Archiv: Verbandspolitik

Folgend können Sie Ihre Suche in unserem Archiv auf Kategorie und/oder Erscheinungsjahr einschränken.

Kategorie:    Erscheinungsjahr:
Sortieren nach:  Titel aufsteigendabsteigend  |  Datum aufsteigendabsteigend
Veröffentlicht am 18.08.2022 - Aktualisiert am 19.08.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Gerne geben wir hier einen Überblick über die aktuelle berufspolitische Situation im Bereich Ergotherapie.

Veröffentlicht am 18.08.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

In der Hygienepauschaleverordnung (HygPV) ist folgendes geregelt:

"... Die nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Leistungserbringer können zur pauschalen Abgeltung der ihnen infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für jede Heilmittelverordnung, die sie im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 abrechnen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen. ..."

Ausschlaggebend ist also das Abrechnungsdatum.

Bei Verordnungen, welche ab dem 01. Juli 2022 abgerechnet werden, besteht daher kein Anspruch mehr auf Auszahlung der Hygienepauschale.

Der GKV-SV informierte uns, dass noch immer viele Abrechnung mit Hygienepauschale eingehen. Die Unterstellung des GKV-SV, "... dass hier kein Zufall vorliegt, sondern bewusst die X9944 zur Abrechnung gebracht wird, obwohl hierfür kein Anspruch mehr besteht ...", haben wir zurück gewiesen.

Veröffentlicht am 02.06.2022 - Aktualisiert am 24.06.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Frist für die Anerkennung des Vertrages: 30. Juni 2022 

Veröffentlicht am 03.06.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die bereits zugesagte Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe wurde in Thüringen aufgrund der Haushaltslage zurückgenommen. Auf Drängen der CDU-Fraktion hatte der Landtag im Februar eine pauschale Kürzung der Landesmittel von 330 Millionen Euro beschlossen. Dieser Kürzung sollen nun die über 1000 Schüler*innen und Schüler der Gesundheitsfachberufe in Thüringen zum Opfer fallen.

Veröffentlicht am 06.05.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

2 Millionen Menschen streiten bei Campact sehr erfolgreich für eine progressive Politik! So auch Stefan Faber.

65, wohnhaft in Wuppertal. Im Jahr 2020 hat er durch die Hilfe einer Ergotherapeutin die Folgen seiner Rhizarthrose-OP wieder in den Griff bekommen. Dort hat er auch von den Missständen im Heilmittelbereich erfahren. Seitdem lässt ihn das Thema nicht mehr los…

Seine Überzeugung: „Sie und Ihre Kolleg*innen tun so viel Gutes für uns Patient:innen, schon alleine von daher haben Sie alle das nicht verdient. Außerdem führt die finanzielle Unterversorgung zu extremen wirtschaftlichen Problemen in Ihrer Branche. Da muss der Druck der Öffentlichkeit her!...“

Unterstützen wir ihn mit unserer Unterschrift!: https://weact.campact.de/petitions/gerechtigkeit-beim-corona-bonus

 

Veröffentlicht am 22.04.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wie die THERAPEUTISCHE VERSORGUNG von Morgen aussieht, bestimmen SIE!

Versenden Sie Wahlzettel an alle relevanten Politiker*innen mit nur einem Klick und bestimmen Sie damit wie die THERAPEUTISCHE VERSORGUNG von Morgen aussieht.

Sie haben es in der Hand!

Veröffentlicht am 14.04.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Weiterhin gilt:

Als Inhaber*in einer ergotherapeutischen Praxis haben Sie bis einschließlich 30. Juni 2022 Zeit, den bundesweit gültigen Vertrag zur Ergotherapie anzuerkennen. 

Warten Sie hiermit jedoch bitte noch, damit die Erfolgsaussichten unserer Klage gegen diesen Schiedsspruch vor allem bzgl. der Preise nicht geschmälert werden. Da die Frist zur Anerkennung bis zum 30.06.2022 läuft, entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil. Sie erhöhen aber die Erfolgsaussichten bzgl. der rechtlichen Schritte gegen die geschiedsten Preise. 

Im Falle eines Umzuges oder einer Neuzulassung, müssen Sie den neuen Vertrag anerkennen, weil Sie sonst die Zulassung nicht erhalten. Dies ist unschädlich, da es nur einen kleinen Teil der Praxen betrifft und für diese Praxen auch künftig keinen Nachteil bedeutet. Zudem kann leicht argumentiert werden, dass diese Praxen nur durch die Anerkennung die notwendige Zulassung erhalten können.

Veröffentlicht am 30.03.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Am 18.03.2022 berichteten wir bereits über das Verhalten des Krankenkassenverbandes und sein eindeutiges Desinteresse an einer besseren Heilmittelversorgung für ihre eigenen Versicherten, die jeden Monat in guten Glauben an eine angemessene Versorgung ihre Beiträge an die Krankenkassen entrichten

 

Veröffentlicht am 02.03.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Versenden Sie Wahlzettel an alle relevanten Politiker:innen mit nur einem Klick und bestimmen Sie damit wie die THERAPEUTISCHE VERSORGUNG von Morgen aussieht.

Sie haben es in der Hand!

Veröffentlicht am 04.02.2022 - Aktualisiert am 18.02.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Ohne Anerkennung der Wirtschaftlichkeit haben wir für den Übergangszeitraum bis zur Anhebung der beihilfefähigen Höchstsätze mit der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) für die Mitglieder der Gruppe A eine neue Preisvereinbarung geschlossen, welche unsere Verbandsmitglieder wie gewohnt auf unserer Webseite finden:

Vergütungspreislisten

Die Vergütungssätze gelten ...

zurück    Seite 10 von 22    weiter

Diese Seite teilen:

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
Verfolgen Sie Nachrichten des
BED e.V. auch bei
oder abonnieren Sie unseren
Alle relevanten Brancheninformationen erhalten Sie als Mitglied unmittelbar über die
BED e.V. Supergruppen direkt auf Ihr Smartphone, Tablet oder Ihren PC.
Verband BED e.V. Gründung Existenzgründung Ergotherapie Verband Verein Ergotherapeuten Bundesverband Sanierung Selbstständigkeit Beratung Existenz Förderung Deutschland Gemeinschaft Ergo Medizin Gesundheit Heilmittelrichtlinien Ergotherapie Praxis Existenzgründung DVE Mitglied Therapie Therapeut Anatomie Physiologie Elternratgeber Ergotherapie Frühförderung Geriatrie Gesetze Berufsratgeber Neurologie Orthopädie Pädiatrie Psychiatrie Psychologie Psychomotorik Rheumatologie Sprachtherapie Theorie Verband Ergotherapie Pflege Motorikförderung Ergotherapie www.bed-ev.de Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Homepage für Ergotherapie Verband der Ergotherapie ergotherapeutischer Bundesverband Ergotherapie in Deutschland deutscher Verband für Ergotherapeuten Deutscher Ergotherapieverband Bundesverband für Ergotherapeuten ergoXchange Deutscher Verband der Ergotherapeuten Ergotherapie in den Niederlanden Ergotherapie in der Schweiz Ergotherapie in Österreich