Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik
Berufspolitische Informationen.
Veröffentlicht am 08.05.2020
Roy Kühne zum vom BMG gewählten Zeitraum der Berechnungsgrundlage des Rettungsschirms:
„Ich habe auch dafür geworben, den Zeitraum über das Jahresende 2019 hinauszuziehen. Viele von Ihnen haben Abrechnungen aus 2019 erst im neuen Jahr eingereicht. Daher war mein Vorschlag, den Berechnungszeitraum bis zum 29.02.2020 auszuweiten. Leider blieb dieser Vorschlag unberücksichtigt. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle zusagen: Ich werde die Auswirkungen dieser Regelung genauestens im Auge behalten. Unser politisches Ziel ist und bleibt es, die flächendeckende Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Ich werde prüfen, ob wir dieses Ziel mit den nun getroffenen Hilfen erreichen.“
Der BED e.V. sagt:
Bravo, Roy Kühne und DANKE!
Veröffentlicht am 07.05.2020
Beantragung:
Der Antrag auf die Auszahlung der Ausgleichszahlungen kann ausschließlich in der Zeit vom 20.05.2020 bis zum 30.06.2020 in elektronischer Form gestellt werden. Das verbindliche Antragsformular erhalten Sie ab 20.05.2020 auf folgender Homepage:
https://www.zulassung-heilmittel.de/rettungsschirm.html. Eine Übersendung des Antrags ist nur an die hierfür bestimmten Emailpostfächer möglich (werden noch bekannt gegeben). Anträge an andere Postfächer oder per Post sowie formlose Anträge können nicht bearbeitet werden.
Die Berechnung der Ausgleichszahlung erfolgt nach der Rechtsverordnung vom 04.05.2020 und den Durchführungsbestimmungen des GKV-Spitzenverbandes, wonach der GKV-SV auf der Grundlage der abgerechneten Leistungen die jeweilige Summe ermittelt (Details siehe weiter unten). Sie als Antragsteller müssen also keine Umsätze oder Abrechnungen nachweisen o.ä. [...]
Veröffentlicht am 30.04.2020
Längst überfällig wurde nun im Zuge des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auch im Ergotherapeutengesetz (ErgThG) eine Härtefallregelung eingeführt.
Im Rahmen der Ergotherapie-Ausbildung können nun auf Antrag auch längere Fehlzeiten berücksichtigt werden, soweit eine besondere Härte vorliegt und das Ausbildungsziel durch die Anrechnung nicht gefährdet wird. Schon seit vielen Jahren fordert der BED, dass in begründeten Einzelfällen auch Fehlzeiten von mehr als 60 Tagen innerhalb von drei Jahren toleriert werden. In unserer Stellungnahme (bitte verlinken) zum vorliegenden Gesetz hatten wir erneut ausdrücklich darauf hingewiesen.
Veröffentlicht am 30.04.2020
Die Bundesregierung teilt mit:
Für angestellte Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, soll das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent des entgangenen Nettolohns steigen. Für Beschäftigte mit Kindern auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung soll bis Jahresende gelten.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit weitet die Bundesregierung außerdem die Hinzuverdienstmöglichkeiten aus: Ab dem 1. Mai ist es möglich, in allen Berufen bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Auch dies gilt bis zum Ende des Jahres.
Veröffentlicht am 17.03.2020 - Aktualisiert am 30.04.2020
Bei Terminausfällen aufgrund der Corona-Pandemie gibt es zur Vermeidung von Kündigungen die Möglichkeit der Kurzarbeit für Angestellte.
Kurzarbeit muss zwischen Praxisinhaber und Angestelltem vereinbart werden, weil im Falle der Kurzarbeit nur ca. 60-67% des normalen Nettolohnes ausgezahlt werden.
Kurzarbeit ist zwar nicht erfreulich, aber derzeit eine der möglichen und sinnvollen Maßnahmen für betroffene Praxisinhaber und Angestellte gemeinsam zumindest einen Teil der Ausfälle zu kompensieren, sodass die Praxis mit den vorhandenen Arbeitsplätzen durch die Krise kommen kann.
Veröffentlicht am 23.03.2020 - Aktualisiert am 23.04.2020
Hier finden Sie Informationen über konkrete Bundes- und Landeshilfen zur Liquiditätssicherung.
Diese dienen zunächst lediglich zur Überbrückung von akuten finanziellen Engpässen und ersetzen selbstverständlich NICHT eine Entschädigung für die massiven Einnahmeverluste, welchen sich viele Heilmittelpraxen derzeit gegenüber sehen.
Veröffentlicht am 20.04.2020
Derzeit steht noch nicht endgültig fest, wie die genaue Formulierung im Gesetzestext zum Rettungsschirm für Heilmittelerbringer ausfallen wird. Grundlage für die Auszahlung der Beträge aus dem Rettungsschirm soll jedoch in jedem Fall das 4. Quartal 2019 sein.
Rechnen Sie daher sicherheitshalber JETZT SOFORT alle Behandlungen aus dem 4. Quartal 2019 ab, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Falls notwendig, nutzen Sie hierfür die aktuell zulässige Möglichkeit der Teilabrechnung, welche im Punkt 5 der Sonderregelungen aufgeführt ist:
Veröffentlicht am 17.04.2020
Referentenentwurf - Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Schutz der Versorgungsstrukturen im Bereich der Heilmittelversorgung -
Nicht erbrachte Therapien im Bereich der Heilmittelversorgung - für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 - durch die SARS-CoV-2-Epidemie können nicht nachgeholt und die daraus resultierenden Umsatzeinbußen damit später nicht einfach ausgeglichen werden. Deshalb wird an jeden zugelassenen Leistungserbringer ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 40 Prozent des im vierten Quartal 2019 von der gesetzlichen Krankenversicherung erhaltenen Vergütungsvolumens geleistet, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Veröffentlicht am 17.04.2020
In der zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) vom 16. April 2020 wird bzgl. Heilmittelerbringung unverändert folgende Aussage getroffen:
Veröffentlicht am 15.04.2020
Die Politiker möchten gerne mit Heilmittelerbringern sprechen, wie sich Corona konkret auf die Situation der Praxen sowie auf die Situation der angestellten Heilmittelerbringer auswirkt.
Was müsste aus Sicht der Ergotherapeut*innen getan werden, damit Sie als Ergotherapeutin/als Ergotherapeut mit eigener Praxis oder als Angestellte diese Krise überstehen?