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Veröffentlicht am 15.06.2023

Foto © canva - kanchanachitkhamma (Text ergänzt vom BED)
Am 06.06.2023 fand die nächste Verhandlungsrunde in Berlin zur „Blankoversorgung“ zwischen BED, DVE und dem GKV-Spitzenverband statt. Hierbei ging es konkret um die „Big Points“ der vertraglichen Ausgestaltung bei dieser neuen Form der Regelversorgung.
BED und DVE konnten sich auf eine gemeinsame Position verständigen und haben diese dem GKV-SV unterbreitet. So besteht nun Konsens bei allen 3 Vertragspartnern, dass in jedem Fall die Diagnosegruppen:
- SB1 Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen Schädigungen) (6,11% Verordnungsanteil),
- PS3 Wahnhafte und affektive Störungen/ Abhängigkeitserkrankungen (4,5% Verordnungsanteil) und
- PS4 Dementielle Syndrome (9,26 % Verordnungsanteil)
zum Start in die Blankoversorgung einbezogen werden.
Veröffentlicht am 26.05.2023
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Kürzlich führten BED und LD intensive Gespräche mit MdB Martina Stamm-Fibich (SPD) und MdB Emmi Zeulner (CSU). Neben der allgemeinen Entwicklung in der Heilmittelversorgung waren die Positionierung Positionierung von BED und LD zu den Zuzahlungen, der Möglichkeit einer Empfehlung einer Hilfsmittelversorgung durch Therapeut*innen und aktuelle Fragen zur Finanzierung der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) Inhalte der Gespräche.
Veröffentlicht am 19.05.2023
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Heilmittelpraxen erleben seit Monaten einen Absetzungsrausch einer Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen. Ärztlich verordnete, medizisch notwendige und fachgerecht durchgeführte Heilmittelbehandlungen werden schlicht nicht vergütet.
Wurden in der Vergangenheit noch formale Fehler als Begründung benannt, kommt es immer häufiger vor, dass trotz korrekt ausgestellter und ausgefüllter Verordnung die Bezahlung verweigert wird.
Veröffentlicht am 17.05.2023
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Unsere berufspolitischen Forderungen basieren auf Zahlen, Daten, Fakten. Zu einigen Themen haben wir entsprechende Ausarbeitungen erstellt, welche wir hier im chronologischen Überblick zur Verfügung stellen:
Veröffentlicht am 12.05.2023
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Foto: © peterschreiber.media / stock.adobe.com
Als BED weisen wir in allen politischen Gesprächen seit Jahren auf die ungenutzten Ressourcen der Heilmittelversorgung zur Vermeidung und Reduzierung von Pflegezeiten hin.
Scheinbar hat die Bundesregierung nun erkannt, dass einerseits eine gut zugängliche Heilmittelversorgung ein wichtiges Instrument im Kontext der Pflege darstellt, andererseits aber aktuell Probleme bei der Umsetzung von Empfehlungen zur Heilmittelversorgung im Rahmen von Gutachten des Medizinischen Dienstes bestehen.
Die jetzt im Entwurf des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) vorgesehenen Änderungen zielen folgerichtig darauf ab, die Heilmittelversorgung speziell für Pflegebedürftige in den Blick zu nehmen.
Veröffentlicht am 11.05.2023
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Die Redaktion von physio.de nahm unsere Vorschläge zur Entbürokratisierung an das Bundesministerium für Justiz (wir berichteten: BED-Vorschläge zur Entbürokratisierung vom Bundesministerium für Justiz aufgenommen) zum Anlass am Stand nachzufragen und führte ein Interview mit unserem Vorstandsreferenten Volker Brünger.
Hier geht es zum Interview: Vorschläge zur Entbürokratisierung
Veröffentlicht am 05.05.2023
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In Schleswig-Holstein fielen uns die Heilmittelzielvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung bereits häufiger auf. (siehe Artikel "Realsatire oder Wahnsinn mit System? – Mengensteuerung im Heilmittelbereich" ). Die jüngste Vereinbarung für das Jahr 2023 veranlasste uns dazu, die daraus resultierenden Probleme nochmals genauer zu betrachten und zusammenzufassen (BED konkret: Die ergotherapeutische Versorgung in Schleswig-Holstein) und gezielt Gespräche mit den Fraktionen in Schleswig-Holstein aufzunehmen.
Die Erkenntnisse aus der Auswertung zu den Heilmittelzielvereinbarungen sind ernüchternd.
Veröffentlicht am 28.04.2023
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Das Bundesministerium für Justiz hatte dazu aufgerufen, Vorschläge zur Entbürokratisierung einzureichen und das Statistische Bundesamt mit der strukturierten Erhebung beauftragt. Nach Eingang der Vorschläge wurden diese nun kategorisiert, priorisiert und an die zuständigen Ministerien weitergeleitet:
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau: Ergebnisdokumentation über die kategorisierten und priorisierten Einzelvorschläge
Drei Vorschläge des BED e.V. wurden dabei berücksichtigt.
Veröffentlicht am 13.12.2022
- Aktualisiert am 21.04.2023
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Am 02.12.2022 konnten wir uns gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband auf eine Vereinbarung zur pauschalen Abgeltung der Kosten für Hard- und Software jeweils in Höhe von 1.000 Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025 einigen.
Für die Beantragung der Pauschalen in 2023 können auch Kosten aus dem Jahr 2022 geltend gemacht werden.
Veröffentlicht am 12.04.2023
- Aktualisiert am 12.04.2023
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Durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt eine weitere Änderung der Heilmittelrichtlinie am heutigen 12. April 2023 in Kraft.
Zulässig ist für Verordnende nun auch die Ausstellung von Heilmittelverordnungen im Rahmen einer Videosprechstunde oder einer Telefonsprechstunde gemäß der Ergänzung des neuen Absatzes 3a in § 3 der Heilmittelrichtlinie.
Für Heilmittelerbringende ändert sich dadurch nichts.