Archiv: Berufspolitische Informationen

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Veröffentlicht am 18.11.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Damit Heilmittelerbringer und damit auch Ergotherapeuten zukünftig Daten technisch sicher einsehen, verarbeiten und austauschen können, müssen sie an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Beispiele der Nutzung sind das E-Rezept, die elektronische Patientenakte oder der E-Arztbrief. Nur berechtigte Personen des Gesundheitswesens sollen Zugriff auf diese TI haben. Um das zu ermöglichen, werden elektronische Heilberufeausweise (eHBA) ausgegeben. Der Heilberufeausweis (eHBA) weist den Träger als Angehörigen eines Heilberufes aus. Bei den Heilmittelerbringern sind die berufsbestätigenden Stellen dafür die Gesundheitsämter.
Veröffentlicht am 18.11.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Der aktuelle Referentenentwurf sieht folgendes vor:

- Videobehandlungen werden ab 30.09.2021 zum Standard
- Therapiebegleitender Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen wird vergütet
- Ergotherapeuten sind bis 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen
- Das E-Heilmittelrezept wird möglich ab 01. Januar 2024 und ist Standard ab 01 Juli 2026
- Interdisziplinäre digitale Kommunikation rückt zum Greifen nahe
Veröffentlicht am 29.10.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Ab dem 02. November treten bundesweit zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Für den Heilmittelbereich sind vorwiegend folgende relevant:
Veröffentlicht am 16.10.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wie erwartet hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner gestrigen öffentlichen Sitzung beschlossen, zur Verankerung der Videotherapie in der Heilmittelrichtlinie Beratungen aufzunehmen. Wir freuen uns, dass diese sinnvolle Ergänzung nun Eingang in die Regelversorgung finden soll und erwarten den ersten Entwurf im Stellungnahmeverfahren. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie gerne informieren.
Ebenfalls gestern wurde erwartungsgemäß die Verordnungsmöglichkeit von Ergotherapie durch Psychotherapeut_innen verabschiedet.
Zu den regional geltenden Sonderregelungen bei hohen Corona-Inzidenzen wird es eine Konkretisierung geben, welche die praktische Umsetzung erleichtern soll.
Veröffentlicht am 06.10.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wenn jetzt schon eine Verordnung auf neuem Formular in die Praxis kommt ... und grundsätzlich alle notwendigen Informationen enthalten sind, können Sie wie gewohnt mit der Therapie beginnen. Informieren Sie den Arzt sehr zeitnah, dass das neue Formular erst mit Ausstellungsdatum ab 01. Januar 2021 verwendet werden darf und bitten Sie ihn, die Verordnung daher in diesem Quartal noch einmal auf dem alten Formular auszustellen.
Veröffentlicht am 01.10.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Schiedsstelle im Heilmittelbereich ist am vergangenen Dienstag erstmals in einer Videokonferenz zusammen gekommen und hat über die zu verabschiedende Geschäftsordnung abschließend beraten. Im Vorfeld war bereits eine Vereinbarung zur Kostenerstattung der Schiedsstellen-Mitglieder konsentiert worden. Bis einschließlich 02.10.2020 werden nun noch die offiziellen schriftlichen Zustimmungen aller beteiligten Verbände-Vertreter sowie der Vertreter der Kassenseite zur Geschäftsordnung eingeholt. Dann kann es los gehen.
Veröffentlicht am 01.10.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Seit längerem fordert der BED e.V. ergotherapeutische Behandlungen mittels Teletherapie in die Regelversorgung aufzunehmen. In den Verhandlungen zum bundesweit gültigen Rahmenvertrag haben Kassenvertreter und GKV-Spitzenverband eine entsprechende Vereinbarung bisher verweigert unter Hinweis darauf, dass dies durch die derzeitige Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) nicht gedeckt sei.
Veröffentlicht am 11.09.2020 - Aktualisiert am 30.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aktualisierung 30.9.2020: Beachten Sie bitte die tatsächlich veröffentlichten Sonderregelungen

– anlässlich der Verzögerung des In Kraft-Tretens der bundeseinheitlichen Rahmenverträge – auf Grund der Verschiebung der neuen Heilmittelrichtlinie –

Grundsätzlich zeigten sich die Krankenkassen bei den einzelnen Maßnahmen sehr kompromissbereit. Das ist insoweit jedoch nicht überraschend, da der Gesetzgeber den GKV-SV zu dieser Maßnahme auch angehalten hat.
Alle folgend benannten Maßnahmen unterliegen dennoch dem Vorbehalt, da der GKV-SV sich dazu noch einmal abstimmt.
Veröffentlicht am 18.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 17.09.2020 die Möglichkeit von regional begrenzten Ausnahmeregelungen, welche im Bedarfsfall kurzfristig vom G-BA durch einen gesonderten Beschluss räumlich und zeitlich begrenzt in Kraft gesetzt werden können.
Veröffentlicht am 16.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Dass es sich lohnt offen Missstände anzusprechen, zeigt ein aktuelles Beispiel der Therapeuten am Limit:
https://therapeuten-am-limit.de/fehlentwicklungen-offen-ansprechen/

Das Bundesamt für soziale Sicherung informierte, dass nicht nur die betreffenden Krankenkassen zugesichert haben, die in der Vergangenheit betriebene Einflussnahme auf das Verordnungsverhalten in der ambulanten Heilmittelversorgung aktuell nicht anzuwenden, sondern dass das Bundesamt für Soziale Sicherung seinerseits die grundsätzliche Bedeutung der Einflussnahme von Krankenkassen auf das Verordnungsverhalten weiter mit den Krankenkassen erörtern wird.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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