Veröffentlicht am 15.07.2021 - Aktualisiert am 05.11.2021
Unseren Mitgliedern stellen wir eine tabellarische Übersicht der Sonderregelungen zur Verfügung: Übersicht Corona-Sonderregelungen der GKV mit Übergangsregelung 2021 und BG
Veröffentlicht am 19.08.2021 - Aktualisiert am 30.09.2021
In der ab 01. Oktober 2021 geltenden Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW wurden nun auch die medizinisch notwendigen Behandlungen von der 3-G-Regel ausgenommen, sodass ärztlich verordnete Heilmitteltherapien wieder uneingeschränkt bei allen Patient:innen durchgeführt werden können.
Wir freuen uns, dass die Forderung des BED e.V. damit nun auch in NRW umgesetzt wurde.
Veröffentlicht am 22.09.2021 - Aktualisiert am 30.09.2021
Die Übergangsregelungen der Kassenverbände auf Bundesebene bzgl. Verordnungsänderungen gelten nur noch für Verordnungen mit Ausstellungsdatum bis zum 30.09.2021.
Veröffentlicht am 24.09.2021
Unsere politische Intervention hatte Erfolg: In der seit 22.09.2021 geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes Niedersachsen ist nun auch die Heilmittelerbringung als medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistung von der 3-G-Regel ausgenommen worden. Nach Bremen und den Klarstellungen in Hessen sowie Änderungen in NRW, die im Grunde ausdrücklich nur noch Personen ausschließen, die eine Testung schlicht verweigern, ist damit in allen Bundesländern die Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln wieder sicher gestellt, siehe 3-G-Regel bei körpernahen Dienstleistungen.
Veröffentlicht am 24.09.2021
Nach und nach wird in den Corona-Schutz-Verordnungen der Bundesländer in unterschiedlicher Art und Weise die Möglichkeit eingeführt, dass Unternehmer:innen selbst entscheiden können, ob sie nur nachweislich Geimpfte und Genesene zu Veranstaltungen und Angeboten zulassen (2-G-Option).
Können auch Heilmittelpraxen nun selbst 2-G einführen?
Veröffentlicht am 15.09.2021
Die Studienlage zu Auswirkungen des langfristiges Tragens von OP- und FFP2-Masken ist derzeit recht überschaubar:
Veröffentlicht am 10.09.2021
Beachten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse folgende (nach aktuellem Stand) zum 30.09.2021 auslaufende Fristen:
Veröffentlicht am 20.08.2021
Auf Intervention verschiedener Berufsverbände, unter anderem der Interessengemeinschaft Therapeuten Schleswig-Holstein e.V. und des BED e.V., hat die Landesregierung Schleswig-Holstein eine klarstellende Ersatzverkündung veröffentlicht, welche am 21.08.2021 in Kraft treten wird:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210820_aenderung_corona-bekaempfungsvo.html
Ergänzt wurde in der ab 23.08.2021 gültigen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in § 9 Absatz 2a:
"Satz 1 gilt nicht für medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen."
Damit können in Schleswig-Holstein weiterhin alle Patient:innen auch ohne Testung ihre ärztlich verordnete und damit medizinisch notwendige Heilmitteltherapie erhalten.
Veröffentlicht am 16.08.2021
Heilmittelerbringer, die für die Versorgung gemäß § 124 Abs. 1 SGB V zugelassen sind, können für die Um- und Aufrüstung bereits bestehender raumlufttechnischer Anlagen (z.B. Lüftungs- oder Klimaanlagen) eine Förderung beantragen.
Veröffentlicht am 30.10.2020 - Aktualisiert am 16.08.2021
Das Kontept zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung des Robert-Koch-Instituts ist seit dem 02. Mai 2022 außer Kraft getreten.
Unter folgenden Links finden Sie das jeweils aktuelle Konzept zur Kontaktpersonennachverfolgung des Robert-Koch-Instituts.
Anhand dieses Konzeptes sind behördliche Entscheidungen besser nachvollziehbar und auch eigene Entscheidungen in der Praxis gut begründbar.