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Erscheinungsjahr:
Veröffentlicht am 27.06.2017
- Aktualisiert am 18.07.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Redebeitrag von Christine Donner auf der Demonstration der Heilmittelerbringer in Berlin am 24.06.2017 und weitere Impressionen:
Veröffentlicht am 16.06.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Bald ist es soweit: Die nächste Demo der Heilmittelerbringer am Samstag, dem 24.6.17 startet um 14 Uhr am Berliner Hauptbahnhof (Waschingtonplatz) mit einem Demonstrationszug zum Brandenburger Tor. Veranstalter ist auch diesmal der Bund vereinter Therapeuten (BvT) in Kooperation mit dem BED e.V.
Leiten Sie diese Nachricht weiter. Alle sind eingeladen! Trillerpfeifen, Rasseln usw., sowie auch selbstgestaltete Plakate und Banner sind erwünscht!
Wir freuen uns auf eine lautstarke gemeinsame Aktion.
Auf nach BERLIN !!
Veröffentlicht am 19.05.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Wie berichtet wurde in zweiter Instanz ein klares Urteil zugunsten der Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie gesprochen.
Die Gegenseite hat nun tatsächlich fristgerecht gegen dieses Urteil Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingelegt, sodass das vorliegende Urteil zunächst nicht in Kraft tritt. Nichts desto trotz hat dieses Urteil in zweiter Instanz angesichts seiner eindeutigen Aussage und Begründung bereits entsprechendes Gewicht. Ein Entscheidungsträger auf Landesebene in Bayern beispielsweise sieht seine Behörde zunehmend unter Druck, eine sektorale Heilpraktikererlaubnis auch für den Bereich Ergotherapie anbieten zu müssen. Statt allerdings der Logik zu folgen und endlich entsprechende Schritte einzuleiten, wird weiter darauf verwiesen, dass es auf Bundesebene derzeit noch keine entsprechende Entscheidung gäbe.
Veröffentlicht am 07.04.2017
- Aktualisiert am 11.05.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Auch in 2. Instanz urteilte nun im vom BED e.V. finanzierten Rechtsstreit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass das Gesundheitsamt grundsätzlich die Möglichkeit zur Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis prüfen und diese Erlaubnis bei entsprechender Eignung auch erteilen muss (Aktenzeichen: 9 S 1034/15).
Wie berichtet weigert sich nach wie vor der Großteil der Gesundheitsämter bundesweit grundsätzlich, sich überhaupt mit der Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet Ergotherapie (HP Ergo) zu beschäftigen. Lediglich einzelne Gesundheitsämter (z.B. Braunschweig, Oldenburg, Greifswald) erteilen derzeit diese Erlaubnis, meist nachdem sie durch entsprechende Gerichtsverfahren dazu verurteilt wurden.
Im vom BED e.V. unterstützten Fall war bereits in erster Instanz eine klare Entscheidung für die sektorale Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie gefallen. Das beklagte Gesundheitsamt Karlsruhe ging hiergegen jedoch in Berufung und bekam jetzt in der zweiten Instanz noch einmal bescheinigt, dass seine Weigerung nicht haltbar ist.
Veröffentlicht am 08.05.2017
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Am 16.02.2017 wurde wie erwartet durch den Deutschen Bundestag das HHVG beschlossen, welches seit April nach dem 2. Durchgang im Bundesrat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten ist.
Kurz vor Toreschluss, wurde noch eine entscheidende Änderung in das Gesetz eingebracht und unter Absatz 1 Punkt 5 in den § 125 SGB V "Rahmenempfehlungen und Verträge" integriert.
Es handelt sich um die Vorgabe, die tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelte der abhängig beschäftigten Therapeuten in den Therapiepraxen den Krankenkassen nachzuweisen.
Veröffentlicht am 27.03.2017
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Liebe Ergotherapeuten,
folgend finden Sie Impressionen zur Therapiemesse 2017 in Leipzig.
Veröffentlicht am 08.02.2017
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Über die Reform der Altersvorsorge, angeschoben von der Sozialministerin Andrea Nahles, soll es den Selbstständigen zukünftig an den Kragen gehen.
Gemeinsam mit dem Bund der Selbstständigen BDS und 9 weiteren Verbänden steht der BED e.V. für eine sinnvolle Reformierung des Rentenmodells, statt das bisherige Rentensystem mit seiner löchrigen Finanzdecke über die Beiträge der Selbstständigen notdürftig zu flicken.
Gerade weil sowohl Ergotherapeuten als auch Physiotherapeuten und Logopäden auf Grund der nur mittelbaren Beeinflussung ihres Umsatzes -eben nicht durch Direktansprache einer Zielgruppe, sondern mit Hilfe ärztlicher Verordnungen- anders als die meisten anderen Selbstständigen bereits Kraft Gesetz gesetzlich rentenversichert sind, ist ein Engagement für eine tragfähige Altersvorsorge besonders wichtig.
Veröffentlicht am 21.05.2015
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Wie berichtet (
Sektoraler Heilpraktiker Ergotherapie möglich!) hatte das Verwaltungsgericht unserer Klage in allen Punkten zugestimmt und das Gesundheitsamt dazu aufgefordert, sich inhaltlich mit dem Antrag auf Erteilung des sektoralen Heilpraktiker für Ergotherapie zu beschäftigen. Gegen dieses Urteil wurde von Seiten des Gesundheitsamtes Berufung eingelegt. Damit wird das besagte Urteil vorerst nicht rechtskräftig. Wir erwarten zurzeit die Berufungsbegründung und werden dann entsprechend reagieren.
Veröffentlicht am 12.05.2015
- Aktualisiert am 13.05.2015
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Wie berichtet weigern sich zurzeit bundesweit die Gesundheitsämter Anträge auf Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie überhaupt zu bearbeiten.
Dazu fand Ende März die erste Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe statt. Das Gericht folgte unserer Rechtsauffassung in allen Punkten und verurteilte die für den konkreten Fall zuständigen Behörden in Karlsruhe die entsprechenden Bescheide aufzuheben und inhaltlich den Antrag zu bearbeiten.
Veröffentlicht am 11.05.2015
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Mehrfach konnten wir wieder einigen unserer Mitglieder zur Vergütung ihrer Leistungen verhelfen. Hier schildern wir zwei Beispiele:
In einem Fall hatte der verordnende Arzt die Diagnose ungenau formuliert, was mittlerweile ja ohnehin so nicht mehr möglich ist, da ja nun ein ICD-10-Code eingetragen werden muss. Bis Mitte 2014 waren aber unpräzise Diagnosen noch möglich und somit Anlass zu Absetzungen. Der Widerspruch der Therapeutin war trotz nachträglicher Änderung und Klarstellung der Diagnose durch den Arzt erfolglos, sodass wir unseren Anwalt mit der Sache betrauten. Nach mehrfachem Briefwechsel lenkte die AOK ein und zahlte die durchgeführte Behandlung nun doch.