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Erscheinungsjahr:
Veröffentlicht am 22.04.2022
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
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Veröffentlicht am 14.04.2022
- Aktualisiert am 22.04.2022
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Im seit Beginn 2022 gültigen Ergotherapievertrag ist in § 7 Absatz 5 folgendes geregelt:
"... Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (endstellig identischer ICD-10-Code, ggf. an derselben Lokalisation) und derselben Diagnosegruppe begonnen wird. Dies gilt auch bei laufenden Behandlungen desselben Verordnungsfalls, wenn die weitere Verordnung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden kann. In diesen Fällen behält die später ausgestellte Verordnung auch über 28 Kalendertage hinaus ihre Gültigkeit. Jedoch muss der Behandlungsbeginn der weiteren Verordnung innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem letzten Behandlungstermin der zuvor ausgestellten Verordnung erfolgen. ..."
Veröffentlicht am 18.06.2021
- Aktualisiert am 21.04.2022
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Im aktualisierten Branchenstandard (Stand 12.04.2022) wird zu Zeitschriften, anderen Gegenständen und Oberflächen folgendes vorgegeben:
Veröffentlicht am 14.04.2022
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Weiterhin gilt:
Als Inhaber*in einer ergotherapeutischen Praxis haben Sie bis einschließlich 30. Juni 2022 Zeit, den bundesweit gültigen Vertrag zur Ergotherapie anzuerkennen.
Warten Sie hiermit jedoch bitte noch, damit die Erfolgsaussichten unserer Klage gegen diesen Schiedsspruch vor allem bzgl. der Preise nicht geschmälert werden. Da die Frist zur Anerkennung bis zum 30.06.2022 läuft, entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil. Sie erhöhen aber die Erfolgsaussichten bzgl. der rechtlichen Schritte gegen die geschiedsten Preise.
Im Falle eines Umzuges oder einer Neuzulassung, müssen Sie den neuen Vertrag anerkennen, weil Sie sonst die Zulassung nicht erhalten. Dies ist unschädlich, da es nur einen kleinen Teil der Praxen betrifft und für diese Praxen auch künftig keinen Nachteil bedeutet. Zudem kann leicht argumentiert werden, dass diese Praxen nur durch die Anerkennung die notwendige Zulassung erhalten können.
Veröffentlicht am 13.04.2022
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Gerne leiten wir Ihnen hier Informationen des Vereins Plexuskinder e.V. weiter, die Kinderbuchreihe zum Thema kindliche Plexusparese kann von Fachkräften im April kostenfrei bestellt werden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Plexuskinder e.V. bietet Informationen, Ratschläge und Unterstützung bei einer Verletzung des Plexus brachialis für Betroffene und ihre Familien.
Es ist unser Ziel die Beratung und die Behandlung bei diesem Krankheitsbild zu verbessern.
Wir bieten Fachkräften in einer Sonderaktion im April 2022 kostenlos unsere Herbie Kinderbuchserie an.
Veröffentlicht am 13.04.2022
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BED e.V. fordert BMG zum Einschreiten auf
-----Therapeut*innen als Verursacher der Finanzprobleme der Krankenkassen gebrandmarkt------
Nachdem der BED e.V. immer wieder beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf die unzureichende und falsche Datenlage hinwies, sollte schon im vergangenen Jahr ein vom BMG moderierter Workshop zum Thema Statistiken, Zahlen, Daten & Fakten im Heilmittelbereich stattfinden.
Wenn wir das große Potential der Heilmittelerbringer*innen nutzen wollen, dann braucht es dazu fundiertes und neutral überprüfbares Zahlenmaterial.
Veröffentlicht am 01.07.2021
- Aktualisiert am 12.04.2022
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Aktualisierung 12.04.2022
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde bundesweit bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Sie gilt in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (Download unten auf der verlinkten Seite) in der jeweils geltenden Fassung (sofern auf Landesebene nichts anderes geregelt wurde).
Zu berücksichtigen sind weiterhin
Veröffentlicht am 08.04.2022
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Vermehrt erhalten wir Informationen über Zahlungsverzögerungen durch die DAVASO, welche in einigen Praxen bereits zu Liquiditätsproblemen führen.
Für die Untermauerung unser berufspolitischen Interventionen diesbezüglich bitten wir um Ihre Teilnahme an folgender Umfrage:
https://www.umfrageonline.com/s/pf3cxet
Veröffentlicht am 08.04.2022
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Wie bereits berichtet hat der G-BA nach vielen Jahren endlich die Thermische Anwendung auch für die Diagnosegruppen SB3, EN2 und EN3 als mögliches ergänzendes Heilmittel in den Heilmittelkatalog aufgenommen. Dadurch ist die Thermische Anwendung nun bei allen SB- und EN-Diagnosegruppen als ergänzendes Heilmittel verordnungsfähig.
Veröffentlicht am 07.04.2022
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Im Zuge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ergeben sich arbeitsrechtliche Fragen, zu denen wir unsere Mitglieder informieren.