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Veröffentlicht am 17.07.2026

Foto - © pixabay deeznutz1
Hier teilen wir Ihnen die Gewinnerin der Verlosungsaktion mit unserem Kooperationspartner novafon mit.
Veröffentlicht am 17.07.2026

Die Sommermonate bringen für viele Heilmittelpraxen jedes Jahr ähnliche Herausforderungen mit sich. Urlaubszeiten führen zu Terminverschiebungen oder Unterbrechungen im Behandlungsverlauf. Gleichzeitig erschweren hohe Temperaturen vielen Patient*innen den Weg in die Praxis. Gerade ältere Menschen, neurologische Patient*innen oder Menschen mit chronischen Erkrankungen vermeiden bei Hitze längere Wege oder verlassen ihre Wohnung nur noch eingeschränkt.
Teletherapie kann hier neue therapeutische Möglichkeiten eröffnen. Sie unterstützt dabei, Behandlungskontinuität zu sichern und Patient*innen auch dann zuverlässig zu begleiten, wenn ein Termin in der Praxis erschwert ist. Gleichzeitig ermöglicht sie einen unmittelbaren Einblick in die häusliche Umgebung. Alltagsprobleme, Routinen und konkrete Barrieren werden dort sichtbar, wo sie tatsächlich auftreten, und können direkt in die Therapie einbezogen werden.
Teletherapie ist damit nicht nur eine Lösung für räumliche Distanz. Sie kann den therapeutischen Blick erweitern und Interventionen noch stärker an der Lebensrealität der Patient*innen ausrichten.
Veröffentlicht am 17.07.2026
Berufspolitik beginnt nicht erst nach dem Examen – sie beginnt bereits in der Ausbildung.
Auf Einladung der X-ERGO Schule war Christine Donner, Geschäftsführender Vorstand des BED e. V., zu Gast, um mit den Schülerinnen und Schülern über den Berufseinstieg, Arbeitsverträge, Vergütung, Fortbildungen und die Bedeutung berufspolitischen Engagements zu sprechen.
Der offene Austausch hat einmal mehr gezeigt: Gut informierte Ergotherapeut*innen können ihren Berufsweg selbstbewusster gestalten und die Zukunft ihres Berufs aktiv mitprägen. Vielen Dank an Lydia Claßen und die X-ERGO Schule für die Einladung und das große Interesse!
Veröffentlicht am 17.07.2026
Die Preisverhandlungen in der Ergotherapie sind abgeschlossen: Die Preise steigen um 4,11 %. Die Laufzeit ist vom 1. Juli 2026 bis zum 31.03.2027 festgelegt.
Doch wie ist dieses Ergebnis entstanden? Warum wurden trotz umfassender Sachargumentation nicht 6,48 % oder zumindest 4,55 % festgesetzt?
Der Artikel beleuchtet die Hintergründe der Schiedsentscheidung, erklärt die Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auf zukünftige Preisverhandlungen und zeigt, warum die Begrenzung der Laufzeit bis zum 31.03.2027 ein wichtiger Erfolg für die Ergotherapie ist. Außerdem geht er der Frage nach, weshalb transparente und nachvollziehbare Preisfestsetzungsverfahren für die Zukunft der Heilmittelversorgung entscheidend sind.
Veröffentlicht am 17.07.2026

Grafik: Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) e.V., KI-unterstützt erstellt.
Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen beziehungsweise passieren lassen. Die Änderungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft: teilweise am Tag nach der Verkündung, teilweise zum 1. Januar 2027 oder zum 1. Januar 2028.
Für Heilmittelpraxen ergeben sich unmittelbare Änderungen bei Blankoverordnung, Vergütung und Zuzahlung, für Arbeitgebende mittelbare Folgen. Darüber hinaus können Praxisinhabende und Mitarbeitende persönlich als Versicherte, Patient*innen oder pflegende Angehörige betroffen sein.
Veröffentlicht am 17.07.2026

Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz passieren lassen. Solche Gesetzesbeschlüsse, die zu Grunde liegenden Daten und Prozesse lassen sich Dank des Informationsfreiheitsgesetzes nachvollziehen.
Genau dieses Instrument will die Bundesregierung nun deutlich einschränken.
Veröffentlicht am 17.07.2026
VIELGEFRAGT: Greifen die Versicherungen auch bei Behandlungen außerhalb der Praxis ohne verordneten Hausbesuch?
Veröffentlicht am 17.07.2026

Unser neuer Kooperationspartner rollholz, den wir Ihnen im Newsletter vom 22.04.26 vorgestellt haben, verlost zur Feier unserer neuen Partnerschaft einen Triggerstift Buche unter den BED-Mitgliedern. Seien Sie dabei!
Veröffentlicht am 15.07.2026
- Aktualisiert am 16.07.2026
VIELGEFRAGT: In welchem Umfang ist eine Lohnerhöhung durch die Vergütungspreissteigerung gerechtfertigt?
Veröffentlicht am 15.07.2026
Leistungserbringende sind gemäß Patientenrechtegesetz § 630c Absatz 3 BGB verpflichtet, jeden Patienten und jede Patientin vor Behandlungsbeginn über die auf ihn oder sie zukommenden Kosten schriftlich zu informieren.
Wir stellen für unsere Mitglieder Vorlagen für die Zuzahlungsberechnung zur Verfügung - jetzt auch für Nicht-BLANKO-Verordnungen.