Veröffentlicht am 16.09.2022
Wir haben gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband und dem anderen Berufsverband den Fragen-Antworten-Katalog (FAK) zum Ergotherapievertrag überarbeitet.
Veröffentlicht am 06.09.2022
Wie die THERAPEUTISCHE VERSORGUNG von Morgen aussieht, bestimmen SIE!
Versenden Sie Wahlzettel an alle relevanten Politiker*innen mit nur einem Klick und bestimmen Sie damit wie die THERAPEUTISCHE VERSORGUNG von Morgen aussieht.
Sie haben es in der Hand!
Veröffentlicht am 01.09.2022
Eine großartige Performance und ein feines Gehör seitens der Schiedsstelle sowie der große Kompromisswille aller Beteiligten führte zu einer Einigung in allen strittigen Punkten zum Wohle der Klient*innenversorgung mit telemedizinischen Leistungen in der Ergotherapie.
Kurz zusammengefasst:
Eine Altersgrenze bei Klient*innen unter 4 Jahren wie ursprünglich vom GKV-Spitzenverband gefordert wird NICHT eingeführt. Gesetzlich wäre die Einführung einer Altersgrenze ohnehin einem gesetzeswidrigen Leistungsausschluss gleichgekommen. ...
Veröffentlicht am 18.08.2022 - Aktualisiert am 19.08.2022
Gerne geben wir hier einen Überblick über die aktuelle berufspolitische Situation im Bereich Ergotherapie.
Veröffentlicht am 18.08.2022
In der Hygienepauschaleverordnung (HygPV) ist folgendes geregelt:
"... Die nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Leistungserbringer können zur pauschalen Abgeltung der ihnen infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für jede Heilmittelverordnung, die sie im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 abrechnen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen. ..."
Ausschlaggebend ist also das Abrechnungsdatum.
Bei Verordnungen, welche ab dem 01. Juli 2022 abgerechnet werden, besteht daher kein Anspruch mehr auf Auszahlung der Hygienepauschale.
Der GKV-SV informierte uns, dass noch immer viele Abrechnung mit Hygienepauschale eingehen. Die Unterstellung des GKV-SV, "... dass hier kein Zufall vorliegt, sondern bewusst die X9944 zur Abrechnung gebracht wird, obwohl hierfür kein Anspruch mehr besteht ...", haben wir zurück gewiesen.
Veröffentlicht am 03.06.2022
Die bereits zugesagte Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe wurde in Thüringen aufgrund der Haushaltslage zurückgenommen. Auf Drängen der CDU-Fraktion hatte der Landtag im Februar eine pauschale Kürzung der Landesmittel von 330 Millionen Euro beschlossen. Dieser Kürzung sollen nun die über 1000 Schüler*innen und Schüler der Gesundheitsfachberufe in Thüringen zum Opfer fallen.
Veröffentlicht am 06.05.2022

2 Millionen Menschen streiten bei Campact sehr erfolgreich für eine progressive Politik! So auch Stefan Faber.
65, wohnhaft in Wuppertal. Im Jahr 2020 hat er durch die Hilfe einer Ergotherapeutin die Folgen seiner Rhizarthrose-OP wieder in den Griff bekommen. Dort hat er auch von den Missständen im Heilmittelbereich erfahren. Seitdem lässt ihn das Thema nicht mehr los…
Seine Überzeugung: „Sie und Ihre Kolleg*innen tun so viel Gutes für uns Patient:innen, schon alleine von daher haben Sie alle das nicht verdient. Außerdem führt die finanzielle Unterversorgung zu extremen wirtschaftlichen Problemen in Ihrer Branche. Da muss der Druck der Öffentlichkeit her!...“
Unterstützen wir ihn mit unserer Unterschrift!: https://weact.campact.de/petitions/gerechtigkeit-beim-corona-bonus
Veröffentlicht am 22.04.2022
Wie die THERAPEUTISCHE VERSORGUNG von Morgen aussieht, bestimmen SIE!
Versenden Sie Wahlzettel an alle relevanten Politiker*innen mit nur einem Klick und bestimmen Sie damit wie die THERAPEUTISCHE VERSORGUNG von Morgen aussieht.
Sie haben es in der Hand!
Veröffentlicht am 14.04.2022
Weiterhin gilt:
Als Inhaber*in einer ergotherapeutischen Praxis haben Sie bis einschließlich 30. Juni 2022 Zeit, den bundesweit gültigen Vertrag zur Ergotherapie anzuerkennen.
Warten Sie hiermit jedoch bitte noch, damit die Erfolgsaussichten unserer Klage gegen diesen Schiedsspruch vor allem bzgl. der Preise nicht geschmälert werden. Da die Frist zur Anerkennung bis zum 30.06.2022 läuft, entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil. Sie erhöhen aber die Erfolgsaussichten bzgl. der rechtlichen Schritte gegen die geschiedsten Preise.
Im Falle eines Umzuges oder einer Neuzulassung, müssen Sie den neuen Vertrag anerkennen, weil Sie sonst die Zulassung nicht erhalten. Dies ist unschädlich, da es nur einen kleinen Teil der Praxen betrifft und für diese Praxen auch künftig keinen Nachteil bedeutet. Zudem kann leicht argumentiert werden, dass diese Praxen nur durch die Anerkennung die notwendige Zulassung erhalten können.