Veröffentlicht am 09.07.2026
Nach Unterstützung durch den BED hat die AOK Plus einen Widerspruch gegen die Komplettabsetzung einer Blankoverordnung anerkannt.
Abgesetzt worden war ursprünglich eine Verordnung mit der Diagnose F41.2 (Angst und depressive Störung, gemischt) mit der Diagnosegruppe PS3. Die Zuordnung zu dieser Diagnosegruppe ist jedoch plausibel, da es sich bei Depressionen um eine affektive Störung handelt und bei F41.2 definitionsgemäß keine der beiden Störungen eindeutig vorherrscht. Insofern liegt hier die Entscheidungsfreiheit über PS2 oder PS3 bei der oder dem Verordnenden.
Veröffentlicht am 18.06.2026
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 17.06.2025 - Aktualisiert am 26.02.2026
Seit vielen Jahren werden leichte kognitive Störungen (ICD-10-Code F06.7) mit der Diagnosegruppe PS4 (dementielle Syndrome) verordnet. Bis zur Einführung der Blankoverordnung war das auch nie ein Problem.
Neuerdings wurden solche Verordnungen jedoch von einigen Krankenkassen nicht mehr vergütet, weil F06.7 angeblich nicht zur Diagnosegruppe PS4 passend sei.
F06.7 ist jedoch mit PS4 plausibel, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) selbst offiziell dokumentiert.
Veröffentlicht am 16.01.2026
Insbesondere die Barmer hat nach wie vor offenbar nichts besseres zu tun als Heilmittelerbringende aufgrund angeblich nicht verständlicher Einträge des Heilmittels auf der Verordnungsrückseite zu gängeln. Abkürzungen, die in weit verbreiteten Praxissoftwareprogrammen verwendet werden und jahrzehntelang offenbar verständlich genug waren, führen heute zu Absetzungen mit einem daraus folgenden enormen bürokratischen Verwaltungsaufwand nicht nur in den Heilmittelpraxen sondern ganz offensichtlich auch auf Krankenkassenseite, weil die korrigierte Verordnung ja auch erneut geprüft werden muss. Irgendjemand scheint aber der Ansicht zu sein, dass sich dieses Vorgehen trotzdem unterm Strich für die Kasse lohnt - vielleicht, weil nicht alle Praxen (fristgerecht) dagegen vorgehen oder schlicht, weil dadurch die Auszahlungen verzögert werden...
Veröffentlicht am 05.12.2025
In unserem Artikel PS4 bei F06.7 Leichte kognitive Störung - passt haben wir ausführlich dargelegt und anhand von Unterlagen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auch belegt, dass die Kombination F06.7 mit PS4 eindeutig plausibel ist.
Eine Kassenmitarbeiterin der AOK plus teilte nun jedoch mit, dass sie das anders sehe und daher Verordnungen mit dieser Kombination einfach nicht vergüten werde. Das ist rechtswidrig.
Veröffentlicht am 20.12.2023 - Aktualisiert am 19.09.2025
Und bei Blanko noch strengere Regelungen
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 18.07.2025
Der Absetzungsrausch bei der Barmer geht weiter. Diese Kasse tut sich unter allen anderen seit geraumer Zeit besonders negativ hervor.
Veröffentlicht am 09.05.2025
BED-Mitgliedspraxen erhalten in diesem Artikel konkrete Handlungsempfehlungen.
Veröffentlicht am 09.05.2025 - Aktualisiert am 09.05.2025
Wer wird künftig noch Barmer-Versicherte behandeln?
Wenn Leistungserbringende ihre medizinisch notwendigen, ärztlich verordneten und fachgerecht durchgeführten Behandlungen nicht vergütet bekommen, dann steckt derzeit häufig die Barmer dahinter. Spitzfindig und anscheinend ohne moralische Bedenken werden formale Vorgaben genutzt, um die eigene Quartalsbilanz gut aussehen zu lassen. Dass damit die langfristige Versorgung der eigenen Versicherten gefährdet werden könnte, scheint keine Rolle zu spielen.
Aktuell werden sogar korrekt ausgefüllte Verordnungen schlicht nicht vergütet, sodass die Therapiepraxen mit zusätzlichem sinnlosem Bürokratieaufwand hinter ihrem Geld herlaufen müssen und dieses erst verspätet ausgezahlt bekommen.
Veröffentlicht am 19.05.2023 - Aktualisiert am 25.07.2024
Für den Fall unberechtigter Absetzungen durch die Krankenkasse oder deren rechnungsprüfende Stelle stellen wir unseren Mitgliedspraxen konkrete Handlungsempfehlungen zur Verfügung.