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Veröffentlicht am 04.02.2022 - Aktualisiert am 18.02.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Ohne Anerkennung der Wirtschaftlichkeit haben wir für den Übergangszeitraum bis zur Anhebung der beihilfefähigen Höchstsätze mit der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) für die Mitglieder der Gruppe A eine neue Preisvereinbarung geschlossen, welche unsere Verbandsmitglieder wie gewohnt auf unserer Webseite finden:

Vergütungspreislisten

Die Vergütungssätze gelten ...

Veröffentlicht am 17.02.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

AOK-Versicherte können ab Ende Februar 2022 eine Zuzahlungsbefreiung auch digital über ihre Meine AOK-App auf dem Smartphone anzeigen. Der neue digitale Befreiungsnachweis besitzt die gleiche Gültigkeit wie die bekannte analoge Variante, welche es weiterhin geben wird. 

Die digitale Zuzahlungsbefreiung wird Versicherten in ihrer Meine AOK-App angezeigt, sobald im AOK-System die Information über eine Befreiung hinterlegt ist.

Der BED e.V. begrüßt ausdrücklich diese zeitgemäße und sinnvolle Möglichkeit, welche für alle Beteiligten eine Erleichterung darstellt. 

Veröffentlicht am 04.02.2022 - Aktualisiert am 11.02.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aktuell werden die kostenfreien Masken des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ausgeliefert. Die Masken konnten erst seit dem 31. Januar aus den Lagern des BMG abgeholt werden und werden nun nach den Bedarfsmeldungen konfektioniert und versendet. Hierfür ist aufgrund der Menge ein Zeitraum von ca. 2-3 Wochen einzuplanen.

Mund-Nase-Schutz und FFP2-Masken werden aus logistischen Gründen getrennt versendet. Sofern Sie also beides bestellt haben, erhalten Sie zwei Lieferungen

Weitere Bestellungen oder Änderungswünsche sind nun NICHT mehr möglich. 

Sollten Sie weitere Masken benötigen, können Sie diese, neben Testungen und Desinfektionsmittel, wie gewohnt gegen Entgelt über https://www.bed-ev.de/schutzausruestung/ bestellen. 

Ganz herzlich bedanken wir uns bei der Buchner & Partner GmbH für die kostenfreie Übernahme der Logistik und Auslieferung. 

Veröffentlicht am 11.02.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Gerne stellen wir unseren selbständigen Mitgliedern hier eine Vorlage für ein Schutz- und Hygienekonzept speziell bezogen auf die Corona-Pandemie zur Verfügung.

Veröffentlicht am 17.11.2020 - Aktualisiert am 03.02.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aktualisierung 03.02.2022: Zeitraum verlängert bis 31. März 2022

Arbeitgeber:innen aller Branchen können ihren Arbeitnehmer:innen in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.500 Euro nach § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG) steuer- und abgabenfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren (Corona-Bonus oder Corona-Prämie).

Voraussetzung für die Steuer- und Abgabenfreiheit ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

Veröffentlicht am 03.02.2022 - Aktualisiert am 03.02.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) weist darauf hin, dass seit November 2021 neue Anforderungen an Verbandskästen gelten. Therapiepraxen haben noch bis 30. April 2022 Zeit, das Erste-Hilfe-Material aufzustocken.

Veröffentlicht am 24.04.2020 - Aktualisiert am 03.02.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Neben Praxisinhabenden und Einrichtungen haben auch Angestellte derzeit häufig aufgrund von Kurzarbeit finanzielle Einbußen zu verkraften und stellen zudem unter erschwerten Bedingungen die Versorgung der Patient*innen mit medizinisch notwendiger Therapie sicher. Arbeitgebende können Ihre Angestellten auf freiwilliger Basis in dieser besonderen Situation finanziell unterstützen.

Veröffentlicht am 03.02.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg bietet am Donnerstag, 03.02.2022, 19:00 bis 20:00 Uhr, eine digitale Informationsveranstaltung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht an.

Bei Interesse merken Sie sich den Termin vor und informieren Sie betroffene bzw. interessierte Menschen in Ihrem Umfeld.

Veröffentlicht am 21.01.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Zum weiteren Vorgehen zur Abwehr einer Impfverpflichtung und der damit verbundenen zeitlichen Dringlichkeit lädt der BED e.V. sehr herzlich zu der:

Videokonferenz mit Verfassungsrechtler Ulay Oezer 
Morgen, den 22.01.22 ab 11.15 Uhr
Hier wird Verfassungsrechtler Oezer seine Rechtsauffassung darlegen und die nun folgenden Schritte erläutern.

Veröffentlicht am 20.01.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Das RKI hat die Vorgaben für den Genesenennachweis angepasst. Dieser ist nun nur noch 90 Tage (vorher 6 Monate) gültig, siehe: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html

Da die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sich auf die Vorgaben des RKI bezieht, hat dies direkte Auswirkungen auf den Nachweis des Genesenenstatus, sofern in den Corona-Schutzmaßnahmen bestimmte Regelungen daran geknüpft sind, siehe Corona - Regelungen der Bundesländer bzgl. Heilmittelerbringung.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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