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Veröffentlicht am 29.10.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Leistungserbringung an anderen Orten außerhalb der Praxisräume ist seit langem Zankapfel zwischen Krankenkassen, ergotherapeutischen Berufsverbänden und den ambulanten ergotherapeutischen Praxen.
Der Dissens hat nun ein neues Niveau erreicht.

Dass die AOK Niedersachsen meinte an Frau Scheiding ein Exempel statuieren zu wollen, hat trotz allem auch sein Gutes. Es eröffnet die Chance ein gemeinsames Verständnis zu anderen Behandlungsorten als die Praxis oder das häusliche Umfeld zu gewinnen, notfalls einmal mehr mit rechtlicher und politischer Hilfe.

- Ein starkes Interview von einer noch stärkeren Ergotherapeutin:
Veröffentlicht am 25.10.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Dass es nicht leicht wird, ist keine Überraschung, denn es gilt nicht nur viele alte Zöpfe abzuschneiden, sondern auch komplett neue Wege zu bauen und zugleich mit vielen alten Überzeugungen aufzuräumen. ABER: Das Ziel angemessene Preise für Ergotherapeut:innen zu erzielen ist möglich!

Dass dies kein Sprint wird, sondern ein Marathon ist, der erst zu Ende gelaufen werden muss und den der BED seit 2004 läuft, muss man sich auch selbst, immer und immer wieder klar machen. Das Ziel, angemessene Preise für Ergotherapeut:innen zu erzielen, ist möglich! Also auf, weiter geht’s!

Veröffentlicht am 22.10.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe Mitglieder des BED e.V.,

am Freitag den 10.12.2021 findet die BED-Mitgliederversammlung
über die Videoplattform Goto-Meeting statt.

Uhrzeit: 17.00 – 20.00 Uhr
Veröffentlicht am 12.10.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wir freuen uns über die Freikarten, welche unser langjähriger Kooperationspartner AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- und Pflegeberufe AG unseren Mitgliedern für die Therapiemesse in Hamburg zur Verfügung stellt. Die Therapie Hamburg findet am 22. und 23. Oktober 2021 auf dem Hamburger Messegelände statt und beinhaltet zusätzlich einen Online-Kongress.
Veröffentlicht am 13.11.2008 - Aktualisiert am 01.10.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Bildungsurlaub ist Weiterbildung bei Fortzahlung des Gehalts. In der Regel teilen sich Arbeitnehmer*in (Seminargebühren) und Arbeitgeber*in (Lohnfortzahlung) die Kosten. Der Anspruch der Arbeitstage richtet sich in der Regel nach der Beschäftigungszeit.

In allen Bundesländern bis auf Bayern und Sachsen ist ein Recht auf Bildungszeit von in der Regel 5 Arbeitstagen pro Jahr gesetzlich festgelegt bezogen auf eine 5-Tage-Woche. Wer anspruchsberechtigt ist und welche Weiterbildungen anerkannt werden, regeln die Landesgesetze (s. unten).

Veröffentlicht am 19.08.2021 - Aktualisiert am 30.09.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

In der ab 01. Oktober 2021 geltenden Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW wurden nun auch die medizinisch notwendigen Behandlungen von der 3-G-Regel ausgenommen, sodass ärztlich verordnete Heilmitteltherapien wieder uneingeschränkt bei allen Patient:innen durchgeführt werden können.

Wir freuen uns, dass die Forderung des BED e.V. damit nun auch in NRW umgesetzt wurde.
Veröffentlicht am 22.09.2021 - Aktualisiert am 30.09.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Übergangsregelungen der Kassenverbände auf Bundesebene bzgl. Verordnungsänderungen gelten nur noch für Verordnungen mit Ausstellungsdatum bis zum 30.09.2021.
Veröffentlicht am 24.09.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Unsere politische Intervention hatte Erfolg: In der seit 22.09.2021 geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes Niedersachsen ist nun auch die Heilmittelerbringung als medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistung von der 3-G-Regel ausgenommen worden. Nach Bremen und den Klarstellungen in Hessen sowie Änderungen in NRW, die im Grunde ausdrücklich nur noch Personen ausschließen, die eine Testung schlicht verweigern, ist damit in allen Bundesländern die Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln wieder sicher gestellt, siehe 3-G-Regel bei körpernahen Dienstleistungen.
Veröffentlicht am 24.09.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wir haben die Parteiprogramme in Verbindung mit den Rückmeldungen auf die Wahlzettel aus dem BED-Wahllokal mit den einzelnen Themen abgeglichen und in einer zusammenfassenden Übersicht dargestellt. Daraus ergibt sich eine kompakte Übersicht zu den Wahlprogrammen, die natürlich keine abschließende Aufzählung sein kann, aber Hinweise auf die Gewichtung von Themen bei möglichen Koalitionsverhandlungen gibt.

Wenn Themen in einem Wahlprogramm nicht auftauchen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass eine Partei dafür nicht eintreten würde, zeigt aber Prioritäten und gibt Hinweise, welche Punkte wichtig für die einzelnen Parteien sind.
Veröffentlicht am 24.09.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Nach und nach wird in den Corona-Schutz-Verordnungen der Bundesländer in unterschiedlicher Art und Weise die Möglichkeit eingeführt, dass Unternehmer:innen selbst entscheiden können, ob sie nur nachweislich Geimpfte und Genesene zu Veranstaltungen und Angeboten zulassen (2-G-Option).

Können auch Heilmittelpraxen nun selbst 2-G einführen?
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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