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Veröffentlicht am 18.03.2020
- Aktualisiert am 25.03.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Beachten Sie bitte die Aktualisierung vom 25.03.2020
Der GKV-Spitzenverband und die Krankenkassenverbände haben weitere auf die Corona-Krise beschränkte Erleichterungen bekannt gegeben.
Wir vom BED e.V. begrüßen diese Maßnahmen ausdrücklich und bedanken uns für die gute Kooperation in diesem Zusammenhang.
Veröffentlicht am 24.03.2020
- Aktualisiert am 25.03.2020
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Aktualisierung 25.03.2020, 10:45 Uhr
Entgegen der gestern Mittag eindeutig gegebenen Information des Niedersächsisches Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur Auslegung ihrer eigenen Allgemeinverfügung haben wir nun schriftlich folgende Information vom Niedersächsischen Gesundheitsministerium erhalten:
"Nach Ziffer 3. C) der Allgemeinverfügung vom 23.03.2020 sind ärztliche, psychotherapeutische und gesundheitsfachberufliche (z. B. Ergotherapie) Leistungen erlaubt, wenn sie „medizinisch dringend erforderlich“ sind. Es dürfen nur Patientinnen und Patienten mit ärztlicher Verordnung behandelt werden, deren Behandlung nach Beurteilung des ergotherapeutisch Behandelnden unaufschiebbar ist."
Die Entscheidung liegt also beim Therapeuten - ein zusätzlicher Vermerk über die Dringlichkeit vom Arzt ist NICHT erforderlich.
Veröffentlicht am 25.03.2020
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Im aktuellen
Gesetzentwurf zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) sind keinerlei Hilfen für die Heilmittelbranche vorgesehen. Im Gegenteil sollen die aktuell verhandelten Verträge und damit die nächsten Preissteigerungen und Erleichterungen erst zum Oktober in Kraft treten.
Das ist NICHT hinnehmbar.
Veröffentlicht am 24.03.2020
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Das Bayerische Staatsministerium hat seine Aussage nun gestern Abend noch einmal korrigiert:
Es gilt daher in Bayern:
Die Praxen von Angehörigen helfender Berufe dürfen weiterhin geöffnet sein, denn diese dürfen gemäß Nr. 5 b) der Allgemeinverfügung besucht werden, soweit dies MEDIZINISCH DRINGEND ERFORDERLICH ist.
Medizinisch dringend erforderlich im Heilmittelbereich sind insbesondere therapeutische Maßnahmen, die der Abwendung von Krankheitsfolgen, der Linderung von Schmerzzuständen oder der Aufrechterhaltung elementarer Lebensfunktionen dienen und keinen Aufschub erlauben.
Veröffentlicht am 23.03.2020
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Kabinett beschließt Entwürfe für Gesetzespakete zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Pandemie und vernachlässigt dabei die Heilmittelerbringer.
Veröffentlicht am 20.03.2020
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Schutzausrüstungen werden mittlerweile zentral durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschafft, um diese dann an Arztpraxen, Krankenhäuser und Behörden weiter zu geben.
Hierbei müssen die Heilmittelpraxen unbedingt ebenfalls mit bedacht und ausgerüstet werden. Eine entsprechende Forderung haben wir an das BMG gestellt.
Zusätzlich sollten Sie Ihre üblichen Lieferanten bitten, Sie zu informieren, sobald die benötigte Schutzausrüstung für Praxen wieder lieferbar ist.
Veröffentlicht am 18.03.2020
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Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind:
Soforthilfe Corona in Bayern
Veröffentlicht am 16.03.2020
- Aktualisiert am 17.03.2020
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Um möglicherweise später Ansprüche auf Entschädigungen geltend machen zu können, empfehlen wir in jedem Fall die derzeitigen Corona-bedingten Umsatzausfälle zu dokumentieren.
Gerne stellen wir eine einfache Tabelle zur Verfügung, welche Sie dafür nutzen können:
Veröffentlicht am 16.03.2020
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Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von
sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:
Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland
Heilmittelpraxen bleiben als Einrichtungen des Gesundheitswesen unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet, es sei denn die örtlichen Behörden verfügen etwas anderes.
Veröffentlicht am 16.03.2020
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Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus inkl. VERHALTENSREGELN und Empfehlungen stellt das Bundesgesundheitsministerium hier zur Verfügung.
In der aktuellen Information des Robert-Koch-Institutes (RKI) vom 13. März 2020 werden die Strategie-Hintergründe zu den derzeitigen Maßnahmen erläutert:
COVID-19: Jetzt handeln, vorausschauend planen
Beachten Sie bitte die jeweils
aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes.