Veröffentlicht am 18.08.2022
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
In der Hygienepauschaleverordnung (HygPV) ist folgendes geregelt:
"... Die nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Leistungserbringer können zur pauschalen Abgeltung der ihnen infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für jede Heilmittelverordnung, die sie im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 abrechnen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen. ..."
Ausschlaggebend ist also das Abrechnungsdatum.
Bei Verordnungen, welche ab dem 01. Juli 2022 abgerechnet werden, besteht daher kein Anspruch mehr auf Auszahlung der Hygienepauschale.
Der GKV-SV informierte uns, dass noch immer viele Abrechnung mit Hygienepauschale eingehen. Die Unterstellung des GKV-SV, "... dass hier kein Zufall vorliegt, sondern bewusst die X9944 zur Abrechnung gebracht wird, obwohl hierfür kein Anspruch mehr besteht ...", haben wir zurück gewiesen.
Veröffentlicht am 10.04.2008
- Aktualisiert am 16.08.2022
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Eine häufige Anfrage an den BED e.V. bezieht sich auf den Urlaubsanspruch, insbesondere den von geringfügig Beschäftigten und Teilzeitkräften.
Im Folgenden ein Überblick über die Regelungen nach dem Bundesurlaubsgesetz:
Veröffentlicht am 16.08.2022
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Ab 1. Oktober 2022 treten Änderungen zum Mindestlohn sowie für geringfügige Beschäftigungen (Minijob) und Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob) nach dem Entwurf des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in Kraft.
Veröffentlicht am 15.08.2022
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Bundesbahnbeamt*innen sind privat über die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) versichert. Bei Ihnen gilt demnach die gleiche Vorgehensweise wie bei Privatpatient*innen.
Veröffentlicht am 12.08.2022
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An einer aktuellen Befragung des BED e.V. zur wirtschaftlichen Situation in den Praxen nahmen 629 Praxisinhaber*innen teil. 43 % der Teilnehmenden sind im Bereich der Ergotherapie tätig, 40 % in der Physiotherapie und 23 % in der Logopädie (hier waren Mehrfachnennungen möglich). Kleinere Praxen bildeten dabei die Mehrheit der Befragten ab. (27 % Soloselbstständige, 32 % Praxen mit bis zu 3 Mitarbeitenden).
Veröffentlicht am 12.08.2022
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Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens für die Verwaltungsvorschrift zur Schulgeldreduzierung haben wir erneut auf die Bedeutung der Heilmittelberufe für die Gesundheitsversorgung und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg hingewiesen.
Veröffentlicht am 11.08.2022
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Bis Inkrafttreten des neuen Vertrages mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), zusammengefasst unter dem Begriff der Berufsgenossenschaften (BG), gelten übergangsweise erweiterte Unterbrechungsregelungen für BG-Verordnungen.
Veröffentlicht am 05.08.2022
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Wie zuvor informiert hat im Rahmen des Forschungsprojekts digiDEM Bayern an der FAU Erlangen—Nürnberg am 26.07.22 ein wissenschaftlich fundiertes Webinar zum Thema „Ergotherapie bei Demenz“ mit dem Gastreferenten Dr. Sebastian Voigt-Radloff vom Universitätsklinikum Freiburg stattgefunden.
Die Aufzeichnung des Webinars ist nun online kostenfrei für alle Interessierten über folgende Webseite abrufbar:
Ergotherapie bei Demenz – digiDEM Bayern (digidem-bayern.de)
Veröffentlicht am 04.08.2022
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Wie bereits berichtet, müssen seit dem 01. März 2020 alle Beschäftigten in u.a. medizinischen Einrichtungen wie z.B. Krankenhäusern und Heilmittelpraxen gegen Masern geimpft oder immun sein – sofern sie nach 1970 geboren sind.
Für alle, die bereits vor dem 01. März 2020 in einer Praxis oder Einrichtung tätig waren, bestand zur Vorlage der Nachweise eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2022.