Corona - Alle Infos auf einen Blick

Hier stellen wir an zentraler Stelle alle aktuellen Informationen zum Thema Corona zur Verfügung.
Beachten Sie bitte auch das jeweilige Aktualisierungsdatum der jeweiligen Meldungen.
Veröffentlicht am 29.06.2021

Folgende Änderungen gelten ab 1.7.2021:
Veröffentlicht am 15.04.2021 - Aktualisiert am 26.05.2021

Beachten Sie bitte die rot markierten Aktualisierungen (26.05.2021)

Am 13.04.2021 hat das Bundeskabinett die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-Covid-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen, mit der eine Verpflichtung aller Arbeitgebenden zum Angebot von Corona-Tests eingeführt und die Geltungsdauer dieser Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert wird. Die Änderung ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20.04.2021 in Kraft getreten.

Aktualisierung: Zwei Tage später wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat damit am 23.04.2021 in Kraft.
Veröffentlicht am 18.05.2021

Seit 09.05.2021 ist die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung vonCOVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung -SchAusnahmV) in Kraft.
Veröffentlicht am 23.04.2021 - Aktualisiert am 30.04.2021

Die bundesweite Notbremse ist zum 30. Juni 2021 ausgelaufen.

Am 23.4.2021 trat das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft, welches bundeseinheitlich Maßnahmen vorschreibt sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der 7-Tage-Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreitet.

Für Heilmittelerbringung gelten dann grundsätzlich folgende Maßnahmen (IfSG § 28b Abs. 1 Pkt 8 und Abs. 9), welche durch landesrechtliche Maßnahmen ergänzt werden (können):
Veröffentlicht am 27.04.2021

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert zu häufig gestellten Fragen zu SARS-CoV-2, wie z.B. dieser:

Frage:
Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken ohne Unter­brechung getragen werden? Wie lange muss die Erholungs­dauer nach dem Tragen sein?
Veröffentlicht am 22.04.2021

Mit Beschluss des G-BA vom 18.3.2021 ist mit Wirkung zum 01.04.2021 folgende Änderung der Fristen bei Verordnungen des Entlassmanagements in Kraft getreten:

Sonderregelung gültig für Verordnungen des Entlassmanagements mit Ausstellungsdatum 01.04.2021 bis Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite lt. dt. Bundestag (derzeit bis 30.06.2021):
Veröffentlicht am 16.04.2021

Das Bundeskabinett hat am 13.04.2021 die erneute Erhöhung der Zahl der Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte (nach § 45 SGB V) auf den Weg gebracht. Der Anspruch soll von derzeit 20 auf künftig 30 Tage pro Kind und Elternteil steigen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch demnach von 40 auf 60 Tage. Die Neuregelung wurde vom Kabinett in Verbindung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen und soll vorraussichtlich nächste Woche (KW 16) nach Entscheidung durch den Bundestag in Kraft treten.

Bereits seit Januar 2021 gelten dazu folgende Regelungen:
Veröffentlicht am 16.04.2021

Für alle Heilmittelerbringenden in Berlin gibt es nun die Möglichkeit zur Impfung.

Entnehmen Sie alle Informationen dem unten stehenden Schreiben und beachten die Rückmeldefrist bis zum 30.04.2021.
Veröffentlicht am 31.03.2021 - Aktualisiert am 09.04.2021

Aktualisierung 9.4.2021:
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt informierte uns über den Kabinettsbeschluss, welcher morgen (10.04.2021) in Kraft treten wird. Danach wird klar gestellt, dass bei medizinisch notwendigen Therapien keine Testpflicht besteht. Der entsprechende Absatz 4b in § 5 der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung –SächsCoronaSchVO lautet dann:

"Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen nach Absatz 4a Satz 1 ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden notwendig. Dies gilt nicht für Musikschülerinnen und -schüler, die im Rahmen der Testungen in den Schulen beim letzten Test in der Kalenderwoche negativ getestet wurden und für körpernahe Dienstleistungen soweit sie medizinisch notwendig sind."
Veröffentlicht am 08.04.2021

Auf Nachfrage teilte uns die KV Hessen folgendes mit:

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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