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Veröffentlicht am 24.06.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aufgrund mehrfacher Absetzungen unter Hinweis auf eine fehlende Bemerkung auf der Verordnung klären wir mit dem GKV-SV die Umsetzung des § 7 Absatz 5 im Ergovertrag. Dieser lautet:

"...
(5) Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (endstellig identischer ICD-10-Code, ggf. an derselben Lokalisation) und derselben Diagnosegruppe begonnen wird. Dies gilt auch bei laufenden Behandlungen desselben Verordnungsfalls, wenn die weitere Verordnung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden kann. In diesen Fällen behält die später ausgestellte Verordnung auch über 28 Kalendertage hinaus ihre Gültigkeit. Jedoch muss der Behandlungsbeginn der weiteren Verordnung innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem letzten Behandlungstermin der zuvor ausgestellten Verordnung erfolgen. ..."

Veröffentlicht am 02.06.2022 - Aktualisiert am 24.06.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Frist für die Anerkennung des Vertrages: 30. Juni 2022 

Veröffentlicht am 23.06.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am Mittwoch, den 22.06.2022 festgestellt, dass von den kommunalen Gesundheitsbehörden die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht mit der Androhung eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden kann (Az.: 14 ME 258/22). 

Die Behörden können lediglich ein Tätigkeitsverbot aussprechen, da laut Gesetz keine tatsächliche Impfpflicht besteht.

Veröffentlicht am 21.06.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Das niedersächsische Finanzministerium teilte uns die Anpassung der beihilfefähigen Höchstsätze der Landesbeihilfe mit.  

Die neuen Preise kommen für beihilfeberechtigte Personen für alle Behandlungen, welche ab dem 01.07.2022 stattfanden oder -finden, bei der Kostenerstattung zur Anwendung.

Veröffentlicht am 18.06.2021 - Aktualisiert am 20.06.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Mit der Verlängerung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung treten die Sonderregelungen bzgl. der Fristen im Entlassmanagement erst am 25. November 2022 außer Kraft (Stand 31.05.2022).

Veröffentlicht am 17.06.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Mit Frist zum 29.04. hatte die Schiedsstelle dann den GKV-SV aufgefordert, den Antrag zu begründen. Pünktlich mit Ablauf der Frist ging erwartungsgemäß am 29.04. der Antrag des GKV-SV bei der Schiedsstelle ein. Die Verbände der Ergotherapie erhielten die Möglichkeit zur Erwiderung bis zum 30.05.2022.

Bereits am 25.05. reichten wir unsere Erwiderung ein, um schnellstmöglich die telemedizinische Leistungserbringung in der Ergotherapie sicherzustellen.

Veröffentlicht am 14.06.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Kontrollieren Sie grundsätzlich genau worum es sich handelt, bevor Sie etwas unterschreiben. 

Aktuell werden Mails und evtl. auch Faxe von Brancheneintrag.online mit einer "Offerte" versendet, welche durch ihren Aufforderungscharakter und die offiziell erscheinenden voreingetragenen Praxisdaten leicht übersehen lassen, dass es sich letzlich um Werbung handelt.

 

Veröffentlicht am 07.06.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die bereits zugesagte Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe wurde in Thüringen aufgrund der Haushaltslage zurückgenommen. Der Landtag hatte im Februar auf Drängen der CDU-Fraktion eine Globale Minderausgabe von 330 Millionen Euro beschlossen.

Veröffentlicht am 03.06.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die bereits zugesagte Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe wurde in Thüringen aufgrund der Haushaltslage zurückgenommen. Auf Drängen der CDU-Fraktion hatte der Landtag im Februar eine pauschale Kürzung der Landesmittel von 330 Millionen Euro beschlossen. Dieser Kürzung sollen nun die über 1000 Schüler*innen und Schüler der Gesundheitsfachberufe in Thüringen zum Opfer fallen.

Veröffentlicht am 20.03.2020 - Aktualisiert am 02.06.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Zur schnelleren Orientierung gibt es hier zusätzlich eine Übersicht über die wichtigsten Themen:

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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