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Veröffentlicht am 19.12.2025
- Aktualisiert am 24.07.2026

Manchmal entsteht Fortbildungsbedarf aus einer konkreten Situation: Eine Patientin zeigt ein Symptombild, das sich nicht eindeutig einordnen lässt. Im Team stellt sich die Frage, wie therapeutische Entscheidungen begründet werden können. Oder die eigene Praxis steht vor einer organisatorischen Veränderung, für die bisher das passende Wissen fehlt.
Unser Programm für die kommenden sechs Monate greift genau solche Fragen auf. Einige Seminare vertiefen therapeutische Fachthemen, andere unterstützen Sie bei Praxisführung, Abrechnung oder Personalgewinnung. Hinzu kommen Fortbildungen, die den Blick auf die eigene berufliche Haltung und die wissenschaftliche Grundlage therapeutischer Entscheidungen richten.
Dabei geht es unter anderem um Schmerz und Schulterbeschwerden, ADHS und Autismus, Angehörigenarbeit sowie digitale Therapieformen. Auch der sektorale Heilpraktiker Ergotherapie, evidenzbasiertes Arbeiten und die eigene Berufsidentität finden ihren Platz im Programm.
Veröffentlicht am 24.07.2026
Beachten Sie bitte um Absetzungen zu vermeiden, dass Verordnungen nur in begründeten Fällen vorzeitig beendet werden dürfen, s. unsere Stichwortinfo Verordnungsabbruch.
Tragen Sie in einem solchen Fall unbedingt das Abbruchdatum im dafür vorgesehenen Feld auf der 2. Verordnungsseite ein.
In vielen Fällen kann auch nach einer längeren Ferien- und Urlaubspause mit Unterbrechungbegründung auf derselben Verordnung weitergearbeitet werden, da je Verordnung bis zu 70 Tage Unterbrechung zulässig sind, wobei die jeweils ersten 14 Tage jeder Unterbrechung gar nicht mitgezählt werden, siehe auch:
Veröffentlicht am 28.02.2025
- Aktualisiert am 24.07.2026

Um Absetzungen zu vermeiden ist es wichtig, dass Verordnungen nicht länger als zulässig unterbrochen werden.
Wie die Berechnung der zulässigen Unterbrechungstage funktioniert, erläutern wir Ihnen hier gerne genauer.
Veröffentlicht am 24.07.2026
Ein professionelles Hygienekonzept bildet die Grundlage für einen sicheren Praxisalltag und unterstützt dabei, die Hygienestandards zuverlässig einzuhalten und sowohl die Sicherheit Ihrer Patient*innen als auch den Schutz Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Gleichzeitig schafft es Transprenz und erleichtert die Umsetzung der Vorgaben (s. BGW Sichere Seiten: Infektionsschutz).
Gerne stellen wir unseren Mitgliedspraxen ein Hygienekonzept als Word-Dokument zur Verfügung, sodass Sie Inhalte unkompliziert ergänzen, ändern und aktualisieren können.
Veröffentlicht am 24.07.2026
Die Preise für Behandlungen von BG/DGUV-Versicherten werden mit Gültigkeit für Behandlungen ab dem 1. September 2026 angepasst. Wir werden die entsprechenden Preislisten Ende August auf unserer Webseite einstellen.
Veröffentlicht am 24.07.2026

Foto - © pixabay deeznutz1
Hier teilen wir Ihnen die Gewinnerin der Verlosungsaktion mit unserem Kooperationspartner rollholz mit.
Veröffentlicht am 24.07.2026

Seit Monaten wird darüber diskutiert, welche Folgen die angekündigte Strukturreform für die Heilmittelberufe haben wird. Viele verbinden mit ihr große Hoffnungen. Genannt werden vor allem der Direktzugang, eine stärkere Akademisierung und mehr berufliche Eigenverantwortung.
Volker Brünger stellt in seinem Kommentar aber zunächst die Frage:
Welchen politischen Auftrag hat diese Reform eigentlich?
Veröffentlicht am 22.07.2026

Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 den Entwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, kurz GeDIG, beschlossen. Das parlamentarische Verfahren steht noch aus. Das Gesetz soll nicht nur digitale Abläufe verbessern, sondern auch technische Grundlagen für die geplante Primärversorgung, eine digitale Bedarfseinschätzung und eine stärkere Nutzung von Gesundheitsdaten schaffen.
Veröffentlicht am 22.07.2026

In dieser Podcastfolge von Therapie.Insights ordnet unser Geschäftsführender Vorstand Christine Donner die wichtigsten Änderungen ein, erklärt, was ab sofort gilt, welche Folgen das Gesetz für den Heilmittelbereich hat und welche gesundheitspolitischen Entwicklungen in den kommenden Monaten zu erwarten sind.
Veröffentlicht am 20.07.2026
Fast 300 Seiten kurzfristige Änderungen an einem Gesetz mit weitreichenden Folgen für das Gesundheitswesen – und nur wenige Tage Zeit für die parlamentarische Beratung. Genau dieses Vorgehen wurde kritisiert und war Gegenstand eines Eilantrags vor dem Bundesverfassungsgericht.
Aus Sicht des BED zeigt das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens, wie schnell der Heilmittelbereich bei politischen Entscheidungen aus dem Blick geraten kann. Während für mehrere andere personalintensive Versorgungsbereiche Ausnahmen von der Grundlohnsummenbindung geschaffen wurden, bleiben Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie weiterhin an die Regelungen des § 71 SGB V gebunden.
Besonders kritisch sieht der BED, dass der Heilmittelbereich weder im Gesetzgebungsverfahren noch in der Kommunikation zum beschlossenen Gesetz die Aufmerksamkeit erhält, die seiner Bedeutung für die Gesundheitsversorgung entspricht.
Der BED wird sich deshalb auch künftig dafür einsetzen, dass die Heilmittelversorgung bei gesundheitspolitischen Entscheidungen gleichwertig berücksichtigt wird. Denn was heute in der Versorgungsstruktur geschwächt wird, lässt sich morgen nicht ohne Weiteres wieder aufbauen.