Veröffentlicht am 17.10.2025
Wir hatten uns mit dem DVE und dem GKV-Spitzenverband bereits vertraglich darauf geeinigt, dass bei einer Weiterentwicklung des Vertrages nach § 125a SGB V die Diagnosegruppen um die pädiatrische Versorgung ergänzt werden. Mit der zum Jahresende erstmals bestehenden Möglichkeit den Vertrag nach § 125a SGB V und seine Anlagen zu kündigen, ist nun auch der richtige Zeitpunkt für eine Erweiterung der Blankoversorgung.
Veröffentlicht am 10.10.2025
Christine Donner zu Gast bei Praxisgeflüster

Veröffentlicht am 10.10.2025
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Am 17.9.25 trafen sich für den BED Christine Donner und Volker Brünger zu einem erneuten Austausch mit MdB Emmi Zeulner (CSU) per Videokonferenz.
Mehr zu den Inhalten des Gesprächs lesen Sie hier.
Veröffentlicht am 07.10.2025
Wir haben die Anlagen 1 (indikationsspezifische Anlage) und 3 (Formale Vorgaben und Korrekturmöglichkeiten) zum Blanko-Vertrag Ergotherapie fristgerecht gekündigt, damit Verhandlungen Wirkung entfalten. Was Ergotherapeut*innen berichten und unsere Fachsicht belegt: Drei Punkte sind akut – sie müssen jetzt verhandelt werden:
- Zwischenabrechnung bei Blanko – dringend, damit Liquidität gesichert bleibt.
- Aussetzung von Absetzungen bei neu hinzukommenden Diagnosegruppen – Absetzungen haben spürbar an Intensität zugenommen.
- Erweiterung um die Pädiatrie – als nächster Schritt bereits im Vertrag angelegt; jetzt umzusetzen.
Wichtig: Kündigen heißt Verbindlichkeit schaffen. Ohne Kündigung fehlt jede Konsequenz bei Nichteinigung - gerade bei der aktuellen Finanzlage der Gesetzlichen Krankenkassen.
Veröffentlicht am 01.12.2023 - Aktualisiert am 23.09.2025
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- Vertrag mit einem zertifizierten Videodienstanbieter, z.B. kostenfrei durch kostenfreie Vor-Registrierung bei TherapieFix UND
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Der Antrag für 2025 muss noch innerhalb 2025 gestellt werden. Gerne beraten wir Sie!
Veröffentlicht am 13.09.2025

Das Treffen am Freitag, dem 12.09.2025 markierte den Startschuss für eine wegweisende Chance: Im Heilmittelbereich können endlich die zentralen Pain Points angegangen werden – der radikale Abbau der Komplexität bei Heilmittelverordnungen sowie das leidige Dauerthema falsch ausgestellter Verordnungen. Mit der Entwicklung des E-Verordnungsprozesses eröffnet sich die Möglichkeit, diese Herausforderungen nachhaltig zu lösen.
Ob das gelingt, ist jedoch entscheidend von den beteiligten Institutionen abhängig – nicht zuletzt vom GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Unter den Berufsverbänden im Heilmittelbereich besteht Einigkeit: Genau diese Themen sind die relevanten Stellschrauben für die Zukunft der Heilmittelverordnung.