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Veröffentlicht am 20.10.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Beim feierlichen Gründungsakt im Hotel Courtyard by Marriott Berlin Mitte begrüßt der Stiftungsvorstand die geladenen Gäste, darunter der Palliativmediziner Prof. Dr. Stein Husebø (Norwegen). Staatssekretärin Marion Caspers-Merk MdB, Geschäftsführer des BED e.V. Christine Donner und Sandra Maischberger. Die Stiftungsgründung wird unter anderem durch Bundespräsident Dr. Horst Köhler ermöglicht, der aus dem Erlös seines Benefizkonzertes 2006 in Baden-Baden 50000 Euro Gründungskapital zur Verfügung stellt.
Veröffentlicht am 03.10.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Gesundheitsbewusstsein wird in Zukunft immer wichtiger, genau wie der Gesundheitsmarkt. Laut einer Berechnung der Unternehmensberatung Roland Berger werden derzeit bereits zusätzliche Gesundheitsleistungen in einem Wert von etwa 16 Milliarden Euro über den Arztbesuch hinaus abgefragt - und zwar in der Bundesrepublik. Der "zweite Gesundheitsmarkt" wird branchenübergreifend werden, und so sehen die Konsumenten von morgen aus.

In einer aktuellen Untersuchung hat Roland Berger eine Typologie der Konsumenten für den Markt des Gesundheitsbewusstseins erstellt.
Veröffentlicht am 03.10.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Immer wieder kommt es zu Nachfragen bei Leistungen außerhalb der regulären GKV-Verordnungen, was die Umsatzsteuerpflicht betrifft.

Daher erhalten Sie in diesem Artikel die umfassende Antwort:
keine Regel ohne Ausnahme - wer sich mit der Umsatzsteuerabrechnung beschäftigt, für den ist dieser Spruch nicht nur Randbemerkung, sondern Arbeitsmotto.

Wie kompliziert die Umsatzbesteuerung z.T. geregelt ist, offenbart ein Blick in den medizinischen Bereich. So sind Umsätze aus therapeutischer Tätigkeit grundsätzlich umsatzsteuerbefreit, solange die Maßnahmen der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung oder Heilung von Krankheiten dienen.

Veröffentlicht am 25.09.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Ein beliebtes, aber oft vergessenes Gehalts-Extra ist die so genannte Erholungsbeihilfe, die es auch 2008 weiter geben wird. Das heißt, Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern quasi ein abgabenfreies Urlaubsgeld gewähren. Geregelt ist diese Möglichkeit in § 40 Abs. 2 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes.

Voraussetzung für diese Erholungsbeihilfe ist lediglich, dass der Arbeitgeber die Zahlung mit 25 % pauschal versteuert (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).
Die Erholungsbeihilfe darf mehrmals im Jahr gewährt werden. Allerdings gelten jährliche Höchstgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen:
Veröffentlicht am 23.09.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

AOK setzt sich für eine stärkere Rechtsposition der Versicherten ein

(06.09.07) Ohne sichere Rechtsgrundlage werden die Versicherten nicht in der Lage sein, die Möglichkeiten eines Wettbewerbs im Gesundheitswesen sinnvoll zu nutzen. Deshalb engagiert sich die AOK dafür, die Patientenrechte zu stärken. "Wir wollen Motor sein, um Patientenschutz und Patientensicherheit in Deutschland zu erhöhen", sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, auf der Pressekonferenz zur Veranstaltung "Patientenrechte – Wunsch- oder Stiefkind?" im Rahmen der Reihe "AOK im Dialog" am 6. September in Berlin. "Denn Patientenrechte sind Menschenrechte", so Ahrens.
Veröffentlicht am 23.09.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Interview mit dem Medizin-Fachanwalt Dr. Roland Uphoff

(06.09.07) Wer als geschädigter Patient einen Behandlungsfehlerprozess anstrengt, braucht Zeit und gute Nerven. "Der Alltag des Arzhaftungsrechtes zeigt, dass die Patientenrechte nur bedingt gewährleistet sind", sagt Dr. Roland Uphoff. Der Bonner Fachanwalt für Medizinrecht bemängelt im Gespräch mit dem AOK-Mediendienst unter anderem die "übermächtige Rolle" der gerichtlich bestellten Sachverständigen. Und auch in Sachen Aufklärungsbogen und Behandlungsdokumentation besteht aus Sicht des Juristen Nachbesserungsbedarf in Sachen Patientenrechte.
Veröffentlicht am 23.09.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Anlässlich einer juristischen Fachtagung stellte die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach fest, dass wir in Deutschland ein Zweiklassenrecht haben. Diese Auffassung blieb bisher unwidersprochen und wird nun durch das Darmstädter Urteil zur Eingliederungshilfe bestätigt. In dem Verfahren wollte eine Mutter die Kosten einer Legasthenietherapie Ihres Sohnes gegenüber dem Jugendamt einklagen.
In einem Aufsehen erregenden Urteil, hat das Verwaltungsgericht Darmstadt festgestellt, dass Schüler mit einer Teilleistungsschwäche kein Recht auf Eingliederungshilfe haben sondern, dass die Förderpflicht bei den Schulen liegt.
Was hat das Gericht eigentlich entschieden?
Veröffentlicht am 23.09.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Gerne möchte ich an dieser Stelle ein mir immer wieder zu Ohren kommendes Thema aufgreifen:
Interessierte Neumitglieder rufen uns an und erfragen die Mitgliedschaft, sowie die Leistungen und Konditionen.
Soweit, so gut…
In diesem Zusammenhang wird jedoch unabhängig voneinander berichtet, dass sie von Seiten eines anderen Berufsverbandes für Ergotherapie mitgeteilt bekamen, ein Einritt in unseren Verband sei nicht sinnvoll, da angeblich Fortbildungspunkte nur von jenem anderen Berufsverband vergeben werden.
Diese Aussage, bestätigten uns sogar verschiedene Fortbildungsanbieter.
Veröffentlicht am 15.09.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer im Krankheitsfall gilt als eine der wichtigsten sozialen Errungenschaften. Was hier und da aber unbekannt ist: Auch Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie länger als 4 Wochen im Unternehmen beschäftigt sind. Der Anspruch besteht übrigens ebenso für Teilzeitkräfte auf 400-€-Basis und Aushilfen, die länger als 4 Wochen an einem Stück arbeiten.

Veröffentlicht am 15.09.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Ärztezeitung berichtet:
KV Baden-Württemberg: Kein Verdacht auf eine bewusste Abrechnungsmanipulation im vergangenen Jahr

STUTTGART (mm). Abrechnungsmanipulationen von niedergelassenen Ärzten bleiben in Baden-Württemberg die Ausnahme. Der KV ist derzeit nach Angaben des KVVorsitzenden Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer innerhalb der Ärzteschaft kein einziger Fall erkennbar, bei dem ein solcher Verdachtsmoment vorliegen würde.

Der KV-Chef reagierte damit auf eine Pressemitteilung der Ersatzkassen. Unter allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen hätte sich in elf Fällen im vergangenen Jahr der Verdacht auf eine bewusste Abrechnungsmanipulation überhaupt bestätigt, hatte Walter Scheller, Leiter der VdAK/AEV-Landesvertretung in Baden-Württemberg, darin informiert.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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