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Veröffentlicht am 20.01.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Das RKI hat die Vorgaben für den Genesenennachweis angepasst. Dieser ist nun nur noch 90 Tage (vorher 6 Monate) gültig, siehe: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html

Da die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sich auf die Vorgaben des RKI bezieht, hat dies direkte Auswirkungen auf den Nachweis des Genesenenstatus, sofern in den Corona-Schutzmaßnahmen bestimmte Regelungen daran geknüpft sind, siehe Corona - Regelungen der Bundesländer bzgl. Heilmittelerbringung.

Veröffentlicht am 14.01.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Im neuen Vertrag gibt es keine Belastungserprobung bei psychisch-funktioneller Behandlung mehr. Stattdessen steht für die Verlängerung der Behandlungszeit der Zusatz "als Doppelbehandlung" nun auch bei psychisch-funktioneller Behandlung zur Verfügung.

Beachten Sie hierbei, dass für eine Doppelbehandlung zwei der verordneten Einheiten an einem Tag erbracht werden und also auch zwei Einheiten pro Tag abgerechnet werden. Bei 20 verordneten Einheiten "als Doppelbehandlung" sind also 10 Termine mit je 2 Einheiten möglich. 

Belastungserprobung bei Übergang 2021 -> 2022

Sofern Sie eine Verordnung aus 2021 mit Belastungserprobung im Jahr 2022 weiter bearbeiten wollen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

Veröffentlicht am 14.01.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Im neuen Vertrag wurde unter anderem auch die Aufbewahrungsfrist der Verlaufsdokumentation auf 4 Jahre festgelegt (vorher in den meisten Rahmenverträgen außer Bayern 3 Jahre). Die konkrete Umsetzung entnehmen Sie bitte unserem aktualisierten Stichwort Aufbewahrungspflicht.

Veröffentlicht am 31.12.2021 - Aktualisiert am 13.01.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe Mitglieder,

anbei finden Sie die von uns gut zugänglich und einprägsam aufbereiteten Informationen speziell zu den Neuerungen im bundeseinheitlichen Vertrag Ergotherapie. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen wie stets gerne zur Verfügung.

Ihr BED e.V.-Team 

Veröffentlicht am 11.01.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe Therapeut:innen,

die Debatte um die Impfpflicht in Einrichtungen wurde viel zu oberflächlich geführt, denn zu viele grundlegende Fragen sind offen geblieben:

  • Welche Lösung sieht der Gesetzgeber für Therapiepraxisinhabende vor, deren Existenz sich durch die zwangsweise Entlassung von ungeimpften Mitarbeitenden bei Fachkräftemangel in Luft auflöst?
  • Wie lässt sich das mit der Arbeitgeber:innenverantwortung, für das Wohl seiner/ihrer Mitarbeitenden zu sorgen, vereinbaren?
  • Welche Lösung sieht der Gesetzgeber für Therapeut:innen vor, die andere Maßnahmen an Stelle einer Impfpflicht bevorzugen und damit vor einem Berufsverbot stehen? – (siehe Artikel: Die Fragen zu einer Impfpflicht in einer Demokratie)
  • Was bedeutet das für die Patient:innenversorgung mit Heilmitteln?

Die Frage nach der politischen Verantwortung stellt sich unweigerlich, denn die Bundespolitik hat etliche Jahre tatenlos und nachweisbar wissentlich zugeschaut, wie sich die Situation der Therapiefachberufe mehr und mehr verschlechtert hat.

Veröffentlicht am 11.01.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Um es vorweg in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir empfehlen die Impfung gegen Corona. Warum?: Weil es eine wirksame Maßnahme ist. Punkt.

Eine Verpflichtung zur Impfung bedarf der Antworten auf sehr viel tiefere Fragen, als eine Empfehlung zu einer solchen Maßnahme.

Wenn eine Maßnahme in Grundrechte eingreift, dann ist die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme unter Abwägen aller Umstände die Entscheidungsgrundlage.

Veröffentlicht am 07.01.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Achten Sie bitte auch weiterhin auf die Aktualisierungen der Artikel auf unserer Webseite, vor allem bezüglich der jeweiligen Corona-Regelungen in Ihrem Bundesland. Auf der Startseite gibt es hierfür im Corona-Kasten den Link auf:

Alternativ können Sie auch einfach Ihr Bundesland in die Volltextsuche eingeben.
Veröffentlicht am 17.12.2021 - Aktualisiert am 07.01.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Der unzulässige 2. Schiedsspruch zum bundesweiten Ergotherapievertrag wirft Fragen auf, die wir hier gerne beantworten:

Veröffentlicht am 05.01.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Hier haben wir für Sie alle Vergütungspreislisten für ergotherapeutische Leistungen gültig bis 31.12.2021 zum Download bereitgestellt.

Veröffentlicht am 05.01.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Hier haben wir für Sie alle Rahmenverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen gültig bis 31.12.2021 zum Download bereitgestellt.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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