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Veröffentlicht am 09.07.2026

Die aktuellen Änderungsanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zeigen eine klare politische Richtung: Für mehrere personalintensive Bereiche des Gesundheitswesens sind Nachbesserungen vorgesehen – darunter medizinische Rehabilitation, häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege und Haushaltshilfe. Dort sollen tarifbedingte Mehrkosten teilweise refinanziert und die Auswirkungen der Regelungen evaluiert werden.

Für die Heilmittelversorgung zeichnet sich bislang jedoch keine vergleichbare Korrektur ab. Weder sind entsprechende Ausnahmeregelungen vorgesehen, noch sollen die Auswirkungen auf Vergütung und Versorgung gesondert überprüft werden. Damit bleiben die zentralen Eingriffe in die Heilmittelversorgung nach aktuellem Stand bestehen.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb besteht weiterhin die Möglichkeit, nachzusteuern und die Heilmittelversorgung angemessen zu berücksichtigen. Denn eine stabile Versorgung gelingt nur mit wirtschaftlich tragfähigen Rahmenbedingungen für Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie.

Veröffentlicht am 09.07.2026

Nach Unterstützung durch den BED hat die AOK Plus einen Widerspruch gegen die Komplettabsetzung einer Blankoverordnung anerkannt.

Abgesetzt worden war ursprünglich eine Verordnung mit der Diagnose F41.2 (Angst und depressive Störung, gemischt) mit der Diagnosegruppe PS3. Die Zuordnung zu dieser Diagnosegruppe ist jedoch plausibel, da es sich bei Depressionen um eine affektive Störung handelt und bei F41.2 definitionsgemäß keine der beiden Störungen eindeutig vorherrscht. Insofern liegt hier die Entscheidungsfreiheit über PS2 oder PS3 bei der oder dem Verordnenden.

Veröffentlicht am 09.07.2026

VIELGEFRAGT: Sind zwei Heilmittel auf einer Verordnung zulässig?

Veröffentlicht am 06.07.2026

Für diesen Fall ergeben sich aus unterschiedlichen Vorgaben Standard-Handlungsempfehlungen.

Wir informieren unsere Mitglieder.

Veröffentlicht am 03.07.2026

Hier finden Sie jeweils aktuelle Aktionen, von einfach, mit nur ein paar Klicks, bis hin zu Demos, etc.

Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf und erreichen Sie gemeinsam mit anderen wirksame Aufmerksamkeit für Ihre Anliegen:

Veröffentlicht am 03.07.2026

In unseren Praxisvorlagen stellen wir unseren Mitgliedern Privatpatientenverträge für BLANKO und Nicht-BLANKO zur Verfügung - Ab sofort auch mit den Preisen, die nach Berechnungen von Christine Donner (Dipl.-Betriebswirt) tatsächlich wirtschaftlich für ergotherapeutische Praxen sind. 

Veröffentlicht am 03.07.2026

InWi (Institut Wissen)

Selbstabrechnung – das rechnet sich

Die Selbstabrechnung ist dabei weit mehr als eine Möglichkeit, Kosten zu sparen. Sie schafft Transparenz über die eigenen Abläufe und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Praxis unabhängiger zu organisieren. Voraussetzung dafür ist jedoch, die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen sicher zu beherrschen.

Veröffentlicht am 03.07.2026

Grafik: Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) e.V., KI-unterstützt erstellt.

Am 02. Juli haben Therapierende vor dem Landtag in Schleswig Holstein ein klares Zeichen gesetzt. Das Bündnis Zukunft Therapieberufe hatte zur Mahnwache aufgerufen, um im Umfeld einer aktuellen Sitzung des Sozialausschusses auf die problematischen Reformvorschläge im Heilmittelbereich aufmerksam zu machen.

Veröffentlicht am 18.11.2013 - Aktualisiert am 02.07.2026

Arbeitgebende sind verpflichtet betriebliche Ersthelfende ausbilden zu lassen, damit bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann.

Ab 2 bis 20 anwesenden Mitarbeitenden (inkl. Praxisinhabende*r) muss ein*e Ersthelfende*r zur Verfügung stehen.
Bei mehr als 20 anwesenden Mitarbeitenden müssen 10 % der anwesenden Mitarbeitenden als Ersthelfende ausgebildet sein.

Veröffentlicht am 02.07.2026

In der ARD-Sendung „Arena · Ihre Fragen an Lars Klingbeil“ hat Ergotherapeutin Annette Ackermann die Situation der Heilmittelversorgung öffentlich angesprochen.

Sie nutzte das Format, um deutlich zu machen, welche Folgen gesundheitspolitische Entscheidungen für Therapiepraxen und Patient*innen haben können.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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