Veröffentlicht am 16.01.2019 - Aktualisiert am 10.01.2025
Hier finden Sie die in den Bundesländern jeweils gültigen Beihilfefähigen Höchstsätze für Bundes- und Landesbeamte.
Veröffentlicht am 13.12.2024
Bei der Beantragung für die 1.000,- Euro Pauschale im Zusammenhang mit der telemedizinischen Leistung (ERGO-TML), welche jetzt noch für das Jahr 2024 beantragt werden kann, benötigen Sie Ihren Benutzernamen aus dem letzten Jahr, sofern Sie sich bereits im letzten Jahr im Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) angemeldet haben.
Leider ist beim Aufsetzen des Systems das Vergessen des Benutzernamens offenbar nicht berücksichtigt worden und eine erneute Registrierung mit derselben IK-Nummer ist auch nicht möglich. Insofern können Sie nur den Support direkt kontaktieren, falls Sie Ihren eingegebenen Benutzernamen nicht mehr wissen sollten.
Veröffentlicht am 29.11.2024
Beachten Sie bitte, dass bei der Abrechnung von Blankoverordnungen im Datensatz die korrekte Vertragsnummer angegeben werden muss:
Schlüssel ”Leistungserbringergruppe” Ergotherapie Blankoverordnung: 26 00 502
(Bei Nicht-Blankoverordnungen ist die letzte Ziffer eine "1".)
Bei Blankoverordnungen muss im Datensatz für die Frequenz grundsätzlich eine "0" (Null) eingegeben werden.
Veröffentlicht am 07.12.2023 - Aktualisiert am 29.11.2024
![](https://www.bed-ev.de/downloads/artikeldateien/7726/Videotherapie_1000_sichern_20231207160906.jpeg)
Foto © Adobe Stock - Srdjan, Text vom BED e.V.
Verschenken Sie kein Geld
Voraussetzungen für 1.000 € -Pauschale
- EINE durchgeführte Videotherapie pro Jahr,
- Vertrag mit einem zertifizierten Videodienstanbieter, z.B. kostenfrei bis 25.10.2026 durch kostenfreie Vor-Registrierung bei TherapieFix UND
- Nachweis über den Kauf einer Hardwarekomponente, z.B. Kabel, Kamera, Maus, Tablett, PC, o.ä., wobei der Kaufpreis im jeweiligen Jahr auch deutlich unter 1.000 Euro liegen kann
Der Antrag für 2024 muss noch innerhalb 2024 gestellt werden. Gerne beraten wir Sie!
Veröffentlicht am 18.10.2024
VIELGEFRAGT: Können zwei Verordnungen mit zwei unterschiedlichen Heilmitteln zeitlich nebeneinander abgearbeitet werden?
Antwort: Das kommt darauf an ... ;-D
Veröffentlicht am 11.10.2024
Durch das Wachstumschancengesetz treten ab 01.01.2025 neue Regelungen für das Ausstellen und Empfangen von Rechnungen in Kraft.
Definition E-Rechnung
Eine E-Rechnung (alternative Schreibweise eRechnung) ist nach der EU-Richtlinie 2014/55/EU eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format (XML) ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und somit eine elektronische Verarbeitung beim Empfänger ermöglicht.
Eine im PDF-Format, JPEG oder PNG versendete Rechnung gilt somit nicht als elektronische Rechnung.
Veröffentlicht am 11.10.2024
Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hat die Vergütungspreise der seit 01.06.2024 geltenden Liste mit Wirkung für alle Behandlungen ab dem 01.10.2024 jeweils auf 10 Cent aufgerundet. Diese Liste gilt für die Direktabrechnung mit der PBeaKK bei der Behandlung von Mitgliedern der Gruppe A.
Wir bleiben mit der PBeaKK bzgl. der weiterhin nicht wirtschaftlichen Preise in Kontakt.
Unsere selbständigen Mitglieder finden alle aktuellen Preislisten auf unserer Webseite:
Unterlagen für den Praxisalltag >> Vergütungspreislisten
Veröffentlicht am 26.09.2024
VIELGEFRAGT: Sind mehr als 20 Einheiten bei Blanko zulässig?
Veröffentlicht am 01.12.2023 - Aktualisiert am 26.09.2024
Aufgrund vieler Nachfragen zu unserem Artikel WICHTIG: Behandlungsbeginn bei mehreren Verordnungen nacheinander gehen wir in diesem Artikel noch einmal ausführlich auf die Bedingungen ein, welche für die Ausnahmeregelung erfüllt sein müssen.
Veröffentlicht am 17.11.2023 - Aktualisiert am 26.09.2024
Wir erläutern unseren Mitgliedern die Grundsätze, Ausnahmen und Tücken beim Behandlungsbeginn.