praxen (fristgerecht) dagegen vorgehen oder schlicht, weil dadurch die Auszahlungen verzögert werden...
Veröffentlicht am 07.02.2025 - Aktualisiert am 17.12.2025
VIELGEFRAGT: Darf ich eine Blankoverordnung schon vor Ablauf der 16 Wochen abrechnen?
Veröffentlicht am 09.02.2016 - Aktualisiert am 17.12.2025
Bei der Behandlung von Privatpatient*innen gibt es nur wenige Vorgaben und in der Preisgestaltung sind Sie als Praxisinhabende*r grundsätzlich frei wie beispielsweise jeder Handwerker auch. Laut Patientenrechtegesetz sind Sie verpflichtet, die Patient*innen vor Behandlungsbeginn über die auf sie zukommende Kosten in Textform zu informieren.
Hierzu empfehlen wir direkt einen Behandlungsvertrag abzuschließen, wofür wir eine Vertragsvorlage bei unseren Praxisvorlagen für unsere Mitglieder bereitgestellt haben.
Veröffentlicht am 12.12.2025
Aufgrund gemeldeter Absetzungen verweisen wir gerne erneut auf diese wichtigen Fristen bei Blankoverordnungen:
Veröffentlicht am 12.12.2025
VIELGEFRAGT: Muss die Verordnung auf dem original Formular oder rosa Sicherheitspapier in DIN A 5 ausgestellt sein?
Veröffentlicht am 05.12.2025
Am Anfang steht die Diagnose, notiert als ICD-10-Code, und direkt danach folgt die von der verordnenden Person gewählte Diagnosegruppe, aus der sich die weiteren Möglichkeiten einer Heilmittelverordnung ergeben. Insofern ist die zur Diagnose korrekt gewählte Diagnosegruppe Voraussetzung für die Vergütung Ihrer Leistungen.
Veröffentlicht am 07.12.2023 - Aktualisiert am 05.12.2025

Foto © Adobe Stock - Srdjan, Text vom BED e.V.
Verschenken Sie kein Geld
Voraussetzungen für 1.000 € -Pauschale
- EINE durchgeführte Videotherapie pro Jahr,
- Vertrag mit einem zertifizierten Videodienstanbieter, z.B. kostenfrei bis 25.10.2026 durch kostenfreie Vor-Registrierung bei TherapieFix UND
- Nachweis über den Kauf einer Hardwarekomponente, z.B. Kabel, Kamera, Maus, Tablett, PC, o.ä., wobei der Kaufpreis im jeweiligen Jahr auch deutlich unter 1.000 Euro liegen kann
Der Antrag für 2025 muss noch innerhalb 2025 gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie!
Veröffentlicht am 28.11.2025
Wir als BED beobachten zunehmend verstärkte Absetzungsbemühungen unterschiedlicher Krankenkassen. Dabei legen einige Kassen und auch deren Dienstleister häufig eine mehr als unangebrachte Kreativität an den Tag.
Delikat: Das Outsourcing von Dienstleistungen wie Rechnungsprüfung, Absetzungsmanagement oder gar Auszahlungen ist den gesetzlichen Krankenkassen laut Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2023 gar nicht gestattet.
Unterstützen Sie uns aktiv, indem Sie an unserer Frage des Monats teilnehmen:
Veröffentlicht am 10.07.2025 - Aktualisiert am 14.11.2025
VIELGEFRAGT: Müssen BG-Verordnungen nach 4 Wochen abgebrochen werden?
Veröffentlicht am 29.10.2025
Nach Zustimmung der betreffenden Patient*innen und der/des Verordnenden dürfen Sie bei verordneten Einzelbehandlungen auch Gruppentherapien durchführen.
Halten Sie dabei jedoch unbedingt die formalen Vorgaben ein, damit Sie Ihre Leistungen auch problemlos vergütet bekommen.
Wir erläutern Ihnen, worauf es ankommt.