Veröffentlicht am 09.05.2025
BED-Mitgliedspraxen erhalten in diesem Artikel konkrete Handlungsempfehlungen.
Veröffentlicht am 09.05.2025 - Aktualisiert am 09.05.2025
Wer wird künftig noch Barmer-Versicherte behandeln?
Wenn Leistungserbringende ihre medizinisch notwendigen, ärztlich verordneten und fachgerecht durchgeführten Behandlungen nicht vergütet bekommen, dann steckt derzeit häufig die Barmer dahinter. Spitzfindig und anscheinend ohne moralische Bedenken werden formale Vorgaben genutzt, um die eigene Quartalsbilanz gut aussehen zu lassen. Dass damit die langfristige Versorgung der eigenen Versicherten gefährdet werden könnte, scheint keine Rolle zu spielen.
Aktuell werden sogar korrekt ausgefüllte Verordnungen schlicht nicht vergütet, sodass die Therapiepraxen mit zusätzlichem sinnlosem Bürokratieaufwand hinter ihrem Geld herlaufen müssen und dieses erst verspätet ausgezahlt bekommen.
Veröffentlicht am 19.05.2023 - Aktualisiert am 25.07.2024
Für den Fall unberechtigter Absetzungen durch die Krankenkasse oder deren rechnungsprüfende Stelle stellen wir unseren Mitgliedspraxen konkrete Handlungsempfehlungen zur Verfügung.
Veröffentlicht am 08.03.2024
Aktuell erreichen uns wieder vermehrt Informationen über Absetzungen, welche z.T. gänzlich unberechtigt sind.
Natürlich gibt es auch berechtigte Absetzungen, weil im Praxisalltag nun einmal formale Fehler passieren oder übersehen werden können.
Aus diesem Grund werden wir berufspolitisch weiterhin für nachträgliche Korrekturmöglichkeiten rein formaler Fehler auch für Ergotherapierende eintreten.
Veröffentlicht am 24.03.2023 - Aktualisiert am 19.01.2024
Unsere Bitte an Verordnende
Achten Sie bitte bei Verordnungskorrekturen darauf,
Sie ersparen sich und der Heilmittelpraxis damit viel zusätzlichen Aufwand und bewahren die Heilmittelpraxen vor Vergütungsabsetzungen.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.
Veröffentlicht am 05.01.2024
- Begründung bei Unterbrechung verpflichtend
- Ein Buchstabe reicht
Veröffentlicht am 20.12.2023
Die ergotherapeutische Behandlung einer Erkrankung derselben Diagnose auf zwei Verordnungen gleichzeitig oder überlappend ist in einer Praxis NICHT zulässig. Im Ergotherapievertrag heißt es hierzu (§3 Absatz 7):
"... Es ist unzulässig, dass die oder der zugelassene Leistungserbringende für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben Therapieziels auf Grund derselben Diagnose (endstellig identischer ICD-10- Code, ggf. an derselben Lokalisation) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog ausgestellter Verordnungen Heilmittel parallel erbringt und abrechnet. ..."
Sofern zwei oder drei ergotherapeutische Heilmittel parallel durchgeführt werden sollen, ...
Veröffentlicht am 20.10.2023 - Aktualisiert am 20.10.2023
Totalabsetzungen aufgrund kleiner Fehler werden uns immer häufiger gemeldet. Obwohl wir diesbezüglich schon viel erlebt haben, sind wir doch immer wieder fassungslos mit welcher Unverfrorenheit manche Krankenkassen und deren Abrechnungsstellen teilweise vorgehen.
Wir berichten hier über beispielhafte Fälle.
Veröffentlicht am 27.07.2023 - Aktualisiert am 11.08.2023
Aufgrund einer Rundungsdifferenz beim Zuzahlungsbetrag in der offiziellen Preisliste mit Gültigkeit für Behandlungen vom 01.10.2022 bis 31.03.2023 gibt es jetzt Absetzungen von jeweils 1 Cent pro Hirnleistungstraining Einzelbehandlung.
Da es sich um die Beträge aus der offiziellen Vergütungspreisliste handelt, sehen weder wir noch der GKV-SV eine Verantwortung der Heilmittelpraxen.
Veröffentlicht am 30.06.2023
Wie in der letzten Woche berichtet hat die Davaso ungerechtfertigt Rechnungskürzungen vorgenommen, da die eingereichten Verordnungen auf der Rückseite nicht mit einem Stempel der Heilmittelpraxis versehen wurden. Lesen Sie hier den kompletten Sachverhalt sowie unsere konkteten Empfehlungen dazu: Neuer Absetzungsgrund von Davaso erfunden: Heilmittelpraxisstempel fehlt ...
Wir haben umgehend die Davaso kontaktiert sowie den betroffenden Praxen die entsprechenden Handlungsempfehlungen gegeben. Bereits einige Tage später ist die Davaso zurückgerudert, offenbar habe ein Missverständnis bezüglich der Notwendigkeit des Stempels vorgelegen. In mindestens einem Fall sind mittlerweile die betroffenen Verordnungen komplett vergütet worden.