Veröffentlicht am 03.08.2026
Auch bei sorgfältiger therapeutischer Arbeit kann es vorkommen, dass Patient*innen während der Behandlung oder innerhalb der Praxisräume stürzen, sich verletzen oder sich ihr Gesundheitszustand akut verschlechtert. Für Ergotherapiepraxen ist dann wichtig: Ruhig handeln, Hilfe leisten, sachlich dokumentieren und den Vorfall intern sauber nachbereiten.
Veröffentlicht am 20.12.2023
- Aktualisiert am 03.08.2026
Und bei Blanko noch strengere Regelungen
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 31.07.2026
Recruiting 101 - Mit diesem Beitrag startet eine dreiteilige Reihe zum Thema nachhaltige Personalgewinnung.

Eine Mitarbeitende kündigt, reduziert ihre Arbeitszeit oder fällt ungeplant längerfristig aus. Gleichzeitig ist das bestehende Team bereits ausgelastet, Termine können nicht mal eben umverteilt werden. Plötzlich wird die Personalgewinnung zur dringendsten Aufgabe der Praxis.
Eine Stellenanzeige wird veröffentlicht, das eigene Netzwerk aktiviert und vielleicht noch ein Beitrag auf Social Media geteilt. Nun soll möglichst schnell eine Bewerbung eingehen. Bleibt diese aus, entsteht leicht der Eindruck, die Maßnahmen würden nicht funktionieren oder der Fachkräftemangel mache eine erfolgreiche Personalsuche ohnehin unmöglich.
Das Problem liegt jedoch häufig nicht allein in der Maßnahme. Es liegt im Zeitpunkt, zu dem sie beginnt. Wer erst mit dem Recruiting beginnt, wenn eine Stelle dringend besetzt werden muss, verbindet jede Maßnahme mit einer unmittelbaren Erwartung: Es muss jetzt eine Bewerbung entstehen.
Personalgewinnung funktioniert jedoch nicht wie eine Bestellung. Therapierende müssen die Praxis zunächst wahrnehmen, eine Vorstellung von ihr entwickeln und einen Anlass haben, sich mit einem möglichen Wechsel zu beschäftigen. Taucht eine Praxis nur dann als Arbeitgebende auf, wenn sie dringend jemanden braucht, fehlt diese Vorbereitung. Die Personalsuche beginnt unter Zeitdruck, obwohl Sichtbarkeit und Kontakte erst aufgebaut werden müssten. Aus einer einzelnen Stellenanzeige entsteht noch keine Recruitingstrategie.
Veröffentlicht am 31.07.2026

Wir freuen uns sehr, Ihnen unseren neuen Kooperationspartner Surfstylefever vorzustellen. Surfstylefever produziert handgefertigte Balance Boards aus nachhaltigem Holz und Kork direkt in Deutschland. Sie überzeugen durch ihr schönes Design, ihre vielseitigen Einsatzmöglichkeiten, ihre platzsparende Aufbewahrung und halten praktisch ein Therapeut*innen-Leben lang. So macht das Training von Gleichgewicht, Balance, Propriozeption, Koordination, Selbstvertrauen und Stabilität richtig Spaß! BED-Mitglieder erhalten auf alle Balance Boards 10 % Rabatt.
Veröffentlicht am 03.04.2020
- Aktualisiert am 30.07.2026
Medizinische Kinderschutzhotline für Fachpersonal
Rund um die Uhr können Sie sich an die Medizinische Kinderschutzhotline wenden: Ein telefonisches Beratungsangebot für Fachpersonal bei Kinderschutzfragen
0800 1921 000
Für eine eingehendere Fachberatung wenden Sie sich an eine "insoweit erfahrene Fachkraft" vor Ort, die auch Empfehlungen zu weiteren Anlaufstellen, versierten Anwält*innen, u.a. geben kann.
Veröffentlicht am 30.07.2026

Grafik: Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) e.V., KI-unterstützt erstellt.
Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam.
Lesen Sie hier, was jetzt konkret gilt.
Veröffentlicht am 30.07.2026
Wir informieren unsere selbständigen Mitglieder.
Veröffentlicht am 30.07.2026

Unternehmertum bedeutet, ein Unternehmen aktiv zu gestalten – nicht nur im Praxisalltag zu funktionieren.
In dieser Folge von Podcast Medizin 3.0 – Unternehmertum im Gesundheitswesen spricht unser geschäftsführender Vorstand Christine Donner darüber, wie Praxisinhabende nachhaltige Strukturen schaffen, strategisch wachsen und den Schritt vom Arbeiten im Unternehmen hin zum Arbeiten am Unternehmen schaffen können.
Veröffentlicht am 11.08.2022
- Aktualisiert am 30.07.2026
Fahrzeuge, die von der Praxis bereitgestellt und von Praxisinhabenden oder Beschäftigten betrieblich genutzt werden, müssen regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Diese sogenannte UVV-Prüfung ist bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durchzuführen. (UVV = Unfallverhütungsvorschrift Dienstwagen)
Die UVV-Prüfung verfolgt ein anderes Ziel als die Hauptuntersuchung. Bei der Hauptuntersuchung wird vor allem die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs geprüft. Die UVV-Prüfung bezieht zusätzlich die Arbeitssicherheit ein, beispielsweise den sicheren Zustand von Türen, Klappen und Fahrzeugeinbauten sowie vorhandene Einrichtungen zur Ladungssicherung und die erforderliche Sicherheitsausstattung.
Wir informieren unsere selbständigen Mitglieder über die Details.