Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik
Berufspolitische Informationen.
Veröffentlicht am 15.05.2020
Die Postbeamtenkrankenkasse anerkennt ebenfalls den Hygienezuschlag Pos.Nr 59944 bei Ergotherapie in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung für Versicherte der Gruppe A.
Für die Abrechnung gelten die Regelungen des GKV-Spitzenverbandes.
Veröffentlicht am 15.05.2020
Bereits zum 1.1.2020 wurde die Kleinunternehmergrenze angehoben.
Veröffentlicht am 15.05.2020
Die Therapeuten am Limit haben uns freundlicherweise ein Schreiben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein weiter geleitet, aus dem hervor geht, dass ab Montag, dem 18. Mai die Heilmittelerbringer bzgl. der Kindernotbetreuung zur kritischen Infrastruktur gezählt werden. Dies ist Teil der 2. Stufe von Phase 2 des Phasenmodells zum Hochfahren der Kita-Betreuung in Schleswig-Holstein.
Sofern Sie also als Heilmittelerbringer*in in Schleswig-Holstein keine alternative Betreuungsmöglichkeit für Ihre Kinder haben, können Sie ab dem 18.5. die Kinder wieder in den Kindergarten bringen.
Veröffentlicht am 14.05.2020
Wir freuen uns über die Initiative der Kreativen von creators collective, welche einen nützlichen Masken-Bügel entwickelt haben, mit welchem Sie die FFP2-Masken und Mund-Nase-Schutz am Kopf statt an den Ohren befestigen können:
Veröffentlicht am 08.05.2020
Wir bitten die Heilmittelpraxen, die ausschließlich Privatzahler/Selbstzahler versorgen oder einen hohen Anteil an Privatzahlern/Selbstzahlern verzeichnen, uns ihre finanzielle Situation darzulegen, da Sie vom Rettungsschirm des Bundesministerium für Gesundheit gar nicht profitieren.
Reichen die Maßnahmen (insbesondere Soforthilfe und Kurzarbeitergeld) aus, um finanziell die Corona-Pandemie zu bewältigen, oder benötigen Sie weitere Unterstützung?
Veröffentlicht am 08.05.2020
Laut den Abrechnungszentren haben rund 25% aller Praxisinhaber im 04. Quartal 2019 überhaupt nicht abgerechnet.
Weitere rund 15% aller Praxisinhaber haben die Abrechnung zwar im 4. Quartal an das Abrechnungszentrum gegeben - Rechnungseingang bei der Krankenkasse war aber erst im Januar.
Folgendes Schreiben sandte der BED e.V. an den Spitzenverband des Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV), Jens Spahn sowie das Bundesgesundheitsministerium, um auf die Herausforderungen bei der praktischen Durchführung/Umsetzung des Rettungsschirmes für Heilmittelerbringer hinzuweisen und eine gerechte und praktikable Lösung zu erwirken:
Veröffentlicht am 08.05.2020
Roy Kühne zum vom BMG gewählten Zeitraum der Berechnungsgrundlage des Rettungsschirms:
„Ich habe auch dafür geworben, den Zeitraum über das Jahresende 2019 hinauszuziehen. Viele von Ihnen haben Abrechnungen aus 2019 erst im neuen Jahr eingereicht. Daher war mein Vorschlag, den Berechnungszeitraum bis zum 29.02.2020 auszuweiten. Leider blieb dieser Vorschlag unberücksichtigt. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle zusagen: Ich werde die Auswirkungen dieser Regelung genauestens im Auge behalten. Unser politisches Ziel ist und bleibt es, die flächendeckende Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Ich werde prüfen, ob wir dieses Ziel mit den nun getroffenen Hilfen erreichen.“
Der BED e.V. sagt:
Bravo, Roy Kühne und DANKE!
Veröffentlicht am 07.05.2020
Beantragung:
Der Antrag auf die Auszahlung der Ausgleichszahlungen kann ausschließlich in der Zeit vom 20.05.2020 bis zum 30.06.2020 in elektronischer Form gestellt werden. Das verbindliche Antragsformular erhalten Sie ab 20.05.2020 auf folgender Homepage:
https://www.zulassung-heilmittel.de/rettungsschirm.html. Eine Übersendung des Antrags ist nur an die hierfür bestimmten Emailpostfächer möglich (werden noch bekannt gegeben). Anträge an andere Postfächer oder per Post sowie formlose Anträge können nicht bearbeitet werden.
Die Berechnung der Ausgleichszahlung erfolgt nach der Rechtsverordnung vom 04.05.2020 und den Durchführungsbestimmungen des GKV-Spitzenverbandes, wonach der GKV-SV auf der Grundlage der abgerechneten Leistungen die jeweilige Summe ermittelt (Details siehe weiter unten). Sie als Antragsteller müssen also keine Umsätze oder Abrechnungen nachweisen o.ä. [...]
Veröffentlicht am 30.04.2020
Längst überfällig wurde nun im Zuge des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auch im Ergotherapeutengesetz (ErgThG) eine Härtefallregelung eingeführt.
Im Rahmen der Ergotherapie-Ausbildung können nun auf Antrag auch längere Fehlzeiten berücksichtigt werden, soweit eine besondere Härte vorliegt und das Ausbildungsziel durch die Anrechnung nicht gefährdet wird. Schon seit vielen Jahren fordert der BED, dass in begründeten Einzelfällen auch Fehlzeiten von mehr als 60 Tagen innerhalb von drei Jahren toleriert werden. In unserer Stellungnahme (bitte verlinken) zum vorliegenden Gesetz hatten wir erneut ausdrücklich darauf hingewiesen.
Veröffentlicht am 30.04.2020
Die Bundesregierung teilt mit:
Für angestellte Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, soll das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent des entgangenen Nettolohns steigen. Für Beschäftigte mit Kindern auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung soll bis Jahresende gelten.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit weitet die Bundesregierung außerdem die Hinzuverdienstmöglichkeiten aus: Ab dem 1. Mai ist es möglich, in allen Berufen bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Auch dies gilt bis zum Ende des Jahres.