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Erscheinungsjahr:
Veröffentlicht am 18.03.2008
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Immer wieder verweigern Krankenkassen die Vergütung von eingereichten Verordnungen auf Grund unzureichender Angaben. Häufig zu unrecht, einige Male jedoch auch zurecht.
Achten Sie bitte bei jeder ärztlichen Verordnung für Ergotherapie darauf, dass Sie folgende Angaben enthält:
Diagnose - ggf Spezifizierung des Therapieziels - Art, Anzahl und ggf Frequenz der Leistungen.
Die vertragsärztliche Verordnung kann ausgeführt werden, wenn diese für die Behandlung erforderlichen Informationen enthalten sind.
Veröffentlicht am 03.03.2008
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Liebe Mitglieder des BED e.V., verehrte Ergotherapeuten,
endlich ist es wieder soweit:
Von vielen schon ungeduldig erwartet- Das Stipendium des BED e.V. zur Weiterbildung zum zertifizierten Handtherapeuten wird wieder ausgeschrieben.
Ziel des Stipendiums ist es, die Qualifikation der Ergotherapeuten des BED s aktiv zu steigern und somit die bestmöglichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche ergotherapeutische Zukunft zu schaffen.
Die Weiterbildung beginnt im Oktober 2008 und beinhaltet 14 Seminare, die alle im Stipendium enthalten sind.
Veröffentlicht am 21.02.2008
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Musik unterstützt Reha nach Schlaganfall
Mittwoch, 20. Februar 2008
Helsinki - Musik hat nicht nur entspannende und unterhaltende Eigenschaften. Bei Schlaganfall-Patienten kann sie die Rehabilitation verbessern. In einer randomisierten kontrollierten Studie in Brain (2008; doi:10.1093/brain/awn013) förderte das Hören von Musik (nicht aber von Hörbüchern) die kognitiven Fähigkeiten der Patienten.
Veröffentlicht am 19.02.2008
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Kinderbetreuungskosten sind zu einem Großteil abziehbar. Bis zu zwei Drittel der tatsächlich angefallenen Kosten sind möglich, maximal 4.000 Euro je Kind (unter 14 Jahren). Für die Abzugsfähigkeit genügt eine Teilzeittätigkeit, und der Abzug erfolgt je nach Art des Einkommens als Werbungskosten oder Betriebsausgabe.
Alle Kosten, die durch die "behütende oder beaufsichtigende" Betreuung entstehen, sind begünstigt. Darin enthalten ist nicht nur eine außerhäusliche Unterbringung, sondern auch Aufwendungen für Tages- oder Wochenmütter, sowie Haushaltshilfen, sofern sie das Kind betreuen. Alle Bar- und Sachleistungen können bei den Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden, nicht jedoch Aufwendungen für Verpflegung, Unterricht, Sport oder Freizeit.
Veröffentlicht am 18.02.2008
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Steuerfreie Heilbehandlung mit beruflich qualifiziertem Personal
Heilbehandlungsleistungen sind Umsatzsteuerfrei, unabhängig von der Rechtsform, wenn entweder die Gesellschafter oder aber das angestellte Personal über die erforderliche Berufsqualifikation verfügen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil entschieden: 26.09.2007, Az. V R 54/05
Veröffentlicht am 18.02.2008
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Gesunde, schlanke Menschen kosten das Gesundheitswesen einer Studie zufolge mehr als Raucher und Übergewichtige: Maßnahmen gegen zu viele Pfunde mögen zwar der Gesundheit zuträglich sein, entlasten entgegen vielfacher Vermutung aber nicht die Staatskassen, so das überraschende Ergebnis einer Erhebung niederländischer Wissenschaftler.
Grund für diesen Sachverhalt sei die längere Lebenserwartung, erklärte Pieter van Baal vom niederländischen Institut für öffentliche Gesundheit und Umwelt. „Wenn man länger lebt, kommt man das Gesundheitssystem teurer.“
Veröffentlicht am 18.02.2008
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Selbstständige mit geringerem Einkommen profitieren davon, dass im Zuge der Gesundheitsreform das Mindesteinkommen, von dem die Beiträge berechnet werden, von 1.837,50€ auf 1.225€ abgesenkt wurde (§ 240 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch V). Das neue Mindesteinkommen galt bisher lediglich für die Ich-AGs. Unter dem Strich bedeutet die veränderte Mindestgrenze, dass Sie als Selbstständiger rund 86€ im Monat an Beitrag sparen können.
Hintergrund der Ersparnis ist die Tatsache, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihren Beitrag auf der Grundlage des jeweiligen Einkommens ermitteln. Da Sie als Selbstständiger kein fixes Monatseinkommen haben, setzt die Kasse Ihr Einkommen automatisch in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze fest. Die liegt derzeit bei 42.750 € im Kalenderjahr (= 3.562,50 € Monat).
Veröffentlicht am 12.02.2008
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Mütter und Väter, die sich privat krankenversichert haben, können während der Elternzeit in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das spart Kosten, erläutert der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg. Möglich ist das allerdings nur, wenn das Bruttojahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 47.700 Euro liegt.
Wer nach der Elternzeit in die Private Krankenversicherung zurück möchte, muss dafür allerdings eine spezielle Anwartsschaftversicherung bei seiner Versicherungsgesellschaft abschließen. Andernfalls muss er zunächst in der gesetzlichen Versicherung bleiben.
Veröffentlicht am 10.02.2008
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Berliner Modell arbeitet eine Klinik-Ambulanz eng mit Hausärzten und Rheumatologen zusammen
BERLIN (stü). Patienten mit Rheumatoider Arthritis (RA) sollten früh und konsequent therapiert und dabei engmaschig überwacht werden. Dazu ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Patienten, Hausarzt, Rheumatologen und Klinik erforderlich. Wie das ablaufen kann, zeigt das Berliner Modell.
Werden RA-Patienten unzureichend behandelt, kann das zur Gelenk- destruktion und damit zu schweren Funktionseinbußen führen. Mögliche Folge ist letztendlich die Pflegebedürftigkeit. Doch von einer effektiven Zusammenarbeit aller Beteiligten bei der Therapie ist man oft weit entfernt. "Dabei ist es ganz entscheidend, dass ein Patient mit Verdacht auf RA innerhalb von wenigen Wochen von einem Rheumatologen untersucht wird", erläutert Dr. Rieke Alten, Rheumatologin an der Schlossparkklinik in Berlin. "In Berlin haben wir ein Netz aufgebaut, bei dem unsere Rheuma-Ambulanz in engem Kontakt zu Hausärzten, Rheumatologen, der KV und weiteren Partnern steht."
Veröffentlicht am 27.01.2008
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Eigentlich sollte man gar keine Prognose erstellen. Wie selten zuvor hängen die Wirtschaftsprognosen an den nahezu täglichen Ausschlägen von USD und Ölpreis. Gerade an den Prognosen dieser beiden Parameter haben sich die Ökonomen in den letzten Jahren die Zähne ausgebissen. Dazu kommen noch die von der US Subprime-Krise ausgelösten Verspannungen an den Finanzmärkten, deren Dauer und realwirtschaftliche Auswirkungen sich mangels Beispielen auch einer fundierten ökonomischen Analyse entziehen. Bei derartiger Unsicherheit bleibt nur noch die Möglichkeit, diese Imponderabilien in die Annahmen zu packen – wohlwissend, dass diese Annahmen das Prognoseergebnis weitgehend bestimmen.