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Veröffentlicht am 01.04.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Zeitlich begrenzt bis zunächst 30.06.2020 erhalten Ärzte die Portokosten erstattet, wenn sie für bekannte Patienten eine Folgeverordnung ausstellen und diese postalisch versenden, damit der Patient nicht in die Praxis kommen muss. Als bekannter Patient gilt, wer im laufenden oder im Vorquartal persönlich beim Arzt vorstellig wurde. Die elektronische Gesundheitskarte muss hierfür nicht vorgelegt werden.

Siehe Meldung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Veröffentlicht am 01.04.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Gerne stellen wir Ihnen hier eine Information an Ärzte zur Verfügung, welche Sie direkt per Mail oder auch ausgedruckt postalisch an Ihre verordnenden Ärztinnen und Ärzte geben können. Legen Sie gerne als Anlage die aktuellen Sonderregelungen der Kassenverbände unter Verweis auf Punkt 8 (Teletherapie) bei und weisen Sie auch auf die Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 31.3.2020 hin, in welchen unter anderem auf folgendes hingewiesen wird:
Veröffentlicht am 27.03.2020 - Aktualisiert am 01.04.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die zunächst dankenswerterweise aufgelegten Soforthilfe-Programme des Bundes und der Länder dienen der kurzzeitigen Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in kleinen Unternehmen. Das Ziel ist die Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Insolvenz aufgrund akuter Zahlungsunfähigkeit durch laufende Betriebskosten wie Löhne, Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten usw.

Diese Soforthilfe ersetzt keine Entschädigung, auch wenn in vielen Antwortschreiben von Politikern zunächst auf die Soforthilfen hingewiesen wird.
Veröffentlicht am 27.03.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Herzlichen Dank für Ihr Engagement für Ihre Patienten und für Ihre Unterstützung unserer Arbeit, für Ihr Lob und Ihre Geduld in diesen bewegten und bewegenden Zeiten. Herzlichen Dank auch für Ihre konstruktive Kritik.

Wir vom BED-Team arbeiten alle mit großem Engagement und Herzblut, um Sie auch in dieser herausfordernden Zeit bestmöglich beraten und unterstützen zu können und wir tun das alle sehr gerne.
Veröffentlicht am 27.03.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) hat seine Beratungen mit den Kassenverbänden bezüglich der Zulässigkeit von Therapien per Telefon in der Ergotherapie noch nicht abschließen können, uns aber eine Entscheidung bis spätestens kommenden Dienstag zugesagt.

Insofern gilt derzeit nach wie vor, dass telemedizinische Behandlungen in der Ergotherapie NUR mittels Video durchgeführt werden dürfen, wie es auch in der Empfehlung der Kassenverbände vom 18.03.2020 formuliert ist. Nach Rücksprache mit dem DVE wollte dieser eine etwas missverständliche Meldung diesbezüglich vom 25.3.2020 auf seiner Webseite noch aktualisieren.
Veröffentlicht am 27.03.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wer mit seinen Mitarbeitern für März Kurzarbeit vereinbart hat oder das noch tun möchte, muss dies bis 31. März bei der Agentur für Arbeit (Eingang dort) angezeigt haben. Beachten Sie bitte unbedingt diese Frist, auch wenn vielleicht noch Details unklar sind.

Die Agenturen für Arbeit stehen genau wie alle anderen vor völlig neuen Dimensionen und bitten daher um Geduld, was die Beantwortung Ihrer Anfragen angeht.
Veröffentlicht am 19.03.2020 - Aktualisiert am 25.03.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Befristet bis 31.13.2021 für Ergotherapeuten telemedizinische Leistungen in Form von Videotherapie zulässig und abrechenbar, sofern dies aus therapeutischer Sicht möglich ist.

Veröffentlicht am 18.03.2020 - Aktualisiert am 25.03.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Beachten Sie bitte die Aktualisierung vom 25.03.2020

Der GKV-Spitzenverband und die Krankenkassenverbände haben weitere auf die Corona-Krise beschränkte Erleichterungen bekannt gegeben.

Wir vom BED e.V. begrüßen diese Maßnahmen ausdrücklich und bedanken uns für die gute Kooperation in diesem Zusammenhang.
Veröffentlicht am 24.03.2020 - Aktualisiert am 25.03.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aktualisierung 25.03.2020, 10:45 Uhr

Entgegen der gestern Mittag eindeutig gegebenen Information des Niedersächsisches Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur Auslegung ihrer eigenen Allgemeinverfügung haben wir nun schriftlich folgende Information vom Niedersächsischen Gesundheitsministerium erhalten:

"Nach Ziffer 3. C) der Allgemeinverfügung vom 23.03.2020 sind ärztliche, psychotherapeutische und gesundheitsfachberufliche (z. B. Ergotherapie) Leistungen erlaubt, wenn sie „medizinisch dringend erforderlich“ sind. Es dürfen nur Patientinnen und Patienten mit ärztlicher Verordnung behandelt werden, deren Behandlung nach Beurteilung des ergotherapeutisch Behandelnden unaufschiebbar ist."

Die Entscheidung liegt also beim Therapeuten - ein zusätzlicher Vermerk über die Dringlichkeit vom Arzt ist NICHT erforderlich.
Veröffentlicht am 25.03.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Im aktuellen Gesetzentwurf zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) sind keinerlei Hilfen für die Heilmittelbranche vorgesehen. Im Gegenteil sollen die aktuell verhandelten Verträge und damit die nächsten Preissteigerungen und Erleichterungen erst zum Oktober in Kraft treten.

Das ist NICHT hinnehmbar.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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