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Veröffentlicht am 19.11.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Bei all´ den vielen Neuerungen, welche uns zum Jahreswechsel im Heilmittelbereich ins Haus stehen, gibt es doch Dinge, welche so bleiben, wie sie jetzt schon sind. Dazu gehören die Verordnungen des Langfristigen Heilmittelbedarfs und des Besonderen Verordnungsbedarfs.
Veröffentlicht am 16.10.2020 - Aktualisiert am 19.11.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

In der am 15. Oktober 2020 in Kraft getretenen Coronavirus-Testverordnung (TestV) hat das Bundesgesundheitsministerium fest gelegt, dass zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 unter anderem Personen, welche in Heilmittelpraxen, voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen tätig sind, einen Anspruch auf eine regelmäßige kostenfreie Diagnostik mittels Antigen-Test haben, sofern das einrichtungs- oder unternehmensbezogene Testkonzept oder der öffentliche Gesundheitsdienst eine Testung verlangt. Dies gilt auch für Personen, welche weder Kontakt zu Covid-19-Infizierten hatten noch selbst Symptome zeigen.
Veröffentlicht am 18.11.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Damit Heilmittelerbringer und damit auch Ergotherapeuten zukünftig Daten technisch sicher einsehen, verarbeiten und austauschen können, müssen sie an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Beispiele der Nutzung sind das E-Rezept, die elektronische Patientenakte oder der E-Arztbrief. Nur berechtigte Personen des Gesundheitswesens sollen Zugriff auf diese TI haben. Um das zu ermöglichen, werden elektronische Heilberufeausweise (eHBA) ausgegeben. Der Heilberufeausweis (eHBA) weist den Träger als Angehörigen eines Heilberufes aus. Bei den Heilmittelerbringern sind die berufsbestätigenden Stellen dafür die Gesundheitsämter.
Veröffentlicht am 18.11.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Der aktuelle Referentenentwurf sieht folgendes vor:

- Videobehandlungen werden ab 30.09.2021 zum Standard
- Therapiebegleitender Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen wird vergütet
- Ergotherapeuten sind bis 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen
- Das E-Heilmittelrezept wird möglich ab 01. Januar 2024 und ist Standard ab 01 Juli 2026
- Interdisziplinäre digitale Kommunikation rückt zum Greifen nahe
Veröffentlicht am 17.11.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aufgrund der bundesweit anhaltend täglich sehr hohen Anzahl an Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ...
Veröffentlicht am 11.11.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Anlässlich seines 40-jährigen Bestehens gewährt Heimerer Seminarinteressierten bei Anmeldung am Donnerstag, dem 12. November 2020 einen Rabatt von 10% auf dieses Seminar, maximal jedoch 50 Euro. Zudem erhält der 40. Anmelder am 12. November 40% Rabatt auf sein ausgewähltes Seminar.
Veröffentlicht am 03.11.2020 - Aktualisiert am 10.11.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Informationen bzgl. des zu beantragenden Testkontingents auf seiner Webseite geändert hat, erfuhren wir heute auf Nachfrage, dass tatsächlich ein eigenes Testkontingent für Heilmittelerbringer-Praxen NICHT vorgesehen ist.

Unstrittig ist der Anspruch auf Testung von aktiv tätigen Heilmittelerbringern, sofern ein Unternehmens-Testkonzept die Testungen verlangt oder die örtlichen Gesundheitsbehörden diese Testungen vorsieht (§4 Absatz 1 TestV). Heilmittelerbringer können sich also in Testzentren oder beim Arzt kostenfrei testen lassen, haben jedoch KEINEN Anspruch auf ein eigenes Testkontingent.

In der Nationalen Teststrategie wird asymptomatisches Personal von Heilmittelpraxen ohne Kontakt zu Corona-Positiven jedoch erst mit 4. Priorität getestet. Faktisch ist es daher derzeit möglich, dass trotz Testanspruch bei begrenzten Kapazitäten eine Testung nicht erfolgen kann.
Veröffentlicht am 30.10.2020 - Aktualisiert am 03.11.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aktualisierung 03.11.2020:

Nachdem die Frage "Was müssen Pflegeeinrichtungen, Physiotherapie- und Arztpraxen tun, um Antigen-Schnelltest zu beantragen?" auf der Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in die Frage "Was müssen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser tun, um Antigen-Schnelltest zu beantragen?" inkl. der gegebenen Antwort geändert wurde, erfuhren wir vom BMG auf Nachfrage, dass tatsächlich ein eigenes Testkontingent für Heilmittelerbringer-Praxen NICHT vorgesehen ist.
Veröffentlicht am 30.10.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Im schriftlichen Beschlussverfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Sonderregelungen der Heilmittelrichtlinie nach §2a Absatz 1 mit Wirkung ab 2. November zunächst befristet bis zum 31. Januar 2021 in Kraft gesetzt.

Damit ist ab 2. November in der Ergotherapie auch wieder die Behandlung mittels Videotherapie zulässig.
Veröffentlicht am 29.10.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Ab dem 02. November treten bundesweit zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Für den Heilmittelbereich sind vorwiegend folgende relevant:
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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