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Veröffentlicht am 17.04.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Als unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitswesens ist die Erbringung von Heilmittelbehandlungen in jedem Fall als systemrelevant einzustufen.
Sofern Sie auf die Betreuung Ihrer Kinder angewiesen sind, um Ihre Tätigkeit als Heilmittelerbringer*in ausüben zu können, wenden Sie sich an die Einrichtung, in welcher Ihre Kinder üblicherweise untergebracht sind. Falls sie abgewiesen werden sollten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Einrichtung und senden diese gleichzeitig in Kopie an Ihre zuständige Stadt- oder Kreisbehörde.
Sollte Ihnen weiterhin die Betreuung Ihrer Kinder verwehrt werden, senden Sie uns das Ablehnungsschreiben bitte per Mail zu, damit wir Sie diesbezüglich unterstützen können.
Veröffentlicht am 17.04.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Wie angekündigt können selbständige BED-Mitglieder AB SOFORT und alle anderen selbständigen Heilmittelerbringer ab 21.04.2020 über den BED e.V. FFP2-Masken, Mund-Nase-Schutz und Alkoholisches Schnell-Desinfektionsmittel zur Flächen- und Handdesinfektion bestellen.
BED-Mitglieder erhalten einen Rabatt auf die Desinfektionsmittel -> Loggen Sie sich dafür bitte ein !!
Veröffentlicht am 17.04.2020
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In der zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) vom 16. April 2020 wird bzgl. Heilmittelerbringung unverändert folgende Aussage getroffen:
Veröffentlicht am 15.04.2020
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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stelle einen Flyer zum Umgang mit Verdachts- und Erkrankungsfällen im Betrieb zur Verfügung:
Veröffentlicht am 15.04.2020
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Die Politiker möchten gerne mit Heilmittelerbringern sprechen, wie sich Corona konkret auf die Situation der Praxen sowie auf die Situation der angestellten Heilmittelerbringer auswirkt.
Was müsste aus Sicht der Ergotherapeut*innen getan werden, damit Sie als Ergotherapeutin/als Ergotherapeut mit eigener Praxis oder als Angestellte diese Krise überstehen?
Veröffentlicht am 14.04.2020
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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schreibt:
Auch die Einnahmeausfälle von Heilmittelerbringern (Physiotherapeuten, etc.), Zahnärzten und Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren sollen abgefedert werden. Das ist Ziel eines weiteren finanziellen Schutzschirms, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant.
Veröffentlicht am 23.03.2020
- Aktualisiert am 14.04.2020
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Aktualisierung 31.03.2020 und 14.04.2020
Auf Länderebene wurden weitere Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen.
Für Verunsicherung hatte vor allem die Formulierung in NRW gesorgt, dass nur bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes die Behandlungen fortgesetzt werden dürfe. Nun hat das Ministerium klar gestellt, dass die normale ärztlich ausgestellte Heilmittelverordnung in diesem Zusammenhang ein solches Attest darstellt, ein zusätzliches Attest zusätzlich zur Heilmittelverordnung also NICHT erforderlich ist.
Veröffentlicht am 09.04.2020
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Mit folgendem Schreiben haben wir die Bundesländer aufgefordert, die Therapeuten zum Wohl dieses Landes ihre Arbeit tun zu lassen und sie zu unterstützen, anstatt für unnötige Verunsicherung zu sorgen, die dazu führt, dass Patienten nicht behandelt werden können und Therapeuten die Insolvenz droht.
Veröffentlicht am 08.04.2020
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Die Corona-Pandemie erschwert Heilmittelerbringern zunehmend die ambulante Behandlung.
Unser Kooperationspartner HASOMED bietet daher vorübergehend* die kostenlose Nutzung des Hometrainings der Software für kognitive Therapie „RehaCom“ an. So können Sie Ihre Patienten mit kognitiven Störungen auch in dieser Ausnahmesituation versorgen.
Veröffentlicht am 07.04.2020
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Sofern Sie ein Schreiben oder eine andere schriftliche Information von einem Gesundheitsamt, einer anderen Behörde oder einem Ministerium erhalten haben, aus dem hervor geht, dass derzeit aufgrund der coronabedingten Maßnahmen eine normale Heilmittel-Verordnung angeblich für die Durchführung einer Behandlung nicht ausreichend sei,
SENDEN SIE UNS DIESES SCHREIBEN BITTE UMGEHEND ZU!
Geklärt ist dieses Thema mittlerweile in Niedersachsen und auch in NRW.
In Bayern scheint es diesbezüglich noch Probleme zu geben und möglicherweise auch in anderen Bundesländern.