Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik
Berufspolitische Informationen.
Veröffentlicht am 08.12.2020
Die neue Corona-Testverordnung (in Kraft seit 02.12.2020) bringt für den Heilmittelbereich leider keine nennenswerte Erleichterung.
Wir haben daher das Bundesgesundheitsministerium (BMG) angeschrieben, um eine Lösung der Probleme bzgl. Testungen von Heilmittelerbringenden nach Corona-Testverordnung zu erwirken.
Veröffentlicht am 04.12.2020
Verleihen Sie der Forderung nach Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung in den Therapieberufen Nachdruck indem Sie diese Petition mit zeichnen:
https://www.openpetition.de/petition/online/schulgeldfreiheit-und-ausbildungsverguetung-fuer-therapieberufe
Dies ist umso wichtiger als die Überarbeitung der Heilberufegesetze auf Bundesebene in dieser Legislaturperiode nicht mehr statt finden wird.
Veröffentlicht am 04.12.2020
Christine Donner berichtet unmittelbar im Anschluss über den Dialogprozess im Heilmittelbereich vom 2. Dezember 2021. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte dazu alle Akteure im Heilmittelbereich eingeladen. Vertreten waren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der GKV-Spitzenverband, die Krankenkassenverbände auf Bundesebene, die maßgeblichen Heilmittelverbände auf Bundesebene sowie das BMG selbst als Moderator.
Veröffentlicht am 26.11.2020
Die Zentrale Prüfstelle Prävention teilt mit, dass zertifizierte Präsenzkurse weiterhin befristet bis 31. März 2021 auf digitalem Wege im Live-Stream durchgeführt werden können.
Veröffentlicht am 20.11.2020
Erwerbstätige Betreuende, die aufgrund Corona-bedingter Kita-, Schul- oder anderer Einrichtungsschließungen oder entsprechender Betretungsverbote zu betreuende Person zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben seit März 2020 - zeitlich befristet - Anspruch auf eine Entschädigung.
Mit dem am 19. November 2020 in Kraft getretenen Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drittes Bevölkerungsschutzgesetz) wurde dieser Anspruch nun bis zum 31. März 2021 verlängert.
Zudem erfolgte eine wichtige Klarstellung, indem in § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) „auch aufgrund einer Absonderung,“ eingefügt wurde:
Veröffentlicht am 18.11.2020
Damit Heilmittelerbringer und damit auch Ergotherapeuten zukünftig Daten technisch sicher einsehen, verarbeiten und austauschen können, müssen sie an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Beispiele der Nutzung sind das E-Rezept, die elektronische Patientenakte oder der E-Arztbrief. Nur berechtigte Personen des Gesundheitswesens sollen Zugriff auf diese TI haben. Um das zu ermöglichen, werden elektronische Heilberufeausweise (eHBA) ausgegeben. Der Heilberufeausweis (eHBA) weist den Träger als Angehörigen eines Heilberufes aus. Bei den Heilmittelerbringern sind die berufsbestätigenden Stellen dafür die Gesundheitsämter.
Veröffentlicht am 18.11.2020
Der aktuelle Referentenentwurf sieht folgendes vor:
- Videobehandlungen werden ab 30.09.2021 zum Standard
- Therapiebegleitender Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen wird vergütet
- Ergotherapeuten sind bis 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen
- Das E-Heilmittelrezept wird möglich ab 01. Januar 2024 und ist Standard ab 01 Juli 2026
- Interdisziplinäre digitale Kommunikation rückt zum Greifen nahe
Veröffentlicht am 29.10.2020
Ab dem 02. November treten bundesweit zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Für den Heilmittelbereich sind vorwiegend folgende relevant:
Veröffentlicht am 16.10.2020
Wie erwartet hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner gestrigen öffentlichen Sitzung beschlossen, zur Verankerung der Videotherapie in der Heilmittelrichtlinie Beratungen aufzunehmen. Wir freuen uns, dass diese sinnvolle Ergänzung nun Eingang in die Regelversorgung finden soll und erwarten den ersten Entwurf im Stellungnahmeverfahren. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie gerne informieren.
Ebenfalls gestern wurde erwartungsgemäß die Verordnungsmöglichkeit von Ergotherapie durch Psychotherapeut_innen verabschiedet.
Zu den regional geltenden Sonderregelungen bei hohen Corona-Inzidenzen wird es eine Konkretisierung geben, welche die praktische Umsetzung erleichtern soll.
Veröffentlicht am 06.10.2020
Wenn jetzt schon eine Verordnung auf neuem Formular in die Praxis kommt ... und grundsätzlich alle notwendigen Informationen enthalten sind, können Sie wie gewohnt mit der Therapie beginnen. Informieren Sie den Arzt sehr zeitnah, dass das neue Formular erst mit Ausstellungsdatum ab 01. Januar 2021 verwendet werden darf und bitten Sie ihn, die Verordnung daher in diesem Quartal noch einmal auf dem alten Formular auszustellen.