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Veröffentlicht am 22.05.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wie im Artikel „Präventionsleitfaden – Änderungen ab Oktober 2020“ beschrieben, ändern sich die Anforderungen an den Kursleiter sowie auch die Möglichkeiten für Ergotherapeuten, solche Kurse anzubieten. Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Fristen für die Antragstellung zur Zertifizierung eines Kursangebotes vom 30.09.3030 auf den 31.12.2020 verschoben. Ebenso wird die Möglichkeit geboten von der Präsenzverpflichtungen bei Kursen abzuweichen und Kursinhalte über andere Medien zu vermitteln.
Veröffentlicht am 20.05.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Zugelassene Heilmittelpraxen erhalten auf Antrag Ausgleichszahlungen aus dem Rettungsschirm bei Einnahmeausfällen auf Grund eines Behandlungsrückgangs in Folge der COVID-19-Epidemie nach den Vorgaben der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV).
Veröffentlicht am 15.05.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wie vorgeschrieben hat der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) heute die Durchführungsbestimmung zum Rettungsschirm für Heilmittelerbringer veröffentlicht. Diese ist zusammen mit einer Liste von Fragen und Antworten dazu unter folgendem Link abrufbar:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/heilmittel.jsp

Unsere Kritikpunkte hierzu haben wir bereits in unserem Artikel Rettungsschirm: Beantragung, politische Hintergründe und harte Fakten veröffentlicht.
Veröffentlicht am 15.05.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Postbeamtenkrankenkasse anerkennt ebenfalls den Hygienezuschlag Pos.Nr 59944 bei Ergotherapie in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung für Versicherte der Gruppe A.

Für die Abrechnung gelten die Regelungen des GKV-Spitzenverbandes.
Veröffentlicht am 15.05.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Bereits zum 1.1.2020 wurde die Kleinunternehmergrenze angehoben.
Veröffentlicht am 15.05.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Therapeuten am Limit haben uns freundlicherweise ein Schreiben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein weiter geleitet, aus dem hervor geht, dass ab Montag, dem 18. Mai die Heilmittelerbringer bzgl. der Kindernotbetreuung zur kritischen Infrastruktur gezählt werden. Dies ist Teil der 2. Stufe von Phase 2 des Phasenmodells zum Hochfahren der Kita-Betreuung in Schleswig-Holstein.

Sofern Sie also als Heilmittelerbringer*in in Schleswig-Holstein keine alternative Betreuungsmöglichkeit für Ihre Kinder haben, können Sie ab dem 18.5. die Kinder wieder in den Kindergarten bringen.
Veröffentlicht am 14.05.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wir freuen uns über die Initiative der Kreativen von creators collective, welche einen nützlichen Masken-Bügel entwickelt haben, mit welchem Sie die FFP2-Masken und Mund-Nase-Schutz am Kopf statt an den Ohren befestigen können:
Veröffentlicht am 13.05.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Gerne verweisen wir hier auf die Tipps der Deutschen Schlaganfallhilfe in Zusammenarbeit mit der Aataklinik zur Hand-Hygiene für Menschen mit einer Halbseitenlähmung. Unter folgendem Link finden Sie ein anschauliches Video sowie ein Plakat zum Ausdrucken:

https://www.schlaganfall-hilfe.de/de/aktuelles/2020/hand-hygiene-bei-halbseitenlaehmung
Veröffentlicht am 08.05.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wir bitten die Heilmittelpraxen, die ausschließlich Privatzahler/Selbstzahler versorgen oder einen hohen Anteil an Privatzahlern/Selbstzahlern verzeichnen, uns ihre finanzielle Situation darzulegen, da Sie vom Rettungsschirm des Bundesministerium für Gesundheit gar nicht profitieren.

Reichen die Maßnahmen (insbesondere Soforthilfe und Kurzarbeitergeld) aus, um finanziell die Corona-Pandemie zu bewältigen, oder benötigen Sie weitere Unterstützung?
Veröffentlicht am 08.05.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Laut den Abrechnungszentren haben rund 25% aller Praxisinhaber im 04. Quartal 2019 überhaupt nicht abgerechnet.
Weitere rund 15% aller Praxisinhaber haben die Abrechnung zwar im 4. Quartal an das Abrechnungszentrum gegeben - Rechnungseingang bei der Krankenkasse war aber erst im Januar.

Folgendes Schreiben sandte der BED e.V. an den Spitzenverband des Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV), Jens Spahn sowie das Bundesgesundheitsministerium, um auf die Herausforderungen bei der praktischen Durchführung/Umsetzung des Rettungsschirmes für Heilmittelerbringer hinzuweisen und eine gerechte und praktikable Lösung zu erwirken:
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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